Welches Brutto für PKV?

Hallo,
es gilt ja für 2006 die Bemessungsgrenze von 47250 EUR um die PKV wechseln zu können. Wenn diese voraussichtlich 2006 zum ersten Mal erreicht und überschritten wird, ab wann gilt man dann als freiwillig versichert? Z.b. wenn man 2007 ein Kind erwartet, gilt man dann als freiwillig versichert und muß in der Elternzeit 2007 KV-Beiträge zahlen?
Welches Brutto wird eigentlich herangezogen? Das Gesamt-Brutto, das RV/SV-Brutto oder das KV/PV-Brutto?
Oder ist es aufgrund der Gesundheitsreform eh hinfällig und man muß erst drei Jahre die Grenze sprengen?

Danke für Eure Inputs und Grüße,
pb.joker

Hallo,
es gilt ja für 2006 die Bemessungsgrenze von 47250 EUR um die
PKV wechseln zu können. Wenn diese voraussichtlich 2006 zum
ersten Mal erreicht und überschritten wird, ab wann gilt man
dann als freiwillig versichert?

Nach aktueller Rechtsprechung ab dem 01.01.2007, wenn auch dann die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich überschritten wird.

Z.b. wenn man 2007 ein Kind
erwartet, gilt man dann als freiwillig versichert und muß in
der Elternzeit 2007 KV-Beiträge zahlen?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn du GKV-versichert bist, bist du beitragsfrei versichert, ob freiwillig oder pflichtversichert.
Beiträge zahlst du in der Elternzeit in der PKV weiter!

Welches Brutto wird eigentlich herangezogen? Das
Gesamt-Brutto

nee

oder das KV/PV-Brutto?

nee.

das RV/SV-Brutto

jaa
Man beachte: Liegt man knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und schließt eine bAV ab, so sinkt dadurch das sv-brutto! Hierzu kann es wieder zu einer Versicherungspflicht kommen!

Oder ist es aufgrund der Gesundheitsreform eh hinfällig und
man muß erst drei Jahre die Grenze sprengen?

Wenn es so beschlossen wird wie im aktuellen Gesetzentwurf: Ja!

Frank Wilke

Hallo,
es gilt ja für 2006 die Bemessungsgrenze von 47250 EUR um die
PKV wechseln zu können. Wenn diese voraussichtlich 2006 zum
ersten Mal erreicht und überschritten wird, ab wann gilt man
dann als freiwillig versichert?

Warte den morgigen Tag mal ab, wahrscheinlich erst ab 01.01.2009, da Du (wie ich) erst zum 01.01.2007 versicherungsfrei werden wirst!

BTW.: Ich habe heute noch 2 KV’s durchgebracht *freu :wink:
SORRY, MUSSTE MAL SEIN!

Freu dich nicht zu früh, wenn morgen alles so beschlossen wird wie es geplant ist, gilt die 3-Jahres-Regel, wenn der Vertrag nicht bis zum 27.10. POLICIERT IST!!! Das Einreichen genügt nicht!

Außerdem muss die Kündigung der GKV am 26.10. bei der Gesellschaft gewesen sein.

Außerdem muss der Antragsteller bereits versicherungsfrei sein - und nicht erst zum 31.12.06 aus der Versicherungspflicht ausscheiden!

Tritt das für die 3 verträge zu:wink:?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Frank!
Alles was ich wissen wollte :smile:

Freu dich nicht zu früh, wenn morgen alles so beschlossen wird
wie es geplant ist, gilt die 3-Jahres-Regel, wenn der Vertrag
nicht bis zum 27.10. POLICIERT IST!!! Das Einreichen genügt
nicht!

Ist er!

Außerdem muss die Kündigung der GKV am 26.10. bei der
Gesellschaft gewesen sein.

Fax!

Außerdem muss der Antragsteller bereits versicherungsfrei sein

  • und nicht erst zum 31.12.06 aus der Versicherungspflicht
    ausscheiden!

