Guten Tag,
kann sich ein Reiseveranstalter pauschal gegen Reisemängel absichern? Wenn er in seinem Katalog auf der letzten Seite schreibt: „dass Baustellen auftreten können, da das Land ganzjährig bereist wird“, ist er dann aus dem Schneider wenn man sich nach der Reise über eine Baustelle (mit Gesprächsprotokoll der dortigen Niederlassung + Fotos) beschwert. Ein adäquater Ersatz konnte vor Ort nicht geboten werden.
Herzliche Grüße
Xknuerz
Das wäre ja schön einfach, so könnte sich ja jeder Reiseveranstalter rausreden. Dann hätte man auf Mallorca ja nie eine Chance, etwas zu reklamieren, weil die Insel das ganze Jahr über besucht wird.
Der nächste Gast bucht Malediven für seine Familie und legt da 10.000 Euro auf den Tisch und dann hämmert da den ganzen Tag der Hammer???
Reklamation -> Frankfurter Tabelle -> Reisepreis mindern
Hi,
das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Du z.B. nach Dubai fährst, musst Du damit rechnen dass der gesamte Küstenabschnitt bebaut wird. Insofern kann eine gewisse Absicherung durch einen Katalogvermerk schon Sinn machen.
Andererseits ist der Veranstalter trotzdem verpflichtet, konkrete Lärmbelästigungen mitzuteilen. Örtliche Gegebenheiten sind anders einzuschätzen wie eine konkrete Baustelle direkt neben dem Hotel.
Was war denn genau?
Bye
Rolf
Hallo,
hierbei handelt es sich um Costa Rica. Das Land ist schon im Aufbau was Tourismus angeht. Ich bin aber ebenfalls der Meinung, dass der Reiseveranstalter, als wir explizit um eine bestimmte Unterkunft gebeten hatten (die normal nicht im Katalog angeboten wird), darauf hinweisen sollte, dass genau hinter dem Hotel ein weiteres hochgezogen wird. Der Ansprechpartner vor Ort hatte sich dort aber noch nicht mal umgeschaut, weil wir nach 10 Jahren die ersten waren, die eben diese bestimmte Unterkunft haben wollten (denn nur dort gab es Meerblick)…
Viele Grüße
Xknuerz
Hi,
wenn direkt hinter dem Hotel eine Baustelle war die sich massiv auf den Wohnkomfort im Hotel auswirkt, dann hat das nichts mit Ortsüblichkeit zu tun. Bestehe auf einer Reisepreisminderung.
In der Frankfurter Tabelle wurde sowas früher einmal standardisiert wobei die ziemlich alt ist. Ganz praktisch ist die Kemptener Tabelle von Prof. Führich http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20R…
Die ist mit den jeweiligen Gerichtsurteilen untermauert und bietet einen ganz guten Anhaltspunkt.
Bye
Rolf
Hallo Reiserolf und Zufallstäter, vielen, lieben Dank für die Hinweise :o)