Hallo liebe Experten,
auch wenn es noch nicht richtig akut ist, habe ich mal ne Frage zu der Einreichung meiner nächsten Steuererklärung;
Ich arbeite seit Oktober 01 in in Frankfurt. Meine Lohnsteuerkarte für 2002 ist von meiner alten Heimatstadt Buchen. Nun bin ich dieses Jahr nach Frankfurt gezogen, aber mein Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2002 von Buchen.
Bei welchem Finanzamt muß ich nächstes Jahr meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Viele Grüsse
Sina
Hallo!
Die Lohnsteuerkarte spielt keine Rolle. Du gibst die Erklärung bei dem FA ab, das am Ort Deines aktuellen Hauptwohnsitzes liegt.
Oben in den Mantelbogen trägst Du die bisherige Steuernummer und das bisherige FA ein, um den Rest kümmern sich andere.
Ciao!
Nemo
Und die Steuererklärung vom letzten Jahr?
Hallo Nemo,
und die Steuererklärung vom letzten Jahr? Müßte ich die dann in Frankfurt abgeben, obwohl ich fast das gesamte letzte Jahr in Buchen gearbeitet habe??
Gruß
Anika
Hallo!
Die Zuständigkeitsänderung geschieht praktisch kraft Gesetz (§19AO), d. h. die spätere Kenntnisnahme dessen (Erklärung der Wohnsitzverlagerung) löst nur noch die Folgen aus. Das „neue FA“ bearbeitet alles, was noch offen ist.
Praktisch ist es aber u. U. sinnvoll, die Erklärungen noch beim „alten FA“ einzureichen, da vor dem Datentransfer zum neuen FA ohnehin nichts passiert. Auf diese Weise erfährt das alte FA unmittelbar von der Zuständigkeitsänderung und kann sozusagen ein Gesamtpaket für´s neue FA schnüren. Auf jeden Fall beide Erklärungen bei demselben FA abgeben, sonst wird nur Verwirrung gestiftet…
Ciao!
Nemo
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Danke habs kapiert. owt
owt