Ist Sie (Arbeitsplatzwechsel mit „guten Gehalt“)

:wink:

Z.b. wenn man 2007 ein Kind
erwartet, gilt man dann als freiwillig versichert und muß in
der Elternzeit 2007 KV-Beiträge zahlen?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn du
GKV-versichert bist, bist du beitragsfrei versichert, ob
freiwillig oder pflichtversichert.
Beiträge zahlst du in der Elternzeit in der PKV weiter!

Sorry, das ist nicht korrekt. Die Sozialgerichte haben das grundsätzlich anders entschieden. Versicherungsfrei zahlt weiter, außer bei Familienversicherung. Und PKV ist eine Frage des Vertrages - es gibt auch beitragsfreie in der Elternzeit!

Thorulf Müller

Freu dich nicht zu früh, wenn morgen alles so beschlossen wird
wie es geplant ist, gilt die 3-Jahres-Regel, wenn der Vertrag
nicht bis zum 27.10. POLICIERT IST!!! Das Einreichen genügt
nicht!

Nein - von Policierung der PKV steht nichts im Gesetz!

Außerdem muss die Kündigung der GKV am 26.10. bei der
Gesellschaft gewesen sein.

Das ist der einzige Punkt gewesen!

Außerdem muss der Antragsteller bereits versicherungsfrei sein

  • und nicht erst zum 31.12.06 aus der Versicherungspflicht
    ausscheiden!

Ja - richtig!

Thorulf Müller

Freu dich nicht zu früh, wenn morgen alles so beschlossen wird
wie es geplant ist, gilt die 3-Jahres-Regel, wenn der Vertrag
nicht bis zum 27.10. POLICIERT IST!!! Das Einreichen genügt
nicht!

Nein - von Policierung der PKV steht nichts im Gesetz!

Im korrigerten GesetzENTWURF, den ich vorliegen hatte schon, aber das muss ja nichts heißen. Solange nix beschlossen ist, ist alles nur Mutmaßung, ist mir bewusst! Aber danke für den Hinweis!

Sorry, das ist nicht korrekt. Die Sozialgerichte haben das
grundsätzlich anders entschieden. Versicherungsfrei zahlt
weiter, außer bei Familienversicherung. Und PKV ist eine Frage
des Vertrages - es gibt auch beitragsfreie in der Elternzeit!

Thorulf Müller

Du erweiterst meinen Horizont. Ich muss nochmal genauer nachschauen - liegt vielleicht daran, dass ich bisher noch nie einen solchen Tarif verkauft habe, dass ich das nicht weiß. Oder ich habe ihn verkauft, wusste aber nicht, dass das drin ist: Beides schändlich ;-(

Sorry, das ist nicht korrekt. Die Sozialgerichte haben das
grundsätzlich anders entschieden.

Nochmal dazu: Welche Sozialgerichte? Wo kann man das nachlesen? Hast Du einen Link zu den Urteilen oder Aktenzeichen?

Versicherungsfrei zahlt
weiter, außer bei Familienversicherung.
Thorulf Müller

Welchen Beitrag müssen die hier zahlen? Höchstbeitrag? Höchstbeitrag ohne Teilbeitrag für Krankengeld? Mindestbeitrag? Irgendwas anderes?

Frank Wilke

Im Gesetzesentwurf, der gelesen wurde, steht „oder“ nicht und!

PKV Versicherung besteht (das bedeutet technischer beginn vor dem 27.10.2006) oder Kündigung eingegangen!

Thorulf Müller

Vollmed DKV M4 (oder M2/3)

Universa Intro/VF

AXA Vital

HanseMerkur ASZG

KarstadtQuelle KL!

GOOGELN!

Vollmed DKV M4 (oder M2/3)

Ehemals Zürich, nie verkauft - Als Tarif mit garantierte BRE entweder Conti CS2Plus (oder GS1Plus?, verwechsel die in Erinnerung immer) oder ASZG der HanseMerkur gewähtl (bis… siehe unten)

Universa Intro/VF
AXA Vital

Durchaus verkauft, aber (hab gerade nochmal geguckt) nur an Männer.

