Wenn eine Frau in Aurich im Altenheim lebt aber in Essen gewohnte, welches Vormundschaftsgericht/Amtsgericht ist dafür zuständig ? in Aurich oder das in Essen?
Das in Aurich, denn ihr Wohnort ist doch nicht mehr Essen, wenn sie bereits in dem Auricher Heim lebt.
auch wenn sie dort noch eine Wohnung besitzt die geräumt werden muss ?
Das Heim wird doch jetzt der 1. Wohnsitz sein, oder nicht ?
Es handelt sich doch nicht um einen mehr oder wenig kurzen, nur vorübergehenden Aufenthalt, wie bei einer Kur oder REHA-Maßnahme.
Ob man irgendwo noch weitere Immobilien hat ist unwichtig.
Man müsste den ganzen Sachverhalt kennen.
Ob sie unter Betreuung steht oder wieso man mit ihr keinen Kontakt aufnehmen kann um das Auflösen des Haushalts in Essen zu regeln.
Bzw. warum das geschehen muss und wer das eigentlich veranlassen soll/muss.
Und welches Gericht (für was denn eigentlich) zuständig wäre lässt sich leicht erfragen.
Die Dame ist leider dort weil sie schwer krank ist und ihr Mann im Februar verstorben ist. Somit hatte sie niemanden mehr der sich um sie kümmert. Das Haus/die Wohnung ist seit Dezember „unbewohnt“ also es war seit den keiner mehr dort drin gewesen, die beiden hatten ein Ferienhaus in Aurich, wo der Mann auch verstorben ist. Die gesetzliche Betreuerin kommt einfach nicht in die gänge das Haus leer zu räumen und zu kündigen.
Wir hatten mit der Betreuerin schon gesprochen aber sie schiebt es immer und immer weiter vor sich hin. Erst war ein Auktionator da gewesen dann im nächsten Moment wird er erst in 2 Wochen kommen also alles verwirrend und nichts passiert
Zudem muss ich sagen der Vermieter ist nicht informiert worden das der Mieter verstorben ist und der andere Teil im Pflegeheim ist, muss der Vermieter benachrichtigt werden ?
Ich erinnere mich an Deinen Fall. Du willst in die offenbar bald frei werdende Wohnung einziehen, aber die Räumung und Freigabe verzögert sich.
Nur leider bleibt es dabei, Du selbst als völlig Fremde in der Angelegenheit kannst nichts unternehmen um da etwas zu veranlassen oder zu beschleunigen. Wenn es einen Betreuer gibt, dann muss der handeln, schon im vermuteten Interesse der betreuten. Schließlich wird die unnötige Mietzahlung sicher für die Betreute selbst gebraucht.
Und nein, der Vermieter muss nicht informiert werden, wenn man die Wohnung leer stehen lässt. Hauptsache man zahlt weiter die Miete.
Zuständig ist das Gericht, wo der Betreffende seinen Hauptwohnsitz hat oder, wenn schon eine Betreuung eingerichtet wurde, das Gericht, wo dies geschehen ist.
sie muss nicht geräumt werden. du hast auch keinerlei ansprüche, die gerichtlich zu klären wären.
##das geht dich schlicht nichts an.