ich bzw. wir erwarten Nachwuchs und möchten nun wissen, von wem es welches Geld für meine Freundin gibt.
Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Ich bin selbstständig und meine Freundin ist angestellt.
Das Baby wird Ende März erwartet und der Vertrag meiner Freundin endet Ende März.
Nun ist meine Frage:
Von wem gibt es welches Geld bzw. wo muss was beantragt werden?
Was wir bisher gefunden haben:
Elterngeld (quasi Lohnersatz)vom Staat, Zentrum für Familie und Soziales bzw. www.elterngeld.net
Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) von der Krankenkasse (bei Minijobern vom Staat), max. 385 € pro Monat.
Gibt es das Mutterschaftsgeld auch nach dem Ende des Arbeitsvertrags im März noch?
Erstlingsausstattung beim Arbeitsamt oder Pro Familia, zwischen 400 und 600 € je nach Willkür des Amts.
Kindergeld beim Arbeitsamt, 184 € pro Monat
Ich bin für alle Ergänzungen und Korrekturen dankbar.
Elterngeld (quasi Lohnersatz)vom Staat, Zentrum für Familie
und Soziales bzw. www.elterngeld.net
DAs stimmt, Höhe hängt vom Einkommen in den letzten 12 Maonten vor dem Mutterschutz ab.
Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen
vor und 8 Wochen nach der Geburt) von der Krankenkasse (bei
Minijobern vom Staat), max. 385 € pro Monat.
Gibt es das Mutterschaftsgeld auch nach dem Ende des
Arbeitsvertrags im März noch?
Das stimmt nur begrenzt. Bis Vertragsende gibts täglich 13 Euro von der KK, der Rest zum Einkommen vom AG. Bei Minijobbern gibts statt der 13 Euro täglich nur einmalig 210 Euro. Ab dem Vertragsende gibts bei Angestellten dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes bis 8 Wochen nach der Geburt.
Erstlingsausstattung beim Arbeitsamt oder Pro Familia,
zwischen 400 und 600 € je nach Willkür des Amts.
Also, soweit ist erst einmal alles korrekt denke ich. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, zahlen der Arbeitgeber und die Krankenkasse während der Mutterschutzfrist das Mutterschaftsgeld. Da das Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet, wird danach nur noch die Krankenkasse weiterzahlen. Da jedoch ohnhin Anspruch auf Elterngeld besteht für die ersten 12 Lebensmonate (14 Lebensmonate,sofern der Vater mind. 2 Lebensmonate Elternzeit nimmt), wird dann das Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechend höher ausfallen, weil das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird und das Mutterschaftsgeld nach dem Ende der Arbeit geringer ausfallen wird, da dieses ja nur noch von der Krankenkasse gezahlt wird. Für die Ermittlung des Elterngeldes gilt dann das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Davon gibt es dann 65 v.H., max. 1800 Euro und mind. 300 Euro monatlich.
Hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen.
im Prinzip habt ihr alles, was ich auch weiß, schon selbst heraus gefunden. Für Infos die darüber hinaus gehen bin ich leider kein kompetenter Ansprechpartner. Ich würde euch empfehlen, offene Fragen bei den jeweiligen Ämtern einzeln zu klären.
Alles Gute für die restliche Schwangerschaft und vor allem für die Zeit danach!
Viele Grüße (und ein gutes neues Jahr),
Anke Merau
leider kann ich euch da keine Auskunft geben. Ich war nicht berufstätig.
Infos bekommt ihr bei Krankenkasse, Familienkasse, Arbeitsamt, evtl. auch pro familia oder kirchl. Einrichtungen wie caritas o.ä.
Zum Mutterschaftsgeld gibt es Infos auf eltern.de
schwierige Frage - bzw. Ihr habt Euch da ja schon gut informiert.
Ich meine, dass es während der Mutterschutz-Zeit eine Lohnfortzahlung gibt. Wie sich das verhält, wenn in dem Zeitraum der Arbeitsvertrag ausläuft, weiß ich nicht. Das müsstet Ihr mal bei fachkundiger Stelle (Anwalt für Arbeitsrecht o.ä.) erfragen. Das ist ein sehr spezieller Fall.
Kindergeld ist klar - könnt Ihr aber erst nach der Geburt beantragen.
