Welches Kündigungsschutzgesetz nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit, Abfindung bei Kündigung?

EIne Angestelle ist seit 27 Jahren bei ein und demselben Betrieb beschäftigt. Jetzt droht eine Kündigung. Nach dem geltenden Kündigungschutzgesetz aus 2004 fällt der Betrieb nicht meihr unter das Gesetz, da dort weniger als 10 Vollzeitbeschäftigte angestellt sind. Seit Beginn der Betriebszugehörigkeit waren aber immer 6-7 Vollzeitkräfte angestellt. Gilt für die Angestellte noch das alte Kündigungsschutzgesetz zum Zeitpunkt ihrer Anstellung?

Dann wurde der Betrieb nach 2004 vom Vater auf den Sohn übertragen. Die Angestellte wurde ohne Erstellung eines neuen Arbeitsvertrag übernommen und ohne Unterbrechung weiter beschäftigt. Hat der Wechsel Auswirkungen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit von 27 Jahren?

Hat die Angestellte bei Kündigug Anspruch auf eine Abfindung gem. alten Kündigungsschutzgesetz?

Danke für die Antworten

Was heisst denn „…fällt der Betrieb nicht mehr unter das Gesetz“?? Kündigungsschutzgesetz?
Da bin ich mir mit dem Kündigungsschutzgesetz nicht ganz sicher, ob das alte gilt oder wenn ein neues aufgesetzt wurde, das neue. Ich denke eher zweitgenanntes.
Wenn jedoch ein Arbeitsvertrag besteht, der ganz alt ist und kein neuer erstellt wurde, dann gilt doch wohl der alte. Doch bin ich der Meinung, dass, wenn eine Angestellte seit 27 Jahren dort beschäftigt ist, das auch eine Sache der Kulanz ist. Da gibt es Gesetze, aber die andere Seite ist die, dass der Arbeitgeber außerhalb von Gesetzen „etwas springen“ lässt.
Ich weiss nicht genau, wo man sich erkundigen kann, aber sicher beim Betriebsrat oder der Ge-
werkschaft. Die wissen das besser. Ich kann mich hier auf keine Gesetze stützen. Viel, viel Glück und viel Gesundheit und Glück für 2014 Ameliecheyenne