Welches Gesetz und Flächennutzungsgesetz?

Hallo zusammen

Ich will einen mobilen Imbiss aufmachen naja er steht eigentlich schon an der einen Stelle ok vielleicht auch diesen Monat hier nächsten Monat dort nun habe ich das Problem mit dem Speisen zum sofortigen Verzehr anzubieten…naja Imbiss ist ja klar ich kaufe hier meine Wurst also will ich die auch hier essen oder?
darf ich das unter dem reisegewerbegesetz oder falle ich unter das Gaststättengesetz?
na dann stehe ich auf öffentlicher Fläche darf ich das denn oder wo finde ich dieses Flächennutzugsgesetz und naja wenn di da stehe gilt die Regelung wo kein Ankläger kein Richter weil mieten darf ich Fläche der Bundesrepublik ja nicht?

Kann mir nun wer folgen und mir sagen was ich tun muss?
Welches Gestz ist für mich das richtige?

Ich sag mal Danke für den Fall das mir wer helfen kann:smile:?

Viele Grüße
Mama-Alexa

ich weiss,das diese dinge vom zuständigen ordnungsamt geregelt werden–also mal vorsichtig anfragen.
für hygiene ist das veterinäramt zuständig.