Welches Gericht ist für mich zuständig?

Hallo weissmichel.

erst einmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
In meinem Umfeld habe ich nur einen Anwalt für Medizinrecht gefunden und auch aufgesucht. Er wollte auch meinen Fall in die Hand nehmen. Das ist jetzt über 18! Monate her. Er hat sich nicht mehr gemeldet. Zwischenzeitlich rief ich an oder machte einen Termin und immer versprach er es anzugehen, entschuldigte sich zig Mal weil er soviel zutun hätte und das wars. Passiert ist bis heute nichts. da ich PKH beantragen muß, spekuliere ich mal es war ihm nicht lukrativ genug. Nun dachte ich, ich probier es mal allein, da ich ja eigentlich nur Akteneinsicht haben möchte, vorerst. Aber ich denke mal, Sie haben recht, ich werde nochmal Ausschau nach einem Anwalt, einen anderen Anwalt, halten. Vielleicht nimmt mich dieser ja ernst. Es ist natürlich auch ein heikles Thema, wo ich mir vorstellen kann, dass sich nicht jeder dran traut. Es geht um eingeredeten Missbrauch der per Gutachten und Gerichtsbeschluß vom Tisch gefegt wurde.Gott sei Dank auch. Meine Tochter war ich trotzdem los.

GLG Lydia Behnke

Sehr geehrter Herr Krämer,

erst einmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
In meinem Umfeld habe ich nur einen Anwalt für Medizinrecht gefunden und auch aufgesucht. Er wollte auch meinen Fall in die Hand nehmen. Das ist jetzt über 18! Monate her. Er hat sich nicht mehr gemeldet. Zwischenzeitlich rief ich an oder machte einen Termin und immer versprach er es anzugehen, entschuldigte sich zig Mal weil er soviel zutun hätte und das wars. Passiert ist bis heute nichts. da ich PKH beantragen muß, spekuliere ich mal es war ihm nicht lukrativ genug. Nun dachte ich, ich probier es mal allein, da ich ja eigentlich nur Akteneinsicht haben möchte, vorerst. Aber ich denke mal, Sie haben recht, ich werde nochmal Ausschau nach einem Anwalt, einen anderen Anwalt, halten. Vielleicht nimmt mich dieser ja ernst. Es ist natürlich auch ein heikles Thema, wo ich mir vorstellen kann, dass sich nicht jeder dran traut. Es geht um eingeredeten Missbrauch der per Gutachten und Gerichtsbeschluß vom Tisch gefegt wurde.Gott sei Dank auch. Meine Tochter war ich trotzdem los.

GLG Lydia Behnke

Hallo Cosis,

ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe. In meinem Umfeld habe ich nur einen Anwalt für Medizinrecht gefunden und auch aufgesucht. Er wollte auch meinen Fall in die Hand nehmen. Das ist jetzt über 18! Monate her. Er hat sich nicht mehr gemeldet. Zwischenzeitlich rief ich an oder machte einen Termin und immer versprach er es anzugehen, entschuldigte sich zig Mal weil er soviel zutun hätte und das wars. Passiert ist bis heute nichts. da ich PKH beantragen muß, spekuliere ich mal es war ihm nicht lukrativ genug. Nun dachte ich, ich probier es mal allein, da ich ja eigentlich nur Akteneinsicht haben möchte, vorerst. Aber ich denke mal, Sie haben recht, ich werde nochmal Ausschau nach einem Anwalt, einen anderen Anwalt, halten. Vielleicht nimmt mich dieser ja ernst. Es ist natürlich auch ein heikles Thema, wo ich mir vorstellen kann, dass sich nicht jeder dran traut. Es geht um eingeredeten Missbrauch der per Gutachten und Gerichtsbeschluß vom Tisch gefegt wurde.Gott sei Dank auch. Meine Tochter war ich trotzdem los.

GLG Lydia Behnke

ich schicke mal voraus, dass es sich hier um einen
zivilrechtlichen Fall im Spezialgebiet Medizinrecht handelt,
bei dem zu überlegen ist, ob nicht ein Anwalt eingeschaltet
werden sollte, da die Rechtsmaterie nicht einfach ist und ein
Laie schnell Fehler begeht, die den Erfolg gefährden.

Ich selbst bin im Medizinrecht nicht erfahren und kann daher
nur unverbindlich meine Meinung mitteilen.

Örtlich zuständig müßte das Gericht an dem Gerichtssprengel
sein, an dem sich die Praxis befindet, die verklagt werden
soll.

