Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Straßenbau, ich weiß das eigentlich eine Kurve zum Kurveninneren ein leichtes Gefälle haben sollte. Aber ich habe ein Gutachten für eine Kurve die nach aussen fallen soll mit einem Gefälle von 3%. Ist das überhaupt zulässig? Ist das Gefälle vom Kuvenradius abhängig?
Welches Gefälle ist zum Kurvenäußeren den eigentlich in Deutschland erlaubt?
Vielen Dank im Voraus!
Hi,
möglich ist das soweit ich weiss und auch oft gesehen habe.
Wovon das abhängt kann ich dir als Geselle leider nicht sagen.
Hallo,
inwieweit eine Querneigung zum Kurvenäußeren zulässig ist, wird durch zwei Regelwerke festgelgt:
für außerorts die RAS-L, für inneorts die RAST.
allgemein sind nur 2,5% Querneigung nach außen zulässig.
Mögliche Querneigungen nach außen innerorts:
- bei Erschließungstraßen grundsätzlich unproblematisch und zulässig.
- bei Hauptstraßen muß der Radius bei 50km/h zul. Geschwindigkeit mindestens 250m, bei 70km/h zul. Geschwindigkeit mindestens 700m betragen.
Mögliche Querneigungen nach außen außerorts:
70km/h: min Radius 600m
80km/h: min Radius 950m
90km/h: min Radius 1400m
100km/h: min Radius 2100m
110km/h: min Radius 3000m
120km/h: min Radius 4100m
130km/h: min Radius 5500m
Viel Spaß mit den Infos
Toni
Hallo,
unter bestimmten Umständen ist für Autobahnen ein Gefälle von 2,5 % zur Außenseite einer Kurve zulässig, aber nicht mehr.
Beispiel: zul. Geschw. bei Nässe = 80 km/h: bei Mindestradius 1050 m
zul. Geschw. bei Nässe größer 120 km/h: Mindestradius 4000 m. Bei diesen Radien und normalgriffigem Belag ist sicheres Befahren garantiert (man merkt die Kurvenfahrt nicht im Popometer).
Siehe dazu „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“, RAA.
Gruß
Hallo,
das Quergefälle nach außen ist in begründeten Fällen erlaubt. Je nach Art der Straße gibt es unterschiedliche Richtlinien, nach zu lesen in den Richtlienien für das Anlegen von Straßen, RAST-Q für Querschnitte der Stadtstraßen.
Guten Tag, die Antwort von Toni ist korrekt und es ist nichts hinzuzufügen
Horst