Hallo und vorab schon mal vielen Dank!!
Problem: am 25.07 ist der Vertrag bei der Telekom schriftlich gekündigt worden. Die Bearbeitung bei der Telekom erfolgte erst am 29.07, zwei Tage nach verstreichen des Kündigungstermin.
Meine Frage ist jetzt was gilt?? Das Datum der Einreichung oder das Datum der Bearbeitung durch die Telekom Kann ich er Telekom bewusstes verzögern vorwerfen?
Vielen Dank !
Hallo!
Meine Frage ist jetzt was gilt?? Das Datum der Einreichung
oder das Datum der Bearbeitung durch die Telekom
Weder noch. Es kommt auf das Datum des Zugangs bei der Telekom an.
Ok, das heißt die Telekom bestimmt das Datum?? Die werden ja niemals zugeben das Sie das Schreiben schon am 26.07 bekommen haben.
Ok, das heißt die Telekom bestimmt das Datum??
Nein, die Post. Oder wer immer dafür sorgt, dass das Schreiben bei der Telekom angekommen ist.
Die werden ja
niemals zugeben das Sie das Schreiben schon am 26.07 bekommen
haben.
Wenn man meint, dass man es mit Betrügern zu tun hat, und/oder die Kündigung wie bei Deiner Beschreibung sehr knapp versandt wird, sollte man Kündigungen per Einschfreiben versenden.
Servus,
Wenn man meint, dass man es mit Betrügern zu tun hat, und/oder
die Kündigung wie bei Deiner Beschreibung sehr knapp versandt
wird, sollte man Kündigungen per Einschfreiben versenden.
Nur dass das auch nicht viel bringt, um im Zweifel den fristgerechten Zugang zu beweisen…
Gruß,
Sax
Huhu!
Nur dass das auch nicht viel bringt, um im Zweifel den
fristgerechten Zugang zu beweisen…
Warum nicht? Davon ausgehend, dass die Telekom nicht die „Leerer Briefumschlag“-Räuberpistole auspacken wird?
Servus,
Warum nicht? Davon ausgehend, dass die Telekom nicht die „Leerer Briefumschlag“-
Räuberpistole auspacken wird?
was hindert sie daran?
Ich habe bei der Telekom schon so gut wie alles erlebt.
Außerdem war Dein Hinweis auf „Kündigung per Einschreiben“ ja durchaus weiter gefasst und nicht nur auf die Telekom beschränkt:
Wenn man meint, dass man es mit Betrügern zu tun hat, und/oder die Kündigung wie bei
Deiner Beschreibung sehr knapp versandt wird, sollte man Kündigungen per
Einschfreiben versenden.
Eine Aussage, die der falschen Annahme in der Bevölkerung Vorschub leisten kann, ein Brief per Einschreiben sei die Garantie für eine wirksame Zustellung.
Allerdings wird häufig vergessen, dass niemand daran gehindert wird, die Annahme eines eingeschriebenen Briefes zu verweigern. Dann liegt das gute Schriftstück bei der Post und wird nach einer Woche (und meist nach Fristablauf) wieder an den Empfänger zurück geschickt.
Gruß,
Sax
und was lernen wir daraus? zustellung bei der telekom nur mit gerichtsvollzieher
. dauert zwar auch ein bissl, aber die schreiben kommen mit sehr hoher wahrscheinlichkeit an und haben einen gewissen „aufmerksamskeits“ vorteil 
Moin,
Eine Aussage, die der falschen Annahme in der Bevölkerung
Vorschub leisten kann, ein Brief per Einschreiben sei die
Garantie für eine wirksame Zustellung.
Und das wäre dann doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt, immer und immer und immer wieder darauf hinzuweisen, was hier die beste Lösung ist, damit die Bevölkerung sich das mal neu einprägen kann. Das wäre eine Bereicherung für ein Wissensforum.
Gruß,
-Efchen
Servus,
nun persönlich Zustellung unter den Augen eines nichtverwandten Zeugen wäre z.B. eine gute Maßnahme.
Zustellung per Gerichtsvollzieher wurde ja schon genannt. Kostet mit 7,50 € auch nicht viel mehr als ein Einschreiben.
http://rechtsanwalt-behrens.com/zustellung-per-geric…
Gruß,
Sax
Servus,
nun, vielleicht nicht bei der Telekom, aber die Kündigung einer Mietwohnung oder eines Arbeitsvertrages würde ich z.B. nicht per Einschreiben machen (besonders, wenn das Verhältnis nicht das Beste ist).
