Stellen wir uns vor, da ist ein HarzIV Empfänger, der Schulden hat( sagen wir mal 45.000,- €) und aus diesem Grund Privat Insolvenz Beanztragt hat und auch in die Insolvenz Aufgenommen wurde.
Nun bekommt der Harz IV Empfänger im dritte Jahr der Insolvenz plötzlich 15.000,- € ( Vererbt/Geschenkt/Gewonnen) und da er natürlich ehrlich ist und sich auch an Recht und Gesetz hält, meldet er das erhaltene Geld dem Job-Center und auch seinem Insolvenzverwalter.
Frage: Wie und wer Entscheidet nun, wie er das Geld Verteilen muss?
Bekommt das Geld, bis auf den Pfändbaren Freibetrag der Insolvenzverwalter oder muss er nach Meinung des Job-Centers die nächsten zwei Jahre davon leben?
Gilt hier das Sozalgesetz oder das BGB?
Hallo!
Nun bekommt der Harz IV Empfänger im dritte Jahr der Insolvenz
plötzlich 15.000,- € ( Vererbt/Geschenkt/Gewonnen) und da er
natürlich ehrlich ist…
Das ist dem Betroffenen dringend zu empfehlen, weil er andernfalls seine Restschuldbefreiung gefährdet sowie Ärger mit dem Jobcenter und strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätte.
Frage: Wie und wer Entscheidet nun, wie er das Geld Verteilen
muss?
Wenn es eine Erbschaft ist, wird der Inso-Verwalter die Hälfte des Betrags abgreifen, davon zunächst die vermutlich gestundeten Verfahrenskosten bezahlen und den Rest der Hälfte an die Gläubiger verteilen. Die andere Hälfte darf der glückliche Erbe behalten.
Ob sich das Jobcenter auf den Standpunkt stellen könnte, dass der Hilfebedürftige das ihm verbliebene Geld für den Lebensunterhalt verwenden muss oder ob der Betrag als Schonvermögen anzusehen ist, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Wolfgang
Wenn es eine Erbschaft ist, wird der Inso-Verwalter die Hälfte
des Betrags abgreifen, davon zunächst die vermutlich
gestundeten Verfahrenskosten bezahlen und den Rest der Hälfte
an die Gläubiger verteilen. Die andere Hälfte darf der
glückliche Erbe behalten.
Dafür gibt es dann nichts mehr von der Arge für einige Zeit. Auch da wird Vermögen berücksichtigt.