Welches Gericht ist für mich zuständig?

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte bei Gericht einen Antrag stellen. Nun möchte ich Sie fragen bei welchem Gericht ich meinen Antrag einreichen soll.In meinem Fall geht es um eine Therapiepraxis wo ich Akteneinsicht haben möchte, die mir immer wieder verweigert wird. Denn, der Fall, um den es geht hat sich in einer anderen Stadt zugetragen, die ihre eigene Gerichtsbarkeit hat. Zwar liegen beide Städte, mein Wohnort und der Ort des Geschehens in einem Bundesland aber wie gesagt, jede Stadt hat ihre eigene Gerichtsbarkeit. Muß ich nun den Antrag in meiner Stadt ans Gericht schicken oder an das Gericht wo die Sache passiert ist?

Im voraus schonmal ganz lieben Dank.

Lydia Behnke

Es kommt darauf an, um was für ein Verfahren es sich handelt: Zivil-, Verwaltungsrechts-, Strafverfahren?

Hallo,

ich schicke mal voraus, dass es sich hier um einen zivilrechtlichen Fall im Spezialgebiet Medizinrecht handelt, bei dem zu überlegen ist, ob nicht ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, da die Rechtsmaterie nicht einfach ist und ein Laie schnell Fehler begeht, die den Erfolg gefährden.

Ich selbst bin im Medizinrecht nicht erfahren und kann daher nur unverbindlich meine Meinung mitteilen.

Örtlich zuständig müßte das Gericht an dem Gerichtssprengel sein, an dem sich die Praxis befindet, die verklagt werden soll.

Es sollte dringend ein Anwalt, besser noch ein Fachanwalt für Medizinrecht, hinzugezogen werden. Hinweise auf Anwälte gibt die Anwaltskammer oder eine Internetsuche oder Gelbe Seiten, die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht über 190 Euro liegen, man sollte vereinbaren, dass diese Kosten auf die Kosten einer sich möglicherweise anschließenden Tätigkeit des Anwaltes angerechnet werden.

ich möchte bei Gericht einen Antrag stellen. Nun möchte ich
Sie fragen bei welchem Gericht ich meinen Antrag einreichen
soll.In meinem Fall geht es um eine Therapiepraxis wo ich
Akteneinsicht haben möchte, die mir immer wieder verweigert
wird. Denn, der Fall, um den es geht hat sich in einer anderen
Stadt zugetragen, die ihre eigene Gerichtsbarkeit hat. Zwar
liegen beide Städte, mein Wohnort und der Ort des Geschehens
in einem Bundesland aber wie gesagt, jede Stadt hat ihre
eigene Gerichtsbarkeit. Muß ich nun den Antrag in meiner Stadt
ans Gericht schicken oder an das Gericht wo die Sache passiert
ist?

Im voraus schonmal ganz lieben Dank.

Lydia Behnke

Viel Erfolg
Gruß
cosis

Hallo Lydia,

wo geklagt werden muss, hängt grundsätzlich von dem Anspruchsgrund ab. Wenn es um die Einsichtnahme in Unterlagen geht, würde ich sagen, sind Sie an dem Gerichtsort der Praxis jedenfalls schon mal nicht falsch, wenn dort auch die Leistung (im Zweifel wohl eine wie auch immer geartete Therapie) durchgeführt wurde. Man spricht insoweit von dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Da sich die Praxis allerdings im Zweifel anwaltlich vertreten lassen wird und Sie daher ggf. ein nicht unerhebliches Kostenrisiko (Anwalts + Gerichtskosten) tragen, sollten Sie vielleicht überlegen, vor der Klageeinreichung einen Anwalt zu konsultieren.

So, ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

MfG

H.K.

„Akteneinsicht“ kommt eigentlich aus dem Straf- oder Verwaltungsrecht. Ihre Frage klingt aber auch ein wenig nach „Zivilrecht“ (da müssten Sie vermutlich auf Auskunft klagen … genau kann ich das nach den Angaben aber nicht sagen). Auskunftsklagen werden in dem Gerichtsbezirk erhoben, wo der Beklagte seinen Wohn- / Firmensitz hat und je nach Streitwert und Thema beim Amts- oder Landgericht.

Alles „geraten“, weil mir die Detailinfos fehlen. Am besten zum Anwalt gehen.

Der Gerichtsstand richtet sich (in den meisten Fällen) nach dem Wohnort des Beklagten. Hier ist das Gericht der Stadt zuständig, in der die Therapiepraxis ansässig ist. Der Gerichtsstand findet sich auch häufig auf der Korrespondenz. Einfach mal in die Briefe der Praxis gucken (meistens ganz unten, wo sich auch die Steuernummer findet). Da könnte der Gerichtsstand stehen. Ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte. VG

Guten Morgen liebe Lydia, also ich würde wahrscheinlich den Antrag an das Gericht schicken, wo die ganze Sache passiert ist. Aber selbst dann, wenn der Antrag versehentlich dort landet, denke ich, wird es doch wohl nicht schwer sein, vom dortigen Sozialgericht dieses an die richtige Stelle- also das andere AG- weiter zu leiten! Hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen und wünsche Dir weiterhin alles Liebe, mfG. Nadjeshda

Liebe Lydia,
fragen Sie doch mal bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Ihnen behilflich sein können. Ansonsten verweise ich an die regionalen Patientenberatungsstellen/ Patientenbeauftragten bzw. diee örtliche Bürgerberatungsstelle.

