Welches Mietrecht bei Auszug?

Wir (4-köpfige Familie & Hund) sind nach 3,5 Jahren ausgezogen.Die Wohnung (73m²) hatten wir von Freunden übernommen, welche auch schon 2 Jahre dort wohnten.Die Wohnung war nicht renoviert bzw das Bad (ca. 70er Jahre) war auch nicht das Neueste.Wir hatten gestrichen, die Türen und Türrahmen abgeschliffen und gestrichen, bzw nur die Türrahmen gestrichen, weil der Vermieter Farbe für die Türen bereitstellen wollte, was aber nie geschah.Ein ca 11m² großer Holzbalkon wurde zuletzt 5 Jahre vor unserem Einzug gestrichen und versiegelt.Trotz mehrfacher Anfragen hatte der Vermieter bis zum Auszug nichts am Balkon gemacht, was natürlich zur Folge hatte, dass Holzdielen gebrochen waren und sich der Balkon in einem sehr schlechten Zustand befand.Jetzt haben wir ne Rechnung in Höhe von 7880€ bekommen(u.A. neuer Laminat, neuer Balkon und ein neues Bad).Übrigens: Kaution in Höhe von 650€ sowie der Betrag von 450€ aus den Jahresabrechnungen von 2011 und 2012 hat er einbehalten.
Muss ich das wirklich Zahlen, bzw was muss ich Zahlen?
PS: mein Anwalt meinte, dass es auf einen Vergleich hinausläuft.Kann ich mir aber bei der treisten Rechnung des Vermieters nicht vorstellen?
Hoffe ihr könnt mir Tips geben.Im Vorraus vielen Dank!

das steht und fällt mit dem Übernahmeprotokoll, wenn es denn eins gibt…

Wir (4-köpfige Familie & Hund) sind nach 3,5 Jahren
ausgezogen.Die Wohnung (73m²) hatten wir von Freunden
übernommen, welche auch schon 2 Jahre dort wohnten.Die Wohnung
war nicht renoviert bzw und fällt alles mit einendas Bad (ca. 70er Jahre) war auch
nicht das Neueste.Wir hatten gestrichen, die Türen und
Türrahmen abgeschliffen und gestrichen, bzw nur die Türrahmen
gestrichen, weil der Vermieter Farbe für die Türen
bereitstellen wollte, was aber nie geschah.Ein ca 11m² großer
Holzbalkon wurde zuletzt 5 Jahre vor unserem Einzug gestrichen
und versiegelt.Trotz mehrfacher Anfragen hatte der Vermieter
bis zum Auszug nichts am Balkon gemacht, was natürlich zur
Folge hatte, dass Holzdielen gebrochen waren und sich der
Balkon in einem sehr schlechten Zustand befand.Jetzt haben wir
ne Rechnung in Höhe von 7880€ bekommen(u.A. neuer Laminat,
neuer Balkon und ein neues Bad).Übrigens: Kaution in Höhe von
650€ sowie der Betrag von 450€ aus den Jahresabrechnungen von
2011 und 2012 hat er einbehalten.
Muss ich das wirklich Zahlen, bzw was muss ich Zahlen?
PS: mein Anwalt meinte, dass es auf einen Vergleich
hinausläuft.Kann ich mir aber bei der treisten Rechnung des
Vermieters nicht vorstellen?
Hoffe ihr könnt mir Tips geben.Im Vorraus vielen Dank!

Gibt leider keines.

dann müsstet ihr euch mit euren Freunden, die vorher dort gewohnt haben, in Verbindung setzen und mit ihnen zusammen ein Erinnerungsprotokoll aufsetzen, indem der Zustand der Wohnung beschrieben ist, wie er war, als ihr dort eingezogen seid; einige Mängel habt ihr wohl schon „übernommen“. Aber dass ihr für eine Kompplettrenovierung zahlen sollt, halte ich für ziemlich übertrieben und auch nicht rechtens

Gibt leider keines.

