Welches ALG nach Werkstudientätigkeit

Hallo,

momentan arbeite ich befristet bis Sommer 2014 als Werkstudentin. Da ich nicht sicher sagen kann ob ich danach übernommen werde oder nicht, interessiert es mich ob mir danach ALG I zusteht oder ALG II. Zur Info ich bin zum Ende der Befristung knapp 1,5 Jahre in der Firma in dieser Position.

Ich hoffe jemand weiß Rat bzw. kann mir eine entsprechende Info geben…:smile: 
Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Anspruch auf ALG I hat nur, wer mindestens 1 Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen geleistet hat.

So weit ich weiss, ist die Tätigkeit als Werkstudent sozialversicherungsfrei. Also nur Anspruch auf ALG II.

Im Zweifelsfall wirf einen Blick auf die Lohnabrechnung, da stehts drin.

Generell bekommt man nur ALG1, wenn man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und bestimmte Anwartschaftszeiten erfüllt.

Also echt keine Ahnung wie sie auf meine Person kommen.Bin kein Rechtsberater und schon gar nicht für Deutsches Recht!Lesen sie bitte genauer nach bzgl. einer Zuständigkeit!

Hallo,

Zur Info ich bin zum Ende
der Befristung knapp 1,5 Jahre in der Firma in dieser
Position.

versicherungspflichtig?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

bitte