Welches Einwohnermeldeamt

Hallo,
mal angenommen man sucht jemand der im Raum Ostrhauderfehn/ Ostfriesland wohnt. An welches Einwohnermeldeamt muß man sich da
wenden. ?

Danke
Dagmar

Hallo Dagmar,
http://www.ostrhauderfehn.de/
unter „Rathaus“ findest Du das Einwohnermeldeamt, Fr. Brinkmann ist dort angegeben :smile:
Ansonsten würde ich es in Bad Zwischenahn versuchen.

Gruß
Karina

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Bezweifle aber stark das das Einwohnermeldeamt Infos oder Daten an Privatpersonen herausgibt. Da könnte ja jeder kommen und Informationen einholen!

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Hallo,

Bezweifle aber stark das das Einwohnermeldeamt Infos oder
Daten an Privatpersonen herausgibt. Da könnte ja jeder kommen
und Informationen einholen!

Soweit ich weiss, ist generell die Auskunftsmöglichkeit stark vereinfacht worden.

Oft muss aber „ein berechtigtes Interesse“ nachweisen.

Wie geprüft wird, ob eine vorgetragene Geschichte ein Fake ist, das weiss ich nicht.

Gruß Volker

Hallo,

Bezweifle aber stark das das Einwohnermeldeamt Infos oder
Daten an Privatpersonen herausgibt. Da könnte ja jeder kommen
und Informationen einholen!

Was alles möglich ist, dazu hier mal ein Auszug vom Art. 31 Bayerisches Meldegesetz:

Art. 31
Melderegisterauskunft
(1) 1 Personen, die nicht Betroffene sind, und andere als die in Art. 28 Abs. 1 bezeichneten Stellen können von den Meldebehörden Auskunft über

Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad und
Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner verlangen (einfache Melderegisterauskunft). 2 Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

Sollte Auskunft über zusätzliche Daten der Person gewünscht sein:

(4) 1 Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den in Abs. 1 Satz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

frühere Vor- und Familiennamen,
Tag und Ort der Geburt,
gesetzliche Vertreter,
Staatsangehörigkeiten,
frühere Anschriften,
Tag des Ein- und Auszugs,
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners sowie
Sterbetag und -ort.

Berechtigtes Interesse wäre z.B. ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Mahnung über ausstehende Mietzahlung. Falls keine Nachweise vorliegen, einfach mal den Fall schildern, warum Auskunft über die zusätzlichen Daten gewünscht wird, und hoffen dass die Schilderung ausreicht.

Zur Auskunftserteilung muss die gesuchte Person eindeutig identifizierbar sein, also möglichst Familienname, Vorname und Geburtsdatum angeben. Auskünfte sind gebührenpflichtig,
in Nürnberg z.B. einfache Auskunft 5 Euro,
erweiterte Auskunft 10 Euro.

Gruss
Sid