Welches Recht bei Privatkauf?

Hallo,

folgendes Problem habe Ich und bitte um hilfreiche Antwort. Vor 2 Monaten habe Ich einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft.Das Auto hat einen nagelneuen Tüv ohne Sachmängel. Schon beim Kauf stellte Ich fest das der vordere linke Reifen quietscht, es hieß jedoch da dass Auto ca. ein halbes Jahr gestanden habe quietschen jetzt die Reifen. Im Laufe der Zeit wurde das Geräusch jedoch immer schlimmer. Bin jetzt zu einer Werkstatt gefahren und habe gesagt bekommen dass alle 8 Querlenker ausgeschlagen sind und das gemacht werden muss, normalerweise hätte das Auto keinen neuen Tüv erhalten sollen und in nur 2 Monaten Fahrt, wobei Ich bemerken muss dass Ich das Auto auch selten gefahren bin, könnten die Querlenker nicht so ausgeschlagen sein. Der Schaden müsse schon vorher aufgetreten sein.
Jetzt weiss Ich nicht was Ich tun soll, welches Recht habe Ich da als Käufer eines Privatverkaufs?
Wäre sehr froh wenn Ich ein paar Tipps bekäme. Danke.

Ich kann es nicht genau beantworten. (Rechtsberatung macht der Anwalt) Ich weiß nur, dass es schwierig ist es zu beweisen.

Hi,

leider kenne ich mich zu wenig aus auf diesem Gebiet.
Aber auf jeden Fall wuerde ich mich bei der Verbraucherzentrale kundig machen.

LG Katja

Danke…ich schau mal…

Ich kann es nicht genau beantworten. (Rechtsberatung macht der
Anwalt) Ich weiß nur, dass es schwierig ist es zu beweisen.

Danke das mache ich.

Hallo,

grds. sieht es eher schlecht aus, weil die Nachweispflicht auf deiner Seite liegt und wenn das Fahrzeug TÜV erhalten hat, ist zu vermuten, dass es in Ordnung war beim Kauf. Auf der anderen Seite kannst du dir ein Gutachten von der derzeitigen Werkstatt erstellen lassen, dass eine derartige Abnutzung nicht normal bzw. möglich ist. Als erstes würde ich den Verkäufer anschreiben und das Problem schildern. Ich vermute jedoch, dass er nicht ohne juristische Schritte zum Einlenken bereit ist.

VG

Danke.
Ich habe irgendwo gelesen dass eventuell auch die Möglichkeit besteht dass Auto beim TÜV überprüfen zu lassen, und wenn die dann der selben Meinung sind, kontaktieren sie den zuständigen TÜV der dem Verkäufer die TÜV-Plakette ausgestellt hat, wäre das eine Möglichkeit?
Danke und liebe grüße.

Auf alle Fälle. Probieren kannst du es. Habe ich zwar noch nie gehört, aber auf alle Fälle hättest du dann gute Argumente dafür, dass der andere TÜV geschlampt hat. Aber als erstes würde ich trotzdem versuchen die Sache über den Verkäufer so zu regeln.

VG

Hallo dushaalex,

da haste leider keine Chance, da der Mangel schon bei Kauf aufgefallen ist (quietschen). Schliesslich kauft man von privat „wie gesehen“.
Wenn der Käufer eine notdürftige Reparatur durchgeführt hätte um den Schaden zu verschleiern, wäre das was anderes, da es arglistige Täuschung wäre. Aber hier kannst du dem Käufer nichts nachweisen, da du das Fahrzeug mit dem Mangel probegafahren und bei Kauf von dem Problem ansatzweise gewusst hast.
Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist, dass du an die Prüfstelle herantrittst, was hier für ein Pfusch bei der Hauptuntersuchung betrieben wurde. Aber ich denke, dass du hier auch keine grossen Chancen haben wirst.

Tut mir Leid.

MfG

Johannes

( ok …danke! lg

Hallo,
beim Kauf von Privat gibtes keine garantie wie beim Händler. Der TÜV (bzw. die Organisation die das Fahrzeug geprüft hat) ist für den wirtschaftlichen Schaden nicht zuständig (Rechtsprechung). Bleibt der Verkäufer: Hier müsste man beweisen, dass er von dem Schaden an den Querlenkern wusste, was sehr schwierig bis unmöglich sein dürfte. Er wird auf den HU-Befund verweisen. dass alle Querlenker ausgeschlagen sein sollen, ist allerdings auch eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich will die Werkstatt halt auch ihr Geld bei dieser Gelegenheit verdienen. Rechtlich gibt es wenig Chancen für eine Rückabwicklung oder eine Kostenbeteiligung durch den Verkäufer. Ich würde zu der Prüforganisation hinfahrenm die das Fz geprüft hat und den Chef bitten, dass er sich das Fahrzeug ´mal ansehen soll und seine Meinung dazu sagen. Sich an den Reparaturkosten wird sich die Organisation aber wohl nicht beteiligen. Eine Erfahrung reicher!

