etwa 200m später: 80km/h Höschtgeschwindigkeit, Zusatzschild „bei Nässe“
nochmals etwa 200m später 130km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Zusatzschilder.
weitere 1000m später: Aufhebung 80km/h bei Nässe
weitere 500m später: Aufhebung 100km/h / Lärmschutz 22h-6h
Bedeuten SOLL das:
Ab 1: 100 bei Nacht
Ab 2: 100 bei Nacht, 80 bei Nässe
Ab 3: weiterhin 100 bei Nacht, 80 bei Nässe, 130 sonst
Ab 4: 100 bei Nacht, 130 sonst
Ab 5: 130
Aber:
Hebt das bedingungslose 130er Schild bei Punkt 3 die bedingten Beschränkungen von 1 und 2 nicht auf?
"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die
Zeichen 278
Zeichen 279
Zeichen 280
Zeichen 281
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen
Zeichen 282 "
Demnach hebt das 274 die vorherige Beschränkung mit ZZ nicht auf.
Ich gehe aber von einer unklaren Beschilderung aus, die so nicht angeordnet werden sollte und einem Verkehrsteilnehmer bei versehentlichem Verstoss nicht angelastet werden dürfte.
selbsterklärend: zwischen 06:01 - 21:59 entfiele " Lärmschutz " . und 130 wären Limit.
etwa 200m später: 80km/h Höschtgeschwindigkeit,
Zusatzschild „bei Nässe“
Definieren wir Laien mal " Nässe " mit einem zusammenhängend spiegelndem Wasserfilm auf der Spur. Dann dürfte generell das Tempolimit des Verkehrzeichens mit dem Zusatz " bei Nässe " gelten.
( Rund um die Uhr…)
100 würden dann aber immer noch von 22:00 - 06:00 Uhr als Lärmschutz im genannten Bereich gelten.
nochmals etwa 200m später 130km/h Höchstgeschwindigkeit
ohne Zusatzschilder.
Erinnerung bei trockener Fahrbahn und im Zeitfenster 06:01 - 21:59 Uhr. ( max. 130 Km/h )
weitere 1000m später: Aufhebung 80km/h bei Nässe
Dann dürfte bei trockener Fahrbahn nur noch die Limitierung " Lärmschutz " neben dem allgemeinen Tempolimit der Strecke gelten.
weitere 500m später: Aufhebung 100km/h / Lärmschutz 22h-6h
Dann wäre das generelle Tempolimit bei 130 Km/h unabhängig von Zeit und Nässe bis zur Aufhebung jeglicher Tempolimits.
Somit mein Versuch der Interpretation der Sachlage. ( Verkehrsexperten sollen rügen, wenn da watt falsch erklärt wurde … bis auf die korrekte Definition " Nässe " … )
Aber:
Hebt das bedingungslose 130er Schild bei Punkt 3 die bedingten
Beschränkungen von 1 und 2 nicht auf?
Kennst Du die " Und - Funktionen " in der Elektrotechnik doch gewiss.
Der kleinste gemeinsame Nenner wäre die " Nässe "…
Danach würde der " Lärmschutz " folgen …
Erst wenn beide Situationen nicht zuträfen, wäre das " allgemeine " Limit bindend…wobei die Prioritäten aber auch an den Zusatzschildern + Limits abzulesen wären.
Man könnte fast annehmen, je stärker die Limitierung, desto höher die Priorität…
P.s. : Bevor ich es vergesse…vergleiche mal Deine gesamte Fragestellung mit meiner Antwort…( Und DAS als " alter Hase "…tsss…tsss )
das war mir zu kompliziert, (welchen Ausführungen) hast Du jetzt zugestimmt oder widersprochen? Die Vorlagen waren doch klar verständlich, warum „erfindest Du das Rad hier neu“?
Warum erfinde ich das Rad neu, wenn es um sinngemäße Interpretation ginge ?
Nässe wäre nicht jeden Tag rund um die Uhr…gell ?
( Das wäre das Kernlimit " 80 bei Nässe " )
Die 100 wären zeitlich bedingt bei trockenem Wetter im genannten Zeitfenster einzuhalten…kennst das Zeitfenster dazu, weil Du mitliest.
…und die 130 Km/H galten für trockenes Wetter in der Tageszeit.
06:01 - 21:59 Uhr…auch richtig .
Ich mag es als Laie nicht 100 - Zentig formuliert haben, aber wie wolltest Du den Umstand besser beschreiben…
Hunnatdraissich am Tach bai trokenemm Wetta…dann küttda Lärmschutz je nach Tajeszick…
Zuletzt kömma anne Nässe herantasten…
Wo zwicket denn dann ?
Schilder sind da, wurden erkannt und Zusätze benannt…
Watt wär denn mamit der Schilderei nach folgendem Modell :
Piste lässt sichere Geschwindigkeit bei optimalem Wetter nur bis xxx zu—
Je nach Belagsqualität kommen auf naheliegende Anwohner auch Geräusche zu—
Bei Nässe kann sich Wassr ansammeln, datt de Unfallgefahr erhöht…Nennen wa den Teufel ma gleich am Namen…
" Aquaplaning "
Watt kommt denn dann zuerst als Gefahr in Betracht ?
Danach weiter…und zuletzt…so wurde der Schilderwald plausibel erlebt und durch U.P. " geschildert "
Also könnt man die Tempolimits doch abstufend wie folgt benennen:
Akute Unfallgefahr durch Aquaplaning, …Lärm…Spurrillen+Unfallgefahr bei zu hoher Speed auf trockener Fahrbahn.
( Was auch den Spurlauf bester FZG. echt beeinflussen kann )
U.a. Brummifahrer wissen, was DAS auf trockener Fahrbahn dennoch bewirken kann…
Und dann mal Gedanken machen, watt zunehmende Limitierung mit sich verschlechternden Eigenschaften einer Strecke zu tun haben könnte…
Bedeuten SOLL das:
Ab 1: 100 bei Nacht
Ab 2: 100 bei Nacht, 80 bei Nässe
Ab 3: weiterhin 100 bei Nacht, 80 bei Nässe, 130 sonst
Ab 4: 100 bei Nacht, 130 sonst
Ab 5: 130
Genau so ist es…
Aber:
Hebt das bedingungslose 130er Schild bei Punkt 3 die bedingten :Beschränkungen von 1 und 2 nicht auf?
Nein…
Das würde nur das Schild „Ende aller Streckenverbote“ (Weißer Kreis mit
schwarzen Querstrichen ) machen…