Hallo,
ich finde es nicht mehr, obwohl ich erst kürzlich die wichtigsten Punkte daraus abgeschrieben habe (leider ohne die Quelle zu nennen):
Es gibt ein Gesetz, in dem (u.a.) folgendes genau definiert ist:
- Tochterunternehmen
- selbständige Niederlassung (Zweigniederlassung)
- unselbständige NL (Betriebsstätte)
- rechtlich irrelevant: Repräsentanz, ist entweder Betriebsstätte oder eigenständiges Handelsunternehmen
Ich dachte, es wäre die Gewerbeordnung, ist es aber nicht. Wer hat eine Idee? Ist dringend…
Vielen Dank!
Gruß Marlene
Hallo Marlene,
alle genannten Begriffe in einem Gesetz nimmt mich etwas wunder, da die Begriffe in unterschiedlichen Zusammenhängen relevant sind:
- Tochterunternehmen
z.B. §§ 270, 290 HGB
- selbständige Niederlassung (Zweigniederlassung)
- unselbständige NL (Betriebsstätte)
z.B. §§ 11 - 14 AO - in § 12 insbesondere ziemlich konkret „Betriebsstätte“
- rechtlich irrelevant: Repräsentanz, ist entweder
Betriebsstätte oder eigenständiges Handelsunternehmen
dementsprechend - meine ich - nur ex negativo im jeweiligen Zusammenhang (vor allem UStG, KStG) definierbar. In der AO ist der Begriff, der dem am nächsten kommt, der „ständige Vertreter“ (§ 13 AO).
Ziemlich ausführlich behandelt in Kommentaren zu Doppelbesteuerungsabkommen, etwa Debatin/Wassermeyer.
Das geht jetzt wohl schräg an Deiner Frage vorbei, aber vielleicht Fährten?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank für deine Antwort! Genau das habe ich gesucht.
Inwischen habe ich auch die Quelle wiedergefunden: Die IHK Frankfurt hat eine Rechtsform-Informationsseite (hier der link: http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderu… ) auf deren Seite gestellt, leider ohne die dazugehörigen Gesetze.
Viele Grüße
Marlene