Welches Finanzamt ist zuständig?

Hallo, ich stehe vor der Frage, welches Finanzamt für meine Steuererklärung
zuständig ist, wenn ich während des Veranlagungszeitraums umgezogen bin.
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!

immer das aktuelle
cu

Hallo Gerhard,

ich stand vor kurzem vor der gleichen Frage. Mir wurde gesagt es sei besser, meine Steuererklärung noch bei dem bis zu meinem Umzug zuständigen Finanzamt einzureichen, mit dem Hinweis auf meinen neuen Wohnort. Meine Unterlagen würden dann komplett zusammen mit meiner Steuererklärung an das neue Finanzamt weitergeleitet.

Das sei wesentlich unkomplizierter, als wenn das nun zuständige Finanzamt die Unterlagen bei der vorher zuständigen Behörde anfordere. Es klappte auch reibungslos:wink:

Viele Grüsse
Eve*

hi eve,

ist zwar für dich einfach, dauerte aber bestimmt ein bischen länger. besser ist es, beim alten finanzamt anrufen, mitteilen dass die akte zur steuernummer xxx an das finanzamt yyy abzugeben ist wegen wohnsitzverlegung. gleichzeitig die steuererklärung an das neue FA. es gibt ja immerhin auf dem mantelbogen zur EStE ganz oben eine zeile (vorheriges finanzamt bei umzug)…

i.d.R. bestehen für einkommensteuerantragsveranlagungen für arbeitnehmer ohne nebeneinkünfte (antrag nur wegen werbungskosten, sonderausgaben, aussergew. belastungen) keine akten archiviert werden, die übergeben werden können.

insoweit wäre es zeitverschwendung die EStE erst beim „falschen“ FA einzureichen. wenn man natuerlich mit einer nachzahlung rechnet auch ein schicker nebeneffekt :wink:

mfg vom

showbee

Hallo,

ich hab mir gar nicht so ein Kopf gemacht. Als mein (jetziger Ehemann) damaliger Freund zu mir gezogen ist, habe ich die EST einfach beim hiesigen Finanzamt abgegeben. Der Bescheid kam auch von denen und es gab keine Probs.

Gruß

Sarah