Der Fall:
Ein Rentner bezieht seine Rente aus Berlin und eine kleine Pension von seiner Versorgungskasse des frueheren Arbeitgebers.
Er hat seinen ersten Wohnsitz bisher in Kassel gehabt und das dortige finanzamt war auch zustaendig fuer sine Rente. Er hat kein weiteres Einkommen als Rente/Betriebspension und von daher war es auch kein Problem bisher, da er automatisch vom oertlichen Finanzamt seine steuern abgebucht bekam.
Jetzt hat der Rentner aber Kassel verlassen und zieht innerhalb Deutschlands (ab und an mal Ausland) umher und wohnt bei Freunden, bekannten oder in Pensionen, Hotels.
Er hat keinen ersten wohnsitz mehr in D. und auch keinen zweiten.
Er gibt die Anschrift - fuer postalische angelegenheiten -
seines Bruders an die Behoerden, wohnt aber dort nicht.
Er will sich beim Einwohnermeldeamt in Kassel abmelden, hat aber (noch) keine neue Adresse (Wohnsitz).
Muss er etwas fuer sein Finanzamt beachten? Ist Kassel weiter zustaendig?
Braucht es eine Postanschrift? Bracucht man ueberhaupt einen ersten festen wohnsitz?
Mike