Welches AG bei Gerichtsverhandlung (B-to-B)?

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatungsfrage, sondern IMHO eine organisatorische Frage:

Fiktiver Fall:
Kläger: Firma A mit Sitz in Frankfurt am Main
Beklagter: Firma B aus Berlin

Ein (online-) Mahnbescheid wird ans AG Hünfeld geschickt, von dort aus wird weitergeleitet.

In der Onlineerklärung bzgl. Gerichtszuständigkeit wird automatisch Berlin ausgewiesen.
Hilfetext: „Örtlich ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt bzw. seinen Sitz hat. Abweichend von diesen Grundsätzen kann eine besondere oder ausschließliche Zuständigkeit begründet sein. Haben Sie ein unzuständiges Gericht angegeben, drohen Ihnen Kostennachteile.“

Verstehe ich das richtig, dass eine Gerichtsverhandlung immer am Sitz des Schuldners stattfindet?? Wo kann man das nachlesen? Was ist das denn für ein Grundsatz, dass der Gläubiger, der seinem Geld hinterherlaufen muß, auch noch dorthin fahren muß, wo der Schuldner sitzt?

Kennt sich jemand aus und kann mir hierzu Näheres sagen?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo!

Verstehe ich das richtig, dass eine Gerichtsverhandlung immer
am Sitz des Schuldners stattfindet??

Nein, das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Verhandlungen finden grundsätzlich dort statt, nicht immer. Das steht doch auch so da geschrieben.

Wo kann man das
nachlesen?

In §13 ZPO.

Was ist das denn für ein Grundsatz, dass der
Gläubiger, der seinem Geld hinterherlaufen muß, auch noch
dorthin fahren muß, wo der Schuldner sitzt?

Muss er in der Regel nicht, er kann sich vertreten lassen.

Der Grundsatz kommt aus dem römischen Recht („actor sequitur forum rei“) und wird allgemein als gerecht empfunden. Denn im Zivilprozess ist der Kläger Chef im Ring. Er bestimmt, wann und wieviel er einklagt, er hat es auch jederzeit in der Hand, das Verfahren zu beenden. Da soll er dann nicht auch ncoh bestimmen können, wo der, den er angreift, zu seiner Verteidigung hinzureisen hat.

Bei vielen Rechtsgeschäften besteht auch die Möglichkeit, am Erfüllungsort zu klagen. Unter Kaufleuten ist die Sache mit dem Gerichtsstand überhaupt kein Problem, weil man diesen frei vereinbaren kann. Dann schreibt man in seine Lieferbedingungen „Gerichtsstand ist Frankfurt am Main“ und fertig.

Was wäre, wenn der nicht zahlende Kunde nicht explizit die AGB bekommen hat (da B to B)? Gelten die dann trotzdem (denn dass Gerichtsstand der Ort des Gläubigers ist, steht drin)

Bei vielen Rechtsgeschäften besteht auch die Möglichkeit, am
Erfüllungsort zu klagen. Unter Kaufleuten ist die Sache mit
dem Gerichtsstand überhaupt kein Problem, weil man diesen frei
vereinbaren kann. Dann schreibt man in seine Lieferbedingungen
„Gerichtsstand ist Frankfurt am Main“ und fertig.