Welches Gesetz gilt bei einmaligen Arbeiten?

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir hier kurz weiterhelfen.

Ich würde gerne wissen, welches Gesetz bei Arbeitszeiten für „einmalige“ Arbeiten wie z.B. Aushilfen/Servicekräfte bei Veranstaltungen gilt?

Das Arbeitszeitgesetz sagt ja (grob) aus, dass man nicht länger als 8h am Stück arbeiten darf. Allerdings bezieht sich das ja auf die „normale“ also tägliche Arbeit.

Gibt es ein Gesetz welches Vorschriften über die Arbeitszeit regelt für einmalige Arbeiten?
Als Beispiel z.B. für Kellner/Serviceaushilfen bei einer größeren Veranstaltung die 1 mal im Jahr stattfindet und auf der man insgesamt 12 Stunden am Stück (16 - 4 Uhr) helfen müsste?

Gibt es da ein Gesetz das besagt dass dies möglich ist?
Nach dem normalen ArbZG wäre dies ja nicht möglich oder?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten!!

Thomas

Hallo Thomas, das ist dünnes Eis, auf dem ich mich leider nicht auskenne. Helfen könnte die Verbraucherzentrale. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
MfG Katja

Sorry,

bisschen spät. Aber als Arbeitnehmer ist das so, 10 Stunden sind das maximale pro Schicht, bei Katastrophen auch 12.

Viele Grüße

Peter

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.