„Unrechtsbewußtsein“ ist zu einem Modewort geworden. In den
Zeitungen liest man es häufig und im Rundfunk und Fernsehen
wird es auch oft genannt.
Ist es aber nicht nonsens? Es gibt doch, meiner Meinung nach,
nur ein Rechtsbewußtsein!
der Begriff wird tatsächlich oft falsch verwendet. Von fehlendem „Unrechtsbewusstsein“ kann man eigentlich nur sprechen, wenn es sich um einen konkreten Fall handelt.
„Unrechtsbewußtsein“ ist zu einem Modewort geworden. In den
Zeitungen liest man es häufig und im Rundfunk und Fernsehen
wird es auch oft genannt.
Ist es aber nicht nonsens? Es gibt doch, meiner Meinung nach,
nur ein Rechtsbewußtsein!
Nein, das ist kein Nonsens, sondern ein juristischer Fachausdruck. Wenn ich weiß, dass etwas verboten ist und ich mache das trotzdem, dann handle ich mit Unrechtbewusstsein, also mit dem Bewusstsein, dass ich Unrecht tue. Bei der Beurteilung, ob jemand wegen einer Handlung bestraft werden kann, spielt das eine wichtige Rolle. Allerdings ist es nicht so, dass jemand bei fehlendem Unrechtsbewusstsein überhaupt nicht bestraft werden kann. Siehe dazu § 17 des Strafgesetzbuches: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“
Wie seht Ihr das? An den Zwiebelfisch wollte ich noch nicht
schreiben …
Auch wenn der Begriff in den Medien nicht immer richtig gebraucht wird, ist das Wort selbst kein Fall für den Zwiebelfisch
Grüße, Peter
Ist es aber nicht nonsens? Es gibt doch, meiner Meinung nach,
nur ein Rechtsbewußtsein!
Das kannst du nicht mit einfacher Logik betrachten.
Wenn es so einfach wäre, wären Gerichtsverhandlungen nach einer Stunde beendet.
Das Rechtsbewusstsein umfasst denjenigen Bereich, welchen man als legal betrachtet. Dass kann aber je nach Person schon sehr unterschiedlich sein.
Das Unrechtsbewusstsein um fasst dann den Bereich des Verbotenen.
Dazwischen gibt es dann den Bereich in welchem sich selbst die Juristen nicht immer einig sind.
Dann gibt es noch juristisch eindeutige Sachlagen, welche aber dem normalen Rechtsbewusstsein wiedersprechen.
Wenn ich bestohlen werde und ich danach mein Eigentum diesem Dieb entwende, werde ich juristisch auch zum Dieb.