Mit besten Grüßen

Daniela Weber

Nach dem knapp mitgeteilten Sachverhalt ist davon auszugehen, daß es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Dafür ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Gegner seinen Wohnsitz bzw. im konkreten Fall seine Praxis hat.

Da die (vollständige) Einsichtnahme in Patienten- / Therapeutenakten nicht immer ohne weiteres gewährt werden muß, empfiehlt es sich allerdings, anwaltliche Hilfe bei der Klage in Anspruch zu nehmen, um diese nicht zu verlieren und auch noch die Kosten tragen zu müssen.

Nun möchte ich Sie fragen bei welchem Gericht ich meinen Antrag einreichen soll.

Hallo, grundsätzlich ist das Gericht zuständig, in dem der „Schuldner“ seinen Wohnsitz hat bzw. geschäftsansässig ist. Hier wäre im Zweifel eine K l a g e einzureichen, die einen entspechenden Antrag auf Auskunft beinhaltet. Ich muss Ihnen dringend die Hinzuzuiehung eines Anwalts anraten.

Wenn sie die Mittel dazu nicht haben, gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht -Rechtsantragsstelle- und beantragen Sie einen Beratungsschein nach dem Beratungshilfegesetz. Schriftwechsel und Nachweis über das Einkommen mitnehmen! Mit dem Beratungssschein dann zum Anwalt Ihrer Wahl. Grundsätzlich muss Ihnen dann jeder Anwalt helfen.

MfG

Vierten

Sehr geehrte Dame,

hier wird das Amtsgericht an dem Ort, in dem sich die Parxis befindet örtlich zuständig sein. Da der Streitwert wohl unter 5000 € ist, läuft die Sache auch beim Amtsgericht.

Sie sollten aber ggf. anwaltlich Hilfe in Anspruch nehmen, wegen Ihres Auskunftsersuchens. Wenn es um Arztunterlagen geht, würde ich einen Fachanwalt für Medizinrecht vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Bei jedem Gericht wird Dir da das die Schreibstube sagen.

Erste einmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Therapeutenpraxis für Kinder, wo ich Akteneinsicht haben möchte die man mir verweigert.
Lydia Behnke

Es kommt darauf an, um was für ein Verfahren es sich handelt:
Zivil-, Verwaltungsrechts-, Strafverfahren?

Sehr geehrter Herr Kutz,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Diese option werde ich mal ansteuern. Ihnen schonmal ein schönes We
Lydia Behnke

Sehr geehrter Herr Vierten,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich hatte es mit einem Anwalt für Medizinrecht probiert, der den Fall auch in die Hand nehmen wollte, so sagte er es mir bei dem Gespräch. Das ist jetzt 18! Monate her. Wenn ich zwischenzeitlich mal nachhackte, kam immer nur eine Entschuldigung, er hätte so viel zutun. Ich denke mal, um gemein zu denken, ich war ihm nicht lukrativ genug da ich PKH beantragen wollte. Naja, Jetzt dachte ich, probier es mal allein da ich ja nur die Akte einsehen möchte, vorerst.

M.f.G.
Lydia Behnke

Ja, so ist das leider auch manchmal mit den Anwälten, also, dem guten Mann eine Frist setzen, Kündigung androhen, und bei fruchtlosem Ablauf den Vertrag kündigen, neuen Anwalt
suchen.

Viel Glück!

MfG

Vierten

Naja, Jetzt

dachte ich, probier es mal allein da ich ja nur die Akte
einsehen möchte, vorerst.

M.f.G.
Lydia Behnke

Sehr geehrter Herr Klaukien,

ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe. In meinem Umfeld habe ich nur einen Anwalt für Medizinrecht gefunden und auch aufgesucht. Er wollte auch meinen Fall in die Hand nehmen. Das ist jetzt über 18! Monate her. Er hat sich nicht mehr gemeldet. Zwischenzeitlich rief ich an oder machte einen Termin und immer versprach er es anzugehen, entschuldigte sich zig Mal weil er soviel zutun hätte und das wars. Passiert ist bis heute nichts. da ich PKH beantragen muß, spekuliere ich mal es war ihm nicht lukrativ genug. Nun dachte ich, ich probier es mal allein, da ich ja eigentlich nur Akteneinsicht haben möchte, vorerst. Aber ich denke mal, Sie haben recht, ich werde nochmal Ausschau nach einem Anwalt, einen anderen Anwalt, halten. Vielleicht nimmt mich dieser ja ernst. Es ist natürlich auch ein heikles Thema, wo ich mir vorstellen kann, dass sich nicht jeder dran traut. Es geht um eingeredeten Missbrauch der per Gutachten und Gerichtsbeschluß vom Tisch gefegt wurde.Gott sei Dank auch. Meine Tochter war ich trotzdem los.

GLG Lydia Behnke

Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für die schnelle Antwort und den sehr hilfreichen Tipp, den ich sofort umsetzen werde. Ich wute gar nicht das es sowas gibt aber Sie haben mich eines besseren belehrt.
Vielen Dank nochmal

Lydia Behnke

Hallo Nadjeshda,

ganz lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich werde den Antrag an das Gericht wo der Fall sich abgespielt hat, schicken und das beste hoffen.

Auch dir alles liebe

Lydia

Hallo ginny81

erst einmal ganz lieben Dank. Oh ja, Sie haben mir sehr geholfen. Ganz lieben Dank nochmal

Lydia Behnke