Welches Gericht ist zuständig?

Hallo,
welches Gericht ist denn für Zivile Forderungen aus einer Maßnahme (Maßnahme nach §16d Satz 2 SGB II) zuständig, das Amts oder Sozialgericht?
Ich würde gerne eine Klage versuchen, denn der Unfall wurde m.E vom Träger vorsätzlich im Rahmen des §104 SGB VII herbeigeführt, da keine Persönliche Schutzausrüstung vorhanden war.
Das Amt für Arbeitsschutz stellte das Defizit der Persönlichen Schutzausrüstung und bei der Unterweisung fest, die hat es nämlich nicht gegeben.
Würdest Ihr ein vorsätzliches Handeln in diesen Fall bejahen?

Nimm dir am Besten einen Anwalt. Der weiß dann auch, welches Gericht zuständig ist.

Hallo, der Sachverhalt ist etwas kurz wiedergegeben. Ich bin daher nicht sicher welches Gericht zuständig ist. Am Anfang steht immer die Frage, wer will was von wem warum? Soweit du das geklärt hast -würde ich als nächstes an deiner Stelle unbedingt einen Rechtsanwalt zu den Erfolgsaussichten befragen und sodann auch den RA mit der Fertigung der Klage beauftragen. Der RA sollte dann auch wissen, bei welchem Gericht die Klage einzureichen ist. Viel Glück und viel Erfolg!

lg