Hallo,
eine Verständnisfrage zum Thema: welches Recht gilt, wenn die Handelnden aus zwei verschiedenen Ländern kommen.
Einmal angenommen, ein privater Käufer kauft von einem gewerblichen Händler bei eBay ein Produkt, das als „Neuware“ beworben wurde.
Nach 5 Wochen gibt es den Geist auf, offenbar ein Produktionsfehler.
Der Verkäufer meint nun, er gebe aber generell nur 4 Wochen Gewährleistung.
Ob das in Deutschland gesetzlich anders vorgeschrieben sei, ist ihm egal, denn er habe sein Geschäft in Großbritannien und da wäre keine Mindestdauer verankert.
Gilt bei ebay-Käufen demnach, dass das Recht am Ort des Verkäufers gilt, nicht am Ort des Käufers? Oder wo ist sowas geregelt?
Vielen Dank im voraus
und viele Grüße
Frank
[Thread abgeschlossen, da im Rechtsbrett neu geposted, MOD]