Hallo,
liest sich ja nicht so schön.
Erstmal ein Grundsatz, Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei, leider ist das so… :frowning:

Ich sehe die Sache so:
Ich würde wohl den Anwalt wechseln! Vergleiche werden immer gerne abgeschlossen, die Anwälte können, soweit ich weiß, andere Kosten geltend machen.
Ich würde vor Gericht gehen, denn meines Erachtens, versucht der Vermieter, auf Kosten des Mieters die Wohnung zu restaurieren.
Bad, Balkon ist schon mal total Vermieter Sache.
Nun, ich gehe auch einfach nun mal davon aus, dass ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde, wenn nicht, tritt der gesetzliche in Kraft, egal ob von Freunden übernommen oder nicht.

Sind Zeugen da, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde? Fragen und angeben im Streitfall.
Also, nochmal mit dem Anwalt sprechen, denn das ist nicht einzusehen, was der Vermieter verlangt!

Ich hoffe ich konnte helfen, viel Erfolg!!! LG
P.S. Ich weiß leider nicht, wie die anderen das sehen werden!

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung) :
*Gesetzliche Unterscheidung von Instandhaltung und Instandsetzung im Mietrecht*
*Instandhaltungs*-Arbeiten bleiben imer Sache des Vermieters, da dieser für die Erhaltung der Mietsache insgesamt verantwortlich ist.
*Instandhaltungskosten hat immer der Vermieter zu tragen*
Instandhaltungskosten sind die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.
Unter die Kosten der Instandhaltung fällt damit der Aufwand, der je nach Art der Anlage oder Einrichtung, sei es durch häufigen Zugriff, durch Art des verwendeten Materials oder durch eine entsprechende Lage regelmäßig in gewissen Abständen anfällt.

*Instandsetzung*
Damit ergibt sich, was unter Instandsetzung zu verstehen ist. Instandsetzungsarbeiten stellen allein die Arbeiten dar, die zur Reparatur von bestimmten zerschlissenen oder beschädigten Gegenständen des Mietobjektes notwendig sind, ohne das deren Beschädigung durch Zeitablauf oder regelmäßige Nutzung verursacht würde.

Nicht umfasst von den Instandsetzungsarbeiten sind z. B. die Ersatzbeschaffung von Anlagen, Einrichtungen oder Bestandteilen der Mietsache (z. B. E-Herd, Küchenboiler, neuer Laminat, neuer Balkon, neues Bad), die nicht mehr reparabel sind.
Solche Kosten hat allein der Vermieter zu tragen - (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1229).

Nicht zulässig ist es u. a., dem Mieter die Reparatur oder die Erneuerung bauseitiger Einrichtungen aufzuerlegen - z. B. Arbeiten an Heizungs- oder Sanitäranlagen.
In Formularvereinbarungen ist es unwirksam, dem Mieter ein Übermaß an Reparaturen aufzuerlegen. So sind z. B. Klauseln, welche „die Ausbesserung von Schäden am Verputz
der Wände und Decken“ fordern oder z.B. dem Mieter auferlegen „den bauseitig verlegten Teppichboden zu pflegen und bei Verschleiß zu erneuern“ unwirksam. Gleiches gilt für Klauseln, welche dem Mieter „das Abziehen der Parkettböden“ auferlegen oder den Mieter verpflichten „bei Beendigung des Mietverhältnisses Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen“ usw… All diese Klauseln sind durch Gerichte für unwirksam erklärt wurden, da sie dem Mieter die Erneuerung von Teilen - z.B. beim Teppichboden - auferlegen oder Arbeiten verlangen, deren Notwendigkeit durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verursacht wurde und damit durch die Mietzahlungen abgedeckt ist.

Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen RICHTIGEN Fachanwalt wenden.

MfG USKO
Verwaltungsfachwirt

Hallo - um dir antworten zu können, muss man wissen, was im Mietvertrag steht und ob ihr ein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht habt. Erst dann kann man darauf konkrete antworten geben.lg.