Es sollte dringend ein Anwalt, besser noch ein Fachanwalt für
Medizinrecht, hinzugezogen werden. Hinweise auf Anwälte gibt
die Anwaltskammer oder eine Internetsuche oder Gelbe Seiten,
die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht über 190 Euro
liegen, man sollte vereinbaren, dass diese Kosten auf die
Kosten einer sich möglicherweise anschließenden Tätigkeit des
Anwaltes angerechnet werden.

ich möchte bei Gericht einen Antrag stellen. Nun möchte ich
Sie fragen bei welchem Gericht ich meinen Antrag einreichen
soll.In meinem Fall geht es um eine Therapiepraxis wo ich
Akteneinsicht haben möchte, die mir immer wieder verweigert
wird. Denn, der Fall, um den es geht hat sich in einer anderen
Stadt zugetragen, die ihre eigene Gerichtsbarkeit hat. Zwar
liegen beide Städte, mein Wohnort und der Ort des Geschehens
in einem Bundesland aber wie gesagt, jede Stadt hat ihre
eigene Gerichtsbarkeit. Muß ich nun den Antrag in meiner Stadt
ans Gericht schicken oder an das Gericht wo die Sache passiert
ist?

Im voraus schonmal ganz lieben Dank.

Lydia Behnke

Viel Erfolg
Gruß
cosis

hallo Herr Kleiner,

den letzten Kontakt zu diesem Anwalt hatte ich im September 2010. Muß ich ihm kündigen? Ich dachte, da er eh nix tut verläuft sich die Sache von selbst. Ehrlich gesagt, ich bin auch nicht mehr daran interessiert diesen Anwalt anzusprechen.

Trotzdem ganz lieben Dank und ein schönes We schonmal.

Lydia Behnke

Ihre Frage ist nicht beantwortbar, tut mir leid. Sie können für Ihr Anliegen keinen „Antrag bei Gericht“ stellen, sondern müßten Klage einreichen. Dazu sind diverse Dinge zu klären, unter anderem, welcher Gerichtszweig (Zivilgericht oder Verwaltungsgericht) zuständig ist. Gehen Sie am besten zu einem Anwalt.

Sehr geehrter Herr Schug,
ganz lieben Dank für Ihre Antwort. Die Überlegung, einen Anwalt damit zu beauftragen, hatte ich schon vor 18 Monaten. Nur leider versprach dieser Anwalt die Sache in Gang zubringen und hatte sich danach nicht mehr gemeldet. Kontaktierte ich ihn nach langer Zeit entschuldigte er sich immer sehr höflich mit der Ausrede, viel zu tun zu haben und versprach erneut die Sache an zugehen. Das war circa 3 x so, danach kontaktierte ich ihn nicht mehr. Da es bei mir um ein sehr heikles Thema geht, eingeredeter Missbrauch und unberechtigter Kindesentzug, wir sind per Gerichtsbeschluß rehabilitiert, handelt, vermute ich, dass dieser Anwalt sich nicht traute dieses heiße Eisen an zufassen. Oder es lag daran, dass ich aufgrund von PKH nicht lukrativ genug war, keine Ahnung. Ich werde es nie erfahren. Und so wird es wohl vielen Anwälten gehen, da nicht irgendeine Person im Focus steht, sondern eine Behörde und der Kinderschutzbund. Also wollte ich allein für mein Recht kämpfen. Aber ich glaube, Sie haben recht und ich werde nochmals einen Anwalt aufsuchen, denn schließlich wird mir nichts anderes übrig bleiben.
Trotzdem ganz lieben Dank nochmal.
Lydia Behnke

An das Gericht, das für den Sitz der Praxis zuständig ist, sollte die Klage auf jeden Fall gerichtet werden können (vgl. § 29 ZPO). Handelt es sich um eine Einzelperson oder hat die Praxis eine besondere Rechtsform? Ein Therapeut in einer ganz gewöhnlichen Einzelpraxis kann AUCH an seinem Wohnort verklagt werden. Das Gericht Deines Wohnsitzes ist nicht per se zuständig.

Zu klären ist auch, ob Amts- oder Landgericht zuständig sind. Geht es nur um Akteneinsicht (dann eher Amtsgericht) oder auch um die Vorbereitung von größeren Schadensersatzansprüchen (über 5000 EUR, dann womöglich Landgericht)?

Stellen Sie den Antrag dort, wo sich die Unterlagen berfinden.