HanseMerkur ASZG

Seit mir der Passus mit der Beitragsrückerstattung klar geworden ist: Nie wieder verkauft!

KarstadtQuelle KL!

Aus Prinzip nicht ;-(

Da kann man mal sehen, wie der Zufall einem die Zugangswege zu solchen interessanten Details verschließt.
Danke!
Frank Wilke

GOOGELN!

Hab ich, der erste Treffer ist dieser:
http://www.thorulfs-wissen.de/schreibtisch/ablage.php
Sag’s mir doch einfach, den Link hier rein kopieren kann auch bei Dir nicht so teuer sein, oder? :wink:

Frank Wilke

Fehler Tarifnennung HanseMerkur
Sorry,

Fehler! HanseMerkur - KV! (nicht ASZG)

Warum nicht KQ-KV???

Was ist an der ASZG Regelung negativ??? Sie ist hart und schlecht formuliert. Die Formulierung wird wegen mir geändert und die Härte der Regelung hat auch mit dem Vorteil der Regelung zu tun!

Never say never - es geht darum was der Kunde will!

Thorulf Müller

Warum nicht KQ-KV???

Bei einem Kaufhaus/Versandhandel ne Krankenversicherung zu haben ist für mich wie Geld bei der Post anlegen. Da stellen sich mir die Nackenhaare auf!
Ich weiß: Das ist eine sehr beschränkte Denkweise, aber ich schließe ja auch nicht aus, dass ich mir die irgenwann mal anschaue, nachdem ich mit dem Kopf vor die Heizung gelaufen bin.

Was ist an der ASZG Regelung negativ??? Sie ist hart und
schlecht formuliert.

Genau - du sagst es!

Die Formulierung wird wegen mir geändert

das war mir neu…

und die Härte der Regelung hat auch mit dem Vorteil der
Regelung zu tun!

Aber war bisher das Zünglein an der Waage, wenn’s um die Abwägung der Vor- und Nachteile geht.

Never say never - es geht darum was der Kunde will!

Jaja, ich versuche die Regelung wertneutral rüberzubringen, aber vermutlich sieht der Kunde, dass ich dabei Bauchschmerzen hab und lehnt dann ab.

Frank Wilke

Bei einem Kaufhaus/Versandhandel ne Krankenversicherung zu
haben ist für mich wie Geld bei der Post anlegen. Da stellen
sich mir die Nackenhaare auf!

KarstadtQuelle ist ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe bzw. Karstadt Financial Service! Das ist ein eigenständiges Unternehmen, dass mit Versandhandel nur den Vertriebsweg (Direktmarketing) gemeinsam hat!

Ich weiß: Das ist eine sehr beschränkte Denkweise, aber ich
schließe ja auch nicht aus, dass ich mir die irgenwann mal
anschaue, nachdem ich mit dem Kopf vor die Heizung gelaufen
bin.

Tu es bitte schnell - jetzt! - dann kannst Du zum Lizenzseminar!

Was ist an der ASZG Regelung negativ??? Sie ist hart und
schlecht formuliert.

Genau - du sagst es!

Das ist aber nicht falsch! Ich hatte hinterfragt was gemeint ist. Es gibt in der Zwischenzeit Prospekte, die eine entsprechende Haftung auslösen!

Die Formulierung wird wegen mir geändert

das war mir neu…

Dauert auch noch etwas!

und die Härte der Regelung hat auch mit dem Vorteil der
Regelung zu tun!

Aber war bisher das Zünglein an der Waage, wenn’s um die
Abwägung der Vor- und Nachteile geht.

Der Kunde hat vom ersten Tag an 50% des Beitrages als Budget. Wer mehr bekommt muss mehr verlieren. Das ist eine Waage!

Never say never - es geht darum was der Kunde will!

Jaja, ich versuche die Regelung wertneutral rüberzubringen,
aber vermutlich sieht der Kunde, dass ich dabei Bauchschmerzen
hab und lehnt dann ab.

Das ist ja auch o.k.!

Thorulf