Der Kollege hat Recht oder wollen Sie ohne Vergleich alles Zahlen? Übrigens haben Vermieter Pfandrecht und dürfen Sachen zurückbehalten bis Ihre Forderungen beglichen sind. Das schließt die Veräußerung mit ein. Erlangt er mehr als seine Forderungen ergeben muss der überschüssige betrag dem ehem. Mieter ausbezahlt werden. In Ihrem Fall wird damit nicht zu rechnen sein.
Um bei einem Vergleich dir Gesamtkosten zu mindern legen Sie Ihrem Anwalt Ihre schriftlichen Mängelmeldungen (hoffentlich mit Fristsetzung), handschriftlichen Aufzeichnungen und Empfangsbestätigungen des Vermieters darüber vor. Mietminderung ist immer an eine Fristsetzung gebunden. Gemindert wird dann von der grundmiete und der Kollege vor Ort wird zu Ihren Gunsten, das Bestmögliche verhandeln.

Wir (4-köpfige Familie & Hund) sind nach 3,5 Jahren ausgezogen.Die Wohnung (73m²) hatten wir von Freunden übernommen, welche auch schon 2 Jahre dort wohnten.Die Wohnung war nicht renoviert bzw das Bad (ca. 70er Jahre) war auch nicht das Neueste.Wir hatten gestrichen, die Türen und Türrahmen abgeschliffen und gestrichen, bzw nur die Türrahmen gestrichen, weil der Vermieter Farbe für die Türen bereitstellen wollte, was aber nie geschah.Ein ca 11m² großer Holzbalkon wurde zuletzt 5 Jahre vor unserem Einzug gestrichen und versiegelt.Trotz mehrfacher Anfragen hatte der Vermieter bis zum Auszug nichts am Balkon gemacht, was natürlich zur Folge hatte, dass Holzdielen gebrochen waren und sich der Balkon in einem sehr schlechten Zustand befand. Jetzt haben wir eine Rechnung in Höhe von 7880€ bekommen(u.A. neuer Laminat, neuer Balkon und ein neues Bad).Übrigens: Kaution in Höhe von 650€ sowie der Betrag von 450€ aus den Jahresabrechnungen von 2011 und 2012 hat er einbehalten. Muss ich das wirklich Zahlen, bzw was muss ich Zahlen? PS: mein Anwalt meinte, dass es auf einen Vergleich hinausläuft.Kann ich mir aber bei der treisten Rechnung des Vermieters nicht vorstellen? Hoffe ihr könnt mir Tips geben.Im Vorraus vielen Dank!

Ciao BlueBull1984,

hol dir definitiv die Meinung eines weiteren Anwalt! Zahlen würde ich nichts und gegen jeden der genannten Zahlungbescheid umgehend Wiederspruch einlegen. Lieber einen unbegründeten Wiederspruch als gar keinen oder zuspät.

Von der Renovierung/Instandsetzung mal abgesehen - der Einbehalt einer Nebenkostengutschrift ist rechtswiederig. Zusätzlich zum Wiederspruch gegen die Zahlung der Renovierungs-/Instandsetzungskosten solltest einen weiteren Brief an den Vermieter schicken und ihn zur unverzügliche Auszahlung auffordern - so eine Abrechnung vorliegt.

Eine Kaution kann bis zu 6 Monaten nach Auszug zurückbehalten werden. Das ist das gute Recht des Vermieters.

Alle drei Fälle sind jeweils ein seperates Paar Schuhe - behandle sie auch so.

Zu den Renovierungsarbeiten will ich mich im Detail nicht auslassen - sprängt hier den Rahmen. Ich halte es für absolut unwahrscheinlich dass man die Instandsetzung eines Balkons in Rechung stellen kann. Selbst wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr den Vermeiter über Mängel informiert habt.

Noch mal: holt Euch auf jeden Fall eine weiter Fachmeinung ein; geht zum Mietbund und investiert 100-200€ für eine Beratung und das erste Antwortsschreiben; oder lasst euch vom DBM einen Anwalt empfehlen, etc. Bei ganz dreisten Fällen kommt euch der DMB viell sogar entgegen.

Ein Vergleich ist für den Anwalt, dessen Honorar anteilig zum Streitwert (Vergleichsumme) berechnet wird, profitabel. Mit der Investition von 200€ für eine Anwaltsberatung und zwei, drei Briefe sollte der beschriebene Vermieter in die Schranken zu weisen sein.

