Welches FA ist zuständig?

Hallo Steuer-Experten,

eine Freundin von mir hatte es bisher nicht so mit Einkommensteuererklärungen-abgeben.

Nun hab ich ihr geraten, es doch zu tun, da sie auf Grund eines weiten Arbeitsweges wahrscheinlich viel zurückbekommt.
Jetzt macht sie also ihre Erklärungen für 2001 und 2002.

Sie ist aber letztes Jahr umgezogen und weiß nun nicht, an welches Finanzamt sie die Erklärungen schicken soll/welches zuständig ist, und ich kann ihr ehrlich gesagt auch nicht helfen, weil ich dieses Problem noch nie hatte.

Sie ist im Mai 2002 aus dem Zuständigkeitsbereich von Finanzamt ‚A‘ in den von ‚B‘ gezogen.

An welches FA müssen nun die beiden Erklärungen gehen? Beide an A? Beide an B? Oder die 2001er an A und die 2002er an B?

Danke schön für eure Hilfe.
Christian

hi,

kurze antwort: „B“, da der wohnsitz zum zeitpunkt der steuererklärungsabgabe relevant ist.

mfg vom

showbee

Hallo showbee,

wow, das ging schnell!

Vielen Dank
Christian