Was bedeutet „Uni-Fall“? Ist es eine Aufgabe aus einem juristischen Seminar oder ein Sachverhalt aus dem richtigen Leben?
Falls sich der Fall wie geschildert tatsächlich zugetragen hat: Für solchen Mist bemüht kein vernünftiger Mensch ein Gericht. Bezifferbarer Schaden ist nicht entstanden, also wird das Telefon anderweitig verkauft - fertig. Davon abgesehen sagt die allg. Lebenserfahrung, dass in solchen Fällen irgendwelche Leute irgendwas von Kauf und Kaufinteresse brabbelten, aber gerichtsfest beweisbar kam kein mündlicher Kaufvertrag zustande.
Zudem: Beim Handy handelt es sich vermutlich um eine gebrauchte Krücke und bei K und V um junge Leute knapp bei Kasse. Andere Leute kaufen sowas weder gebraucht noch von privat. Wer in solcher Situation klagt, muss die Gerichtskosten verauslagen und ob vom Verlierer der Albernheit in absehbarer Zukunft etwas zu holen sein wird, ist fraglich. Man sollte nicht einmal darüber nachdenken, ein Faß aufzumachen.
Hallo,
guckst Du §13 ZPO. Ist der Wohnsitz des Beklagten und vermutlich das dortige Amtsgericht. Eine Einschätzung, wie realistisch das ganze wäre, wäre es kein theoretischer Fall, hast Du schon bekommen…
ich rede hier tatsächlich von einem Fall aus der Uni!
Bei Ebay Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen kann man als Privatperson nicht nur billigen-Schrott verkaufen. Auch Handys aus Vertragsverlängerungen gibt es da.
Wenn ich sehe, was ein Iphone kostet, welches ein Student aus einer Vertragsverlängerung erhält und über Ebay(-Kleinanzeigen) absetzen will, dann könnte ich durchaus verstehen, wenn dieser sich tierisch ärgert, wenn sich der K nicht meldet, obwohl ein echter § 433 BGB zugrunde liegt.
Wenn V wirklich Kohle (Geld ) hat, dann denke ich schon, dass sich hier eine Klage lohnen kann.
… auch wenn es fiktiv sein sollte…, so sind sie halt, die Uni-Fälle