wenn alles gut läuft, dann habe ich im Jan. meine Abschlussprüfung bestanden und bin Versicherungskfm.
Ich habe verkürzt, habe meinen Zivildienst gemacht und war vorher noch ein Jahr in einer anderen Vers. als Praktikant beschäftigt. Das Praktikum wurde auch von der IHK betreut und bestätigt.
Kann mir wohl jemand sagen, in welchem Berufsjahr ich dann im Jan bin??
danke für die schnellen Antworten. Aber im ersten Jahr kann nicht so ganz stimmen, hier ein Auszug aus dem Tarifvertrag:
Der Manteltarifvertrag schlägt Arbeitgebern vor, Versicherungskaufleute nach ihrer Ausbildung in die Gehaltsgruppe IV mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.249 Euro einzustufen, sofern diese wenigstens einen Notenschnitt von 2,5 erreicht haben.
Wer einen schlechteren Zeugnisschnitt vorweist, steigt mit monatlichen 2.203 Euro auf Gehaltsgruppe III ins Berufsleben ein. Das entspricht einem Jahresgehalt von rund 29.000 Euro. Eine niedrigere Einstufung schließt der Manteltarif aus, da die zweijährige Ausbildung der frisch gebackenen Versicherungskaufleute auf die Berufsjahre angerechnet wird und die Tarifgruppen I und II nur das erste und zweite Berufsjahr abdecken.
Ich dachte daher das ich durch das Praktikum und die Arbeit bei der Vorversicherung schon ins 3 bzw 4 Jahr kommen könnte.
es wäre nützlich gewesen, wenn Du Deine bisherigen Recherchen (übrigens zitierst Du nicht den MTV, sondern eine unbekannte Quelle, in der etwas über den MTV steht) mit der Frage vorgelegt hättest.
Die Antworten bleiben richtig, denn in dem von Dir zitierten Text steht etwas von „Anrechnung auf …“. Das ist nicht gleichbedeutend: Die Zeit der Ausbildung wird nach den Bestimmungen des geltenden MTV auf die Zeit der Berufszugehörigkeit angerechnet, sie zählt nicht von vornherein zur Zeit der Berufszugehörigkeit.
Ob andere berufspraktische Zeitabschnitte wie Praktika und Mitarbeit in der Branche ohne Qualifikation ebenfalls angerechnet werden oder nicht, steht im MTV. Tatsache ist erstmal, dass solche Zeitabschnitte nicht zur Berufszugehörigkeit gehören, weil die Berufszugehörigkeit erst mit dem Abschluss der Ausbildung beginnt.
Den MTV bekommst Du als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft.
ich meine auch, dass dazu etwas im MTV steht… besorge ihn Dir bei einer Gewerkschaft (ver.di) oder in der Personalabteilung oder bei Eurem Betriebsrat.
Ich meine, dass zum einen die Ausbildung berücksichtigt wird, und dass zum anderen sogar das Alter des MA herangezogen wird… und zwar ausgehend vom 18. Lebensjahr. Weiß jetzt aber nicht, ob auch dies irgendwo im MTV steht oder bei meinen AGs „intern“ so geregelt war.