Welches Datum gilt für Einbürgerung?

Hat Jemand Erfahrung darüber, welches Datum für die Einbürgerung (deutscher Pass) entscheidend ist,bei Heirat mit deutschem Staagsbürger.Ist es der Tag der Anmeldung im Bürgeramt (mit Name und Wohnsitz) oder der Tag der Ausstellung des Aufenthaltstitels.Nirgendwo kann ich das richtig nachlesen.

Mit bestem Dank,
David

Hallo,

findet man alles in der Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz - auch StAR-VwV genannt oder unter migrationsrecht.net oder info4alien.de

zu §9 Einbürgerung von Ehegatten Deutscher

  • Erforderlich ist im Regelfall ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren (rechtmäßig ist der Aufenthalt dann wenn er auf einen erteilten Aufenthaltstitel beruht); die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen.
  • die Ehe muss für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen sein und zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch bestehen. Der deutsche Ehegatte muss deutscher Staatsangehöriger sein; die Deutscheigenschaft allein genügt nicht.

Viel Gruß von Tara

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Was ist das denn, wenn nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

@Simsy_Mone
den Text habe ich nur aus dem Gesetz - aber nach meinem Wissen kann man nur die Deutscheigenschaft mit einen Personalausweis oder Reisepass nachweisen - dies ist aber kein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten muss mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde bestätigt sein (Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird).

Viel Gruß von Tara

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