Viel Erfolg und gute Nerven!
cumar

hallo,
ich bin (zum glück) kein anwalt und darf und kann deshalb auch keine rechtsberatung machen.
wenn der vermieter den balkon bezahlt haben will, müsste er eine schadenersatzforderung geltend machen und begründen, was ihm schwerfallen dürfte. und wenn doch, müsste er neu für alt verrechnen. und die höhe der rechnung müsste auch noch beim vergleich mit gängigen marktpreisen plausibel sein. das gleiche gilt im grundsatz auch für das laminat, wobei er da in der sache bessere karten haben dürfte als beim balkon.
ich glaube, ich würde erst mal ganz schnell die rechtmäßigkeit der forderung bestreiten, die rechnung „zu meiner entlastung“ zurückschicken (vorher natürlich kopieren!) und die herausgabe von kaution und nebenkostenerstattungen fordern mit fristsetzung binnen 2 wochen. das wird er natürlich nicht tun, aber er kann es nicht einfach zurückhalten ohne ein paar formelle spielregeln zu beachten. das hätte ihnen ihr anwalt sagen müssen. auch, dass der balkon nur zum teil überhaupt zur mietsache gehört (die fläche innerhalb der brüstung) und damit allenfalls nur zum teil in ihrer verantwortung liegen könnte. schadenersatzpflichtig wären sie dort meines erachtens nur, wenn sie erforderliche Pflege vernachlässigt hätten. aber da muss sich wirklich mal ein fleißiger anwalt in mietvertrag und diese rechnung einlesen, um sich aus juristischer sicht einen reim drauf zu machen.
ich denke aber, dass richter für rechenkünste von vermietern mehrheitlich kein verständnis zeigen und sie vor gericht in guter hand sind. in einem vergleich wird das alles vermutlich tatsächlich enden, aber die frage ist, wieviel von der forderung bei ihnen hängen bleibt. (obacht: bei vergleichsweisen einigungen verdoppelt sich das honorar der anwälte, was einen guten grund hat und die vergleichswilligkeit der anwälte durchaus hebt. und bei einem vergleich zahlt zumeist jeder seinen anwalt selbst und außerdem die hälfte der gerichtskosten - bitte mit einkalkulieren.)
viele grüße und viel erfolg!
salomo

Bei Abschicken Deiner Frage hast Du angeclickt die Netiquette und die FAQ:1129 gelesen und beachten zu haben. Dennoch ist Deine Frage nach rechtlichen Möglichkeiten in der ich- oder wir-Form gestellt bzw. nicht abstrahiert.
So darf ich Dir leider nicht antworten. Gegebenfalls bitte die Frage im Forum Richtlinienkonform formulieren.

aus der Netiquette:
4. Stelle keine rechtlichen Fragen zu persönlichen Fällen. Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht. Erlaubt ist nur die Behandlung abstrakter Fragen. Näheres dazu findest du in diesem FAQ-Eintrag. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Hallo! Also den Laminat und Bad müssen Sie sicher nicht bezahlen.Das sind Gebrauchsgegenstände die sich abnutzen. Wenn Sie den Boden nicht gerade geschrottet haben, und das Bad demuliert in ein paar Jahren, dann kann der Vermieter es nicht auf Ihre kosten alles erneuern.Das ist Blöff.Mit dem Balkon ist das selbe.Ich würde vor Gericht gehen. Gehen Sie zum Amtsgericht und verlangen Sie ruhig die Koution zurück zusammen mit der Nebenkostenabrechnung.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Hier ist schwer zu raten. Ich kenne den Mietvertrag nicht. (Schönheitsreparaturen) Noch ist mir das Übergabeprotokoll bekannt. Sie können sich noch an eine Verbraucherzentrale wenden. Dort kann man Sie zu Ihrem konkreten Fall beraten.  Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,
eine ganz wichtige Frage vorab, was steht zu Renovierung im Mietvertrag. Also in welchem Zustand wird die Wohnung zur Verfügung gestellt? Dann ist die Frage, was wurde in der Wohnungsübergabe protokolliert. Sind die Abnutzungen, deren Beseitigung jetzt gefordert wird, als Mangel der abgestellt werden muß, vermerkt?
Ich fürchte aber, dass Ihr für zumindest einen Anteil an den Kosten haften müßt.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Wenn ein Anwalt im Geschäft ist, sollte dieser den Sachverhalt besser beurteilen können.
Sorry pete88

