Hallo,
ich habe eine Frage dazu.
In meinem letzten Urlaub hatte ich, (Grund ist egal) Zugang zum Heizungsraum.
Es gab keinerlei farbliche Markierungen an den Rohrleitungen.
(Z.B.: Kalt-/Warmwasser.)
Auf befragen der Begleitperson bekam ich die Aussage, das es sich um eine Gasheizungsanlage handelt.
Die Gasleitung (Zufuhr) war auch in Kupfer verlegt. Ebenfalls ohne Kennzeichnung.
Habe daraufhin die Gasuhr gesucht und gefunden:
Davon ging nur eine Kupferleitung ohne Markierungen ab, Richtung Heizraum.
Einziger Verlegungsunterschied im Keller: Die Leitung lag in Rohrschellen mit einer Gummimanschette.
Ist dies Zulässig???
Würde mich Privat interessieren.
Danke für die Beantwortung,
Werner
Hallo Werner,
Einziger Verlegungsunterschied im Keller: Die Leitung lag in
Rohrschellen mit einer Gummimanschette.
Ist dies Zulässig???
ja, dies ist zulässig, wenn man bestimmte Regeln einhält.
Zum Beispiel muss das Material Hartkupfer sein, also Stangenware und nicht die auf Rollen gewickelten Kupferrohre aus Weichkupfer.
In den Normen ‚DVGW GW xxx‘ ist das alles geregelt.
DVGW steht für Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
Das deutsche Kupferinstitut hat alle Regelwerke zu Themen der Rohrinstallation auf einer Seite zusammengefasst:
http://www.kupfer-institut.de/front_frame/frameset.p…
Schönen Gruß,
Termid
Also, die Installation von Gasanlagen im diesem Falle ist von der TRGI geregelt, laut dieser sind Kupferrohre nach DIN EN 1057 zulässig, also auch Rollenkupfer, aber die Gasleitung muß gekennzeichnet sein. Entweder mit einer Rohrmarkierung( Aufkleber) oder durch einen Anstrich (weiss grad die RAL - Nr. nicht, läuft aber unter Rapsgelb) Jetzt stellt sich uns nur noch die Frage, ob Leitungsabschnitte in öffentlich zugänglichen Räumen verlegt sind( ich geh mal davon aus, daß wir hier von einem Mehrfamilienhaus reden). Dann gäbs da schon noch ein paar Sächelchen…