Elterngeld kann Deine Partnerin beantragen, ebenfalls nach der Geburt und die Höhe orientiert sich an ihren Einkünften aus dem Jahr vor der Geburt.
Unterstützung wie Erstlingsausstattung vom Staat bekommt Ihr sicher nur dann, wenn Ihr auch vorher schon etwaige Leistungen erhalten habt oder durch besonders geringes Einkommen einen entsprechenden Anspruch habt - das bekommt nicht jeder. Damit würde ich also eher nicht rechnen.
Vielleicht macht es in Eurem Fall auch Sinn, über eine Heirat nachzudenken, weil ihr da steuerlich ggf. besser wegkommt.
Es macht in jedem Fall Sinn, alle Arzt- und Hebammenrechnungen sowie Apothekenbelege und Arztfahrten aus 2010 zu sammeln und bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen.
Hallo!
Herzlichen Glückwunsch erstmal!
zu 1.1: Ob ihr verheiratet seid oder nicht ist für Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Kindergeld unrelevant. Mehr Papier muß auf dem Standesamt ausgefüllt werden, wenn das Kind wie der Papa heißen soll.
zu 2.1: Ist ebenfalls für die Berechnung und Auszahlung der o. g. Gelder unrelevant.
zu 3.1: Sobald Conny im Mutterschutz ist (also 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) gelten die Gesetze gemäß dem Mutterschutz d. h. Kündigungsschutz bzw. der Vertrag verlängert sich automatisch bis nach der eingereichten Elternzeit. ABER sobald die Elternzeit vorbei ist greift der ursprüngliche Vertrag wieder!!!
Elterngeld, die Ämter sind unterschiedlich, je nach Bundesland (einfach auf dem Standesamt fragen) ACHTUNG! Der Antrag muß innerhalb von wenigen Wochen nach der Geburt des Kindes abgegeben werden und die Berechnung und Auszahlung dauert etwas. Legt ein kleines Polster für 1-2 Monate beiseite und füllte den Vertrag schon, soweit es geht, vorher aus
Wie oben schon erwähnt gilt während des Mutterschutzes und der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Das Geld von der Krankenkasse (ca. 60% des Gehaltes) werden auf jeden Fall ausbezahlt. Normalerweise bekommt man vom Frauenarzt eine Bescheinigung die man bei der Krankenkasse vorlegt. Danach läuft es eigentlich automatisch.
Erstlingsausstattung gibt es, soweit ich weiß, nur für Hartz4-Empfänger oder Alleinerziehenden. Aber ihr könnt euch ja mal schlau machen.
Kindergeld auch gleich nach der Geburt beim Arbeitsamt beantragen. Das Geld kommt i.d.R. auch etwas später, aber es wird zurück datiert!
In manchen Bundesländern wird ein erweitertes Kindergeld bzw. Erziehungsgeld bezahlt. Hier wird aber der Gehalt des Partners eingerechnet.
Auch Bundeslandabhängig wird ein Zuschuß für Kleinkindbetreuung gezahlt. Das kann man bei Tagesmuttervereinen oder beim Jugendamt beantragen. Das wird allerdings erst spruchreif wenn die Mama wieder arbeiten gehen muß/möchte.
Elterngeld kann man für 1 Jahr oder aufgeteilt auf 24 Monate auszahlen lassen. Bei 24 Monaten ist man automatisch auch 24 Monate in Elternzeit. Das würde ich auch beim Arbeitnehmer angeben, wenn nicht sogar 3 Jahre. Kürzen geht immer, verlängern ist dagegen extrem schwierig. Beim Lohnsteuerausgleich wird im nachhinein für das Elterngeld Progressionssteuer erhoben. Das hat bei uns knapp 1 kpl. Monat Elterngeld gekostet. Also lieber was auf die hohe Kante legen. Wenn es weniger kostet ist es schöner als Nachzahlen zu müssen.
Hallo,
also das es nach der Geburt Kindergeld gibt, habt ihr ja schon gefunden. Und die anderen Leistungen auch…
Meht gibt es meines Wissens auch nicht, was soll es noch mehr geben?
