EIne Angestelle ist seit 27 Jahren bei ein und demselben Betrieb beschäftigt. Jetzt droht eine Kündigung. Nach dem geltenden Kündigungschutzgesetz aus 2004 fällt der Betrieb nicht meihr unter das Gesetz, da dort weniger als 10 Vollzeitbeschäftigte angestellt sind. Seit Beginn der Betriebszugehörigkeit waren aber immer 6-7 Vollzeitkräfte angestellt. Gilt für die Angestellte noch das alte Kündigungsschutzgesetz zum Zeitpunkt ihrer Anstellung?
Dann wurde der Betrieb nach 2004 vom Vater auf den Sohn übertragen. Die Angestellte wurde ohne Erstellung eines neuen Arbeitsvertrag übernommen und ohne Unterbrechung weiter beschäftigt. Hat der Wechsel Auswirkungen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit von 27 Jahren?
Hat die Angestellte bei Kündigug Anspruch auf eine Abfindung gem. alten Kündigungsschutzgesetz?
Danke für die Antworten