Hallo,
Kann ihn die Schule dann an anderen Tagen einsetzen als zu
Schuljahresbeginn im Stundenplan stand?
Was ist denn vertraglich zwischen beiden Parteien vereinbart
worden?
Da müßte Werner mal nachsehen.
Es ist aber nicht so, dass das Land automatisch Vorrecht hat,
auch wenn es nur Monateweise AG ist?
Die Frage ist wirklich, was für ein Vertrag besteht zur Schule/zum Land? Ist es ein normaler Arbeitsvertrag für einen „Angestellten“ der Schule? Wenn ja, gelten die Regelungen, die in diesem Vertrag bzw. in Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Arbeitszeit stehen. Wenn dort z.B. steht tägliche Arbeitszeit von 10-12:00 in der Schule, dann hat das natürlich Vorrang vor eventuellen Terminen der anderen selbständigen Arbeit.
Beatrix