Welches amt/welche einrichtung wäre zuständig?

hallo,

an welches amt müsste man sich wenden, wenn ein erwachsener, arbeitsloser deutscher staatsbürger anch 10 jahren aus dem ausland nach D zurückkommen wollen würde und weder bleibe noch geld hätte?
bei der verwandtschaft könnte er aus mehreren gründen definitiv nicht unterkommen - an wen kann man sich wenden, um SEHR schnelle hilfe zu bekommen?
zudem wäre diese fiktive person noch geistig etwas minderbemittelt, hätte hierüber aber kein attest oder kein gutachten. dieser person wäre es nicht mal bewusst, dass sie probleme hat, da sie eine völlig verzerrte und falsche wahrnehmung hätte und die welt mit den augen eines arglosen kindes betrachten würde.

wo könnte man schnell hilfe bekommen?

vielen dank,

sonja

Ich schieße mal aus der Hüte und sage, das die ARGE zunächst der Anlaufpunkt sein könnte, da die Person ja erwerbsfähig ist. Vielleicht gibt es ja aber diesbezüglich Experten die die eine weitere Anlaufstelle kennen, denn die schnellere Hilfe bietet. Die ARGE und schnelle Hilfe sind ja bekanntlich 2 paar Schuhe…

Die Probleme des jungen Mannes und das geschilderte geistige Niveau lässt auch die Möglichkeit der Anregung einer Betreuung offen, welcher zumindest die Aufgabenbereiche Vertretung vor Ämtern und Behörden erfassen könnte. Der Antrag kann bei der Betreuungsbehörde oder zu Protokoll des Amtsgerichtes gestellt werden bei dem der junge Mann seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (oder wieder haben wird). Die weiteren Ermittlungen zur Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung ist dann ein Amtsverfahren.
Wichtig ist, dass der junge Mann damit einverstanden ist. Betreuung ist immer Lebenshilfe, niemals Entmündigung.

So ganz nebenbei frage ich mich dennoch wie der junge Mann die letzten 10 Jahre im Ausland überleben konnte…

ml

Hallo Sonja,

am besten an die Caritas wenden. Die können sicher beantworten welche weiteren Stellen man ansprechen kann.

Gruß

Samira

So ganz nebenbei frage ich mich dennoch wie der junge Mann die
letzten 10 Jahre im Ausland überleben konnte…

ml

hallo, vielen dank für die antwort!
die „nebenbei“-frage kann ich nicht beantworten weil das ja wieder gegen 1129 verstoßen würde, da dies hier ja rein fiktiv ist.

grüße,
sonja

hi samira,

vielen dank für den hinweis! sollte dieser rein fiktive fall sich jemals bewahrheiten, werd ich mich an die caritas wenden.

grüße,
sonja

ups, …natürlich! :wink: