Welches finanzielle Risiko bei 'EC-Karte weg'?

Hi,

ich habe meine EC-Karte mit Geldfunktion in einem Fahrkartenautomaten stecken lassen. (Bin mir zwar nicht sicher, aber vermute, dass ich sie dort vergessen habe)

Wie hoch ist mein finanzielles Risiko?

Ich gehe einmal davon aus, dass kein hochkrimmineller meine Karte gefunden hat; die PIN-Funktion also nicht nutzen kann. (dann wohl höheres Risiko).

Welchen Schaden müsste ich selbst tragen?

Geldkartenfunktion wohl komplett, oder?
Was ist mit Abbuchung im einfachen Lastschriftverfahren mit gefälschter Unterschrift (ohne PIN)?
Ist das Risiko davon abhängig, wieviele Tage seit dem Verschwinden (be i mir wohl von Donnerstag Mittag - bis heute Abend) bis zur Sperrung vergangen sind?

Besten Dank!
Jonas

Hi,
zunächst einmal haftest du garantiert ür alles, was bis zur Sperre vom Konto abgehoben wird… auf welche Art auch immer die Karte benutzt wird. Lies aber mal die AGB deiner Bank durch. Manchmal wird da auch ein betrag als Höchstgrenze angegeben.
Dann solltest du selbstverständlich eine Anzeige machen und Karte sperren lassen.

Die PIN ist nicht so sicher wie oft von Banken behauptet wird.

Beobachte in den nächsten Monaten auch, wer per Bankeinzug Geld von dir holen will.
Bankeinzug braucht keine Unterschrift wie Lastschrift.Oder besser gesagt, die Bank verlangt nicht die Unterschrift zu sehen, sondern geht von einer legalen Einzugsermächtigung aus.
Wenn so was passiert:
Du hast bis zu 6 Wochen Zeit eine Rücklastschrift zu erwirken.
Die Bank holt dann die Kohle zurück und eerfährt dann auch auf welchem Konto es gelandet ist (wenns bei dir nicht audf dem Auszug steht).

Bedenke, wie oft du einfach nur mit Unterschrift und EC-Karte zahlen musst. Und Unterschrift nachgemacht? Das können Kassierer kaum nachprüfen.

Auch im Internet kann man mit Karte per Einzug bezahlen-

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zunächst einmal haftest du garantiert ür alles, was bis zur
Sperre vom Konto abgehoben wird… auf welche Art auch immer
die Karte benutzt wird. Lies aber mal die AGB deiner Bank
durch. Manchmal wird da auch ein betrag als Höchstgrenze
angegeben.

bei den privaten Banken haftet man nach Sperre und bei leichter Fahrlässigkeit für maximal 10% des Schadens, bei den Sparkassen richtet sich die Haftung nach dem Ausmaß der Fahllässigkeit.

Du hast bis zu 6 Wochen Zeit eine Rücklastschrift zu erwirken.

Das ist und bleibt falsch. Es gibt zwar eine 6 Wochenfrist, aber die beginnt nicht mit der Abbuchung zu laufen, sondern ab dem auf die Belastung folgenden Rechnungsabschluß. Im Extremfall hat man also über ein halbes Jahr Zeit.

Gruß,
Christian

Du hast bis zu 6 Wochen Zeit eine Rücklastschrift zu erwirken.

Das ist und bleibt falsch. Es gibt zwar eine 6 Wochenfrist,
aber die beginnt nicht mit der Abbuchung zu laufen, sondern ab
dem auf die Belastung folgenden Rechnungsabschluß. Im
Extremfall hat man also über ein halbes Jahr Zeit.

Gruß,
Christian

öööh Christian ?
hatte ich gesagt ab wann die Frist läuft ? *lach*
Mal im Ernst. Bin kein Bänker. Für mich wäre der Rechnungsabschluss identisch mit dem kontoauszug.
Naja… je schnleer man sich meldet, desto besser. Und innerhalb von 6 Wochen sieht man ja mehrmals aufs Konto.

Erkläre bitte den Unterschied zwischen Kontoauszug und Rechnungsabschluss

Danke
BJ

öööh Christian ?
hatte ich gesagt ab wann die Frist läuft ? *lach*

Umso schlimmer.

Erkläre bitte den Unterschied zwischen Kontoauszug und
Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluß ist gesetzlich geregelt:
http://dejure.org/gesetze/HGB/355.html

Aus diesem Grunde findet man auf dem entsprechenden Schrieb auch immer das Wort Rechnungsabschluß. Alles andere sind Kontoauszüge.

Ein Rechnungsabschluß erfolgt bei laufenden Konten in der Regel mindestens halbjährlich (daher auch mein entsprechenden Kommentar), häufig aber auch quartalsweise oder gar monatlich. Erst, wenn der Rechnungsabschluß erstellt wurde, läuft die Frist.

Gruß,
Christian

Zum Thema:

Was ist mit Abbuchung im einfachen Lastschriftverfahren mit
gefälschter Unterschrift (ohne PIN)?

Ich beschäftige mich auch gerad mit dem Thema elekt. Zahlungsarten und weiß auch aus eigener Erfahrung, dass du, sollte der „Finder“ deine Karte für Lastschriften nutzen, keine Haftung zu tragen hast. Das ist unabhängig von dem Zeitraum bis zur Sperrung der Karte (wird bei Lastschrift ja eh selten geprüft bzw. ab bestimmtem Betrag). ELV ist definitiv „ohne Zahlungsgarantie“ , d. h. das Risiko trägt der Händler. Du musst dich lediglich mit den Händlern in Kontakt setzen (am Besten erst telefonisch, dann schriftlich und per Hand unterschreiben, damit die die geleistete Unterschrift mit deiner vergleichen können). Voraussetzung ist aber eine Anzeige über den Diebstahl!

Deswegen würde ich auch im Falle von Bankeinzug den Händler kontaktieren, bei solch „einfachen“ Zahlungswegen ist es meist so, dass zum Schutz der Privatperson das Risiko auf den Handel übergeht.
Ich glaube sogar, sollte sich der „Finder“ unwahrscheinlicherweise die Mühe machen und seine Unterschrift Deiner anpassen, muß der Händler erstmal beweisen, dass du überhaupt unterschrieben hast.

Also, nicht verzagen, einfach fragen :smile:)
Christoph