Hallo,

hier kann ich leider nicht so richtig weiterhelfen, zumal es beim geschilderten Sachverhalt scheinbar schon auf einen Rechtsstreit hinausläuft…

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich mich ausführlich mit meinem Anwalt (möglichst spezialisiert auf Mietrecht!!!) beraten und dann entsprechend gegen die Forderungen des Vermieters vorgehen.

Mit Sicherheit wird es hier auf einen Vergleich hinauslaufen, aber wie dieser aussehen wird, weiß ich nicht - da fehlt mir einfach der „tiefere“ fachliche Hintergrund.

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass sämtliche Kosten, die dir der Vermieter in Rechnung stellen will, bei dir „hängen“ bleiben. Was der Vermieter an der Wohnung gemacht hat, geht nämlich m. E. weit über Schönheitsreparaturen etc. hinaus - um nicht zu sagen, dass er ja fast eine Wohnungsmodernisierung vorgenommen hat…

Aber wie gesagt: Besprich das Thema möglichst detailliert mit deinem Anwalt und legt ne ordentliche Stategie gegen deinen Vermieter fest. Evtl. kann man sich ja auch noch eine Zweitmeinung eines weiteren Anwalts oder vom Mieterverein einholen - schließlich geht es ja um viel Geld…

Ich hoffe für dich, dass du die „Angelegenheit“ ordentlich geregelt bekommst, und verbleibe

mfG schoerschi

PS: Abschließend der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!

Werter Fragesteller!

  1. Wie ist bei Ihrem Einzug in die vom Vormieter
    verlassenen Wohnung das Übergabeprotokoll abgefasst?
    Was steht über den übernommenen Zustand der
    Wohnung drin.
  2. Wie lautet Ihr Mietvertrag in Bezug auf
    Renovierung, Hundehaltung?
    Die Erneuerung des Fußbodens gehört bei einem
    vertragsgemäßen gebrauch der Mietsache nicht zu
    den Pflichten des Mieters!
  3. Die Renovierung bei Auszugsicheren muß nach
    juristisch sicheren Formulierungen im Mietvertrag
    vereinbart sein! (Achtung Fußböden, s. o.)
  4. Ein vorhandener Balkon gehört nicht zur Wohnung, es
    sei denn, dass er im Mietvertrag als Balkon mit
    Angabe der Nutzfläche benannt wurde. Für den
    baulich sicheren Zustand dieses Balkones ist allein
    der Vermieter zuständig. Ein Verschleiß der
    Mietsache, bei vertragsgemäßem Gebrauch; muß immer
    vom Vermieter getragen werden
  5. Türen brauchen Sie als Mieter nicht streichen, nur
    die Türrahmen, Heizkörper und
    Heizungsrohrleitungen im Wohnbereich.
    Eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache vorausgesetzt, haben Sie die Wohnung in einem besserem Zustand erlassen, als Sie sie einst übernommen haben. Ihr Vermieter möchte die Renovierung einer Mietwohn ung auf Ihre Kosten machen. Das müssen Sie nicht hinnehmen! Sehen Sie sich den § 535 und § 536 BGB an!
    In Bezug auf die Kaution ist der § 551 BGB von Wichtigkeit für Sie!
    Anwälte gehen den Weg des geringsten Wiederstandea,
    ein Vergleich untergräbt immer das geltente Mietrecht, immer zu Lasten des Mieters. Ich habe als Mieter die vergleichbaren Kämpfe auszustehen und bin mit meinem Anwalt auch nicht zufrieden, weil er nicht meine Rechte gegen den Vermieter und dem Gericht vertritt!!
    Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
warum sollte Dein Anwalt nicht Recht haben? Wenn Du daran zweifelst hol Dir eine zweite Meinung ein. Ohne Rechtsbeistand wird das Problem aber mit Sicherheit nicht gelöst. Viel Glück.

MfG
murmeltier