Ich kann eh nur was zum Kindergeld sagen. Dieses gibt es auch nicht vom Arbeitsamt, sondern von der Familienkasse. www.familienkasse.de
deine Informationen sind schon ziemlich gut, allerdings halte ich es für einen groben Fehler, dass deine Partnerin nicht eine Vertragsverlängerung versucht hat zu erreichen. Damit wird der Mutterschutz entfallen (wenn ich richtig informiert bin).
Auch sind die üblichen Regelungen über „Stillurlaub“ etc. für euch speziell auszutüfteln, wobei deine Selbständigkeit nicht gerade hilfreich sein dürfte.
Nach meiner Meinung habt ihr euch etwas viel Zeit gelassen und hättet bereits unmittelbar bei Feststellung der Schwangerschaft einige Weichen stellen können.
Na gut, wenn man es sich finanziell leisten kann …
Ich würde dennoch schnellstens eine Beratungsstelle aufsuchen und mir einen Ratgeber im Buchhandel besorgen.
Selbst im Sonderheft der Zeitschrift „Eltern“ sind fast alle Aspekte sehr gut erklärt, so dass ihr einen Überblick haben solltet.
Denke bitte daran, dass du für das Kind voll unterhaltspflichtig bist und deine Partnerin keine Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss für das Kind stellen kann.
Wegen des Sorgerechts solltest du mit der Kindesmutter eine Vereinbarung über die gemeinsame Sorge schließen, da ihr ja nicht verheiratet seid. Automatisch geht das nicht; im Falle einer Krise oder Trennung stehst du sonst im Regen und hast kaum einen Anspruch auf Mitwirkung bei der Erziehung des Kindes.
Du kannst auch sehr nützliche Informationen beim Väteraufbruch (vafk.de) bekommen.
Hallo Tobi und Conny,
jede anerkannte staatliche Schwangerschaftsberatungsstelle kann Sie hier ausführlich und kostenlos informieren (da gibt es nämlich seeeehr viel zu sagen…) Hier ein paar Infos vorab:
1.) Elterngeld können Sie maximal 14 Monate lang beziehen (12 Monate + 2 Partnermonate)
2.) Mutterschaftsgeld erhält Conny, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt) noch ein Arbeitsverhältnis hat.
3.) Conny hat die Möglichkeit nach der Schutzfrist AlG + 300€ Elterngeld zu beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std. wöchentlich zur Verfügung steht. Möchte Sie ganz zu Hause bleiben, kann sie volles Elterngeld beziehen und nach der Elternzeit dann erst AlG 1.
3.) Arbeitsamt und Pro Familia haben m.E. nicht viel gemeinsam, die Förderungen sind ganz unterschiedlicher Natur und selten „willkürlich“. Die ARGE zahlt über AlG 2 z.B. Sozialgeld für das Kind von genau 215€; als einmalige Leistung kann dann noch ein Geldbetrag oder können Gutscheine für Dinge ausgestellt werden, die dann noch fehlen z.B. Kleidung, Möbel etc.
Pro Familia, Gesundheitsämter oder auch Schwangerschaftsberatungsstellen können Ihnen dazu noch einen Geldbetrag aus der Bundesstiftung / Landesstiftung Mutter und Kind gewähren. Es handelt sich hierbei nicht um eine staatliche Leistung sondern eine Schenkung einer privatrechlichen Organisation. Dieses Geschenk wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich verpackt. Von Willkür kann hier nicht gesprochen werden, da es hier keinen „Rechtsanspruch“ gibt, sondern eben ein Geldgeschenk für bedürftige Mamis. An sich doch schön, oder?
4.) Kindergeld in Höhe von 184€ - OK
5.) andere finanzielle Hilfen wären noch (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Kinderzuschlag (Agentur für Arbeit), Wohngeld (Wohnungsamt), Übernahme von Kinderbetreuungskosten (Jugendamt), Kinderfreibetrag (Finanzamt), Bayerisches Landeserziehungsgeld (zbfs), GEZ-Befreiung (GEZ Köln), weitere Stiftungen)
Sie sehen - viele Themen - ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem behilflich sein. Sollten Sie zu einem bestimmten Thema weitere Frageb haben, dann schreiben Sie mir doch einfach zurück.
Herzliche Grüße und Alles Gute, Sam