Welcher Zuverdienst bei vorgezogener Altersrente?

Seit dem 01.05.2010 beziehe ich eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung. Seit dem 01.07.2010 bin ich freiberuflich tätig und habe seit dem 01.10.2010 eine Mitarbeiterin mit 450,00 € brutto eingestellt. Ich kann also ab 01.10.2010 ca.
900,00 € monatlich verdienen, damit ich nicht über die Zuverdienstgrenze von 400,00 € komme.Ist das richtig? Im kommenden Jahr könnte ich dann 4.800,00 € plus 800,00 € in zwei Monaten vor Steuern verdienen. Wieviel kann ich in diesem Jahr verdienen?

Tach schön,

  1. müsste im Bescheid drin stehen, welche Grenzen maßgeblich sind, ansonsten mal in § 34 Abs. 3 SGB VI nachlesen.

  2. FAQ 1129 beachten.

Greetz
S_E

@mod: Bitte keine Löschmail an mich.

Seit dem 01.05.2010 beziehe ich eine vorgezogene Altersrente
wegen Schwerbehinderung. Seit dem 01.07.2010 bin ich
freiberuflich tätig und habe seit dem 01.10.2010 eine
Mitarbeiterin mit 450,00 € brutto eingestellt. Ich kann also
ab 01.10.2010 ca. 900,00 € monatlich verdienen, damit ich nicht über die Zuverdienstgrenze von 400,00 € komme.Ist das richtig?

Bei den 900€ geht es erstmal um Einnahmen? Für die Mitarbeiterin werden Sozialabgaben abgeführt? Und es handelt sich um ein echtes Beschäftigungsverhältnis oder nur um eins, um den Gewinn in Richtung Zuverdienstgrnze zu gestalten?

Grüße

Welcher Zuverdienst bei vorgezogener Altersren
Guten Tag,

für die Mitarbeiterin werden Sozialabgaben abgeführt. Sie nimmt hier und wieder Telefonate entgegen.

Guten Tag,

für die Mitarbeiterin werden Sozialabgaben abgeführt. Sie
nimmt hier und wieder Telefonate entgegen.

Aha. Na der Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben mindert jedenfalls auch noch den Gewinn.
Davon abgesehen könnte dies natürlich auch die Rentenversicherung interessieren, warum man noch soviel arbeitet, dass man es selber nicht schafft und sogar noch jemanden einstellen muss. Wenn dann noch der Mitarbeiter der eigene Ehegatte ist, wird es manchmal noch richtig spannend. Zumindest in der Krankenversicherung gelten neben den Einkommensgrenzen auch noch andere wie wöchentliche Arbeitszeit oder eben die Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter usw.
Hier könnte es durchaus sinnvoll sein, sich professioneller Beratung zu bedienen, damit man nicht hinterher selbst ins Knie schießt und dann wirklich schwerbehindert ist.

Mal ganz off-topic finde ich es natürlich schon ein bißchen frech, sich von der Allgemeinheit aushalten zu lassen und dann zu versuchen eben diese durch alle möglichen Klimmzüge nicht mit einem angemessenen Beitrag am eigenen Einkommen zu beteiligen.

Grüße

Guten Tag,

danke für die nicht hilfreiche Antwort. Ich habe 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt und damit meine Rente finanziert. Damit falle ich niemandem zur Last. Ich stelle jetzt noch eine arbeitslose Person ein und zahle dafür in die Krankenkasse und Rentenversicherung ein. warum dieser Vorwurf?

Gruß

Hallo,

falls noch nicht geschehen, auf jeden Fall möglichst schnell mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und schriftliche Klärung herbeiführen. Das Ganze klingt nach einer hauptberuflichen Selbständigkeit. Dann gelten besondere Beitragsregelungen
(§ 240 SGB V).

Gruß

RHW