Welches FA zuständig für Betriebsprüfung?

Hallo,

mal angenommen ein Freiberufler (zuständig für die ESt-Erklärung ist das Wohnsitzfinanzamt) hat ein Zweitbüro an einem anderen, weiter entfernten Ort.

Bei der Durchsicht der GuV überlegt sich das FA (muss ja das Wohnsitz-FA sein, da das andere FA am Ort des Zweitbüros ja mit der ESt-Erklärung nichts zu tun hat), das zweite Büro vielleicht mal in Augenschein zu nehmen um zu prüfen, ob da alles seine Richtigkeit hat.

Welches FA würde nun die Prüfung durchführen? Würde da jemand vom Wohnsitz-FA an den Ort des Zweitbüros fahren - oder würden die (quasi Amtshilfe) jemandem vom FA am Ort des Zweitbüros dort vorbeischicken?

Ist so etwas geregelt oder wird das von Fall zu Fall entschieden?

Danke!

Frank

Hallo Frank,

zuständig für die Betriebsprüfung ist das Finanzamt, in dessen Bereich die Buchführung gemacht wird.

Macht auch Sinn, denn sonst müsste der Prüfer weite, weite Wege zurücklegen, denk mal an Siemens, DaimlerChrysler und wie sie alle heißen.

Gruß

Petz

Zuständigkeit bei Betriebsprüfung: § 195 AO
Hi !

Im § 195 der Abgabenordnung findet sich folgendes:

„Außenprüfungen werden von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt. Sie können andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen. Die beauftragte Finanzbehörde kann im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vornehmen und verbindliche Zusagen (§§ 204 bis 207) erteilen.“

Im Anwendungserlass hierzu findet sich dann
„Mit der Ermächtigung bestimmt die beauftragende Finanzbehörde den sachlichen Umfang (§ 194 Abs. 1) der Außenprüfung…“
Danach wäre eine reine Überprüfung, ob die Nutzung der angegebenen Räume für geschäftliche Zwecke möglich ist, durch das dortige FA möglich.

Zum Satz 2 der Abgabenordnung kann man an verschiedenen Stellen in der Literatur immer wieder folgendes finden:
„Eine Beauftragung kommt in Betracht, wenn die Prüfung durch die beauftragte Finanzbehörde z. B. wegen größerer Sach-(Spezial-)Kenntnis, größerer Ortsnähe oder zur Sicherstellung gleicher Entscheidungen bei gleichgelagerten Sachverhalten zweckmäßig ist.“

Danach wäre es also grundsätzlich möglich, dass es eine Auftragsprüfung für das Zweitbüro durch das dortige Finanzamt gibt. Es scheint mir jedoch auf Grund des Sachverhaltes reichlich unwahrscheinlich. Sind im Sachverhalt jedoch nicht sämtliche dem FA bekannte Tatsachen (Zweitbüro befindet sich in Wohnung von Freundin, Eltern,…) genannt, dürfte dies maßgeblichen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung vor Ort haben.

BARUL76

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warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht …

teilw. oT: Lehr- und Lernmethoden
Hallo Petz !

warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht …

Ich habe einige Zeit mit mir gehadert, ob ich deinen Artikel schließen oder als off topic löschen soll. Wußte auch nicht, ob er als Lob oder als Tadel zu verstehen war (hab ihn aber irgendwie als Tadel aufgefasst). Letzendendlich habe ich mich doch dafür entschieden, dir vorerst hier im Brett zu antworten. Mag sein, dass es später notwendig wird, dass wir per mail weiterdiskutieren.

Nicht jeder, der in diesem Brett eine Frage stellt, hat die notwendigen Vorkenntnisse, um die Antworten von allen Anderen sofort und 100%-ig richtig zu verstehen.

Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass zu einer Frage mehrere Erklärungsansätze vorgestellt werden. Im Laufe meiner „unterrichtenden Tätigkeit“ (wenn man es so nennen mag) ist mir aufgefallen, das Erklärungen, die ich für mich über bestimmte Zusammenhänge gefunden habe, nicht auch automatisch von meiner gesamten Umwelt verstanden werden. Ich habe mir daher so nach und nach für einige Probleme verschieden Erklärungsansätze bereitgelegt (oder vielmehr die Erklärungsansätze meiner „Schüler“ übernommen), die ich dann auch durchprobiere. Meine Ansätze sind zumeisten in kleinen Schritten aufgebaute, einfach logisch strukturierte Schemata. Meine Antworten sind daher oft auch etwas länger, weil ich nicht ausschließlich das Ergebnis darstelle, sondern auch den Weg, wie ich zu diesem Ergebnis gelangt bin. Meiner Meinung nach läßt sich dann auch für einen Nicht-Experten das Ergebnis leichter herleiten.

Ich finde aus dem Grund, neue Erklärungsansätze zu erkennen, auch dieses Forum immer wieder interessant. Einige Ansätze zur Lösung dargestellter Probleme wären mir selbst niemals in den Sinn gekommen. Ich bin einfach zu stark darauf geprägt, wie ich mir die Lösung herleiten würde. Dies ist meist der Weg über die Gesetze.

Um dennoch den Bezug zu der eigentlichen Frage herzustellen: Für mich kam als Lösung erst mal nur eine rechtliche Begründung in Frage. Dass man auch mit Logik zu einer Entscheidung kommen kann, hast du durchaus bewiesen. Leider wissen wir aber auch, dass es im Recht und gerade auch im Steuerrecht nicht immer logisch zugeht. Ich werde es daher weiterhin für sinnvoll halten (auch um eine weitere Lektüre des Fragestellers zu ermöglichen), auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen und mich nicht ausschließlich auf logische Argumente zu verlassen.

BARUL76

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Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen!

Frank