Welches FA nach Umzug am 15.01.2005

hallo zusammen,

mal angenommen, eine Person X ist am 15.01.2005 umgezogen. Bei welchen Finanzamt muss diese Person nun seine Einkommensteuererklaerung von 2004 abgeben? Am FA des „alten Wohnortes“ oder bei dem jetzt zustaendigen?

hab gegoogelt, aber leider nichts gefunden (vielleicht auch mit dem falschen Suchbegriff :smile:)

Liebe Gruesse Tata

Hallo Tata,

zuständig ist immer das FA, zu dem der aktuelle Wohnort eingepfarrt ist, unabhängig von dem, welches früher zuständig war, als die Steuer entstanden ist.

Der Vorgang wird dann vom früher zuständigen ans jetzige FA abgegeben.

Schöne Grüße

MM