Muss ja auch nicht immer der Gerichtsvollzieher sein. Ein Zeuge, der bezeugen kann, dass das Schreiben in den Umschlag gesteckt und in den „Machtbereich des Empfängers“ gelangt ist (z.B. in dessen Briefkasten), reicht völlig.
Gruß,
Sax
Moin,
Allerdings wird häufig vergessen, dass niemand daran gehindert
wird, die Annahme eines eingeschriebenen Briefes zu
verweigern. Dann liegt das gute Schriftstück bei der Post und
wird nach einer Woche (und meist nach Fristablauf) wieder an
den Empfänger zurück geschickt.
Da könnte man ja anfengen, an ein Einwurfeinschreiben zu denken.
Gruß
TET
Servus,
Da könnte man ja anfengen, an ein Einwurfeinschreiben zu denken.
bringt nichts, wenn der Empfänger sagt, der Umschlag wäre leer gewesen.
Gruß,
Sax
Moin,
Da könnte man ja anfengen, an ein Einwurfeinschreiben zu denken.
bringt nichts, wenn der Empfänger sagt, der Umschlag wäre leer
gewesen.
Was natürlich in einem eventuellen Prozess extrem glaubwürdig wäre.
Gruß
TET
Servus,
Was natürlich in einem eventuellen Prozess extrem glaubwürdig wäre.
da die Beweislast der ordnungsgemäßen Zustellung beim Absender liegt, kann es dem Empfänger herzlich egal sein, wie glaubwürdig so ein Vorbringen ist.
Ich habe es schon einmal miterlebt, wie es einen RA um seine Existenz gebracht hat, weil er die Zustellung nicht lückenlos beweisen konnte. In diesem speziellen Fall „fehlte“ die letzte Seite mit der Unterschrift…
Gruß,
Sax
Moin,
da die Beweislast der ordnungsgemäßen Zustellung beim Absender
liegt, kann es dem Empfänger herzlich egal sein, wie
glaubwürdig so ein Vorbringen ist.
Da ein Richter durchaus die Glaubwürdigkeit der Aussagen bewertet, kann es wohl kaum egal sein. Es ist nicht von Nöten eine Videodokumentation des Überbringens zu erstellen.
Gruß
TET
Servus,
da die Beweislast der ordnungsgemäßen Zustellung beim Absender
liegt, kann es dem Empfänger herzlich egal sein, wie
glaubwürdig so ein Vorbringen ist.Da ein Richter durchaus die Glaubwürdigkeit der Aussagen
bewertet, kann es wohl kaum egal sein. Es ist nicht von Nöten
eine Videodokumentation des Überbringens zu erstellen.
Von Videodokumentation hat auch keiner was gesagt, wohl aber von Zeugen bzw. Boten.
Vielleicht hat man Glück und das Gericht wertet wirklich das Einwurfeinschreiben als Anscheinsbeweis, den dann der Empfänger erschüttern muss. Allerdings würde ich mich darauf im Zweifel nicht verlassen.
Wenn Du es mir nicht glaubst, dann lies eben hier:
http://www.rabw.de/Anwalt-K%C3%BCndigung
http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsr…
http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/archiv/einschre…
http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1668.php
usw.
Gruß,
Sax
Über Arbeitsrecht hat hier ja niemand geredet. Aber das von dir angeführte BGH-Urteil aus dem Jahr 1957 ist toll. Grundsätzlich gibt es natürlich keine 100%-Sicherheit, aber in oben beschriebenem Fall sollten 99,9% mit der Bitte um Kündigungsbestätigung grundsätzlich ausreichen.
Servus,
Über Arbeitsrecht hat hier ja niemand geredet.
Es ging aber um „wirksame Zustellung“ und die ist immer gleich, egal ob bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Kündigung eines Mietvertrags oder ähnlichem.
sollten 99,9% mit der Bitte um Kündigungsbestätigung grundsätzlich ausreichen
Was freilich etwas völlig anderes als das von Dir ursprngl. vorgeschlagene Einwurfeinschreiben ist.
Gruß,
Sax