Hallo zusammen
Jemand möchte ein Waren verschiedene Art über das Internet
vertreiben.
Dazu 1-2 Fragen:
Nehmen wir an es werden Elektro-Artikel, Kleidung und
Tiernahrung verkauft.
Schonmal eine ziemlich komische Kombination 
Muss man bei der Gewerbeanmeldung dann genau diese drei
Sparten angeben?
Nicht zwangsläufig. Es kommt immer darauf an. Manche Großhändler verkaufen nur an den sog. Fachhandel. Da sollte dan schon genauer definiert sein was verkauft wird. Ich habe ein solche Erfahrung im Handel mit Militär- und Outdoorartikel gemacht. Die meisten Großhändler wollen auch „Handel mit Militär- und Outdoorartikel“ im Gewerbeschein sehen. Von daher, vorher erkundigen ist immer am besten.
Falls ja: was ist wenn man zusätzlich Spielzeug verkaufen
möchte, dafür aber kein Gewerbe angemeldet ist?
Wird nochmal unterschiedene zwischen Klein- und Großelektro,
Herren- und Damen Bekleidung.
Nein, da nimmt man einfach die Überbegriffe.
Mir erscheint das etwas unwahrscheinlich, wurde mir aber im
Bekanntenkreis so erzählt.:
Oder gibt es einen Oberbegriff mit dem man das Gewerbe
anmelden kann?
Ja, Handel mit Waren aller Art die nicht genehmigungspflichtig sind.
Was ich allerdings nicht weiss ist, ob Elektrohandel und Tiernahrung nicht genehmigungspflichtig sind. Wenn man z.B. Schmuck verkaufen möchte, muss man dafür erst eine besondere Genehmigung haben. Diese muss bei der Gewerbeanmeldung bereits vorliegen. Ich glaube bei Elektroartikel war das auch so, bin mir aber nicht sicher.
nächste Frage:
Wird ein Unterschied zwischen Online-Verkauf und Verkauf am
Wohnsitz/Ladengeschäft gemacht?
Nein, normal nicht. Du handelst mir Waren. Der Vertriebsweg spielt keine Rolle. Der Unterschied würde lediglich in der angegebene Firmenadresse bestehen, die im Falle eines Ladenlokals ja eine andere wäre als die von Zuhause übers Web. Oder eben wenn du ein Fliegender Händler wärst (Propagandist auf Messen, Tür zu Tür Geschäft etc.).
Vielen Dank