Welcher Zeitpunkt für Ausgaben massgeblich?

Liebes Forum,

ich habe eine generelle Frage über die Festsetzung von Lohnsteuer. Bei Steuererklärungen können Ausgaben zu Versicherungen und Vorsorge gelten gemacht werden. Ist dabei der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich oder der Zeitraum des Zwecks.

Fiktives Beispiel:
Wenn jemand beispielsweise im Jahr 2012 div. Versicherungen mit Vertragsbeginn 2013 abgeschlossen hat, wann würden sich diese Beiträge dann absetzen lassen - in der Steuererklärung für 2012 (da in diesem Jahr gezahlt wurde) oder in 2013 (weil der Versicherungsschutz für dieses Jahr besteht)?

Danke schon vorab!

Hallo,

grundsätzlich sind Versicherungsbeiträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG im Jahr der Zahlung abziehbar.

Gruss