Ok danke!

lg

hallo!

ich fürchte, als käufer (von privat) kannst du GAR NICHTS machen.

jetzt kannst du nur zusehen, dass du deinen schaden gering hältst, und das fängt damit an, dass du dir eine unabhängige meinung über die querlenker holst, denn die werkstatt will dich offenbar (ein zweites mal) übers ohr hauen.

ich kenne kein auto, dass 8 querlenker hat, in der regel ist es je seite nur 1, bei VW und AUDI gibt es evtl. 3 pro seite.

und es sind wohl kaum ALLE ausgeschlagen. also vermutlich muß man nur einen oder zwei erneuern, damit das geräusch weg ist.

den tüv kann man nicht belangen, da müßte schon ein ganz massiver, wirklich verkehrsgefährdender mangel übersehen worden sein (nachweislich zum zeitpunkt der prüfung vorliegend)

ein quitschender querlenker dürfte da nicht reichen, das kann ggf. als „schönheitsfehler“ gesehen werden.

nogel

Hallo GW-Käufer,

auch ein Kauf eines Gebrauchtwagens von einem privaten Vorbesitzer ist ein Rechtsgeschäft, welches durch gesetzliche Bestimmungen begleitet wird.
Der Kauf unterliegt dem bürgerlichen Recht. d.h. was im Kaufvertrag steht, gilt.
Grundsätzlich gilt, dass auch für einen privaten Verkäufer die Gesetze gelten, welche für Gewährleistung und Garantie vorgesehen sind.
Hat dir der Verkäufer eine Garantie gegeben, dann gilt diese, hat er keine gegeben, dann hast du keine Garantie.
Anders ist es mit der Gewährleistung: diese gilt, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten worden ist, sie kann auch nicht ausgeklammert werden.
Wenn nun dein privater Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich auf vorhandene Mängel bei den Querlenkern hingewiesen hat, dann müssen diese in Ordnung sein, zumal der nagelneue TÜV auch keinen schriftlichen Vermerk gemacht hat, dass diese Mängel beim TÜV vorhanden waren - und repariert werden müssen.
Ich empfehle ein Gespräch mit dem Vorbesitzer und Hinweis auf den Kaufvertrag ohne Hinweis auf die vorhandenen Mängel und ggf. ein Gespräch mit dem TÜV und Hinweis auf die Abweichung zwischen TÜV und tatsächlichem Zustand des Fahrzeuges.

Alles Gute, der Siebenbürger

hallo dushaalex

wenn ich schon festgestellt hätte, dass beim kauf der reifen quietscht hätrte ich genau nachgefragt und bei unschlüssiger antwort den kauf gelassen. aber das ist so gut hingesagt !?

im großen und ganzen hat der käufer eigentlich swchlechte karten da der völlige haftungsausschluß unter priatleuten üblich und zulässig ist.

stellt sich aber z.b. unmittelbar nach der fahrzeugübergabe ein defekt herauzs, kommt z.b. eine anfechtung des vertrages wegen arglistiger täuschung infrage so. ag münchen 26.11.2008 251 c 19326/08.

Querlenker schlagen nicht von heute auf morgen aus. ein defekt wird sicherlich vor dem kauf vorgelegen haben.

also gespräch mit dem verkäufer wegen rückabwicklung des kaufvertrages. es liegt aber an dier den mangel dahingehend zu beweisen, das dieser schon beim kauf vorgelegen hat. geh mit dem fahrzeug zur dekra. schildere den vorgang und lass ein gutachten - zur beweissicherung und zu deinen kosten - erstellen.
konfrontiere den verkäufer damit und drohe mit einer klage, die dann aber auch bei ablehnung der rückabwicklung durchgezogen werden sollte.

zum tüv - gut er hätte es merken müssen. haftung ggf. gegenüber verkäufer. bei einem privatverkauf bedeutet - tüv abgenommen - nur die formelle tüv-abnahme - nicht jedoch das das fahrzeug verkehrssicher und mängelfrei sei - olg köln 8.4.1992 njw 1993 s 271.

sorry, ist der verkäufer nicht einsichtig wird die rückwandlung und anfechtung wegen arglistiger täuschung ohne prozess - prozessrisiko und kosten beachten - nicht so einfach sein. Es gibt leider sachen die nicht nur einfach mit einem kleinen brieflein abgeschlossen erledigt werden können - deine sache gehört wohl dazu !

hook wünscht dir viel glück

Hallo,
leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte geben.

Der Sachverhalt ist sehr komplex. Der TÜV (ohne Mängelbericht) hat mit dem Kauf grundsätzlich nichts zu tun. Wurde hier ein schriftlicher Kaufvertrag abgefasst, „gekauft, wie gesehen, Probe gefahren“ etc.? Auf jeden Fall würde ich den Verkäufer mit dem festgestellten Mangel konfrontieren!

Hallo,

habe leider auch keine Ahnung welches Recht Sie als Käufer von Privatkauf haben.
Haben Sie sich noch eine zweite Meinung zu den Querlenkern eingeholt, auch den Werkstätten darf man nicht alles glauben. Ist die Hauptuntersuchung in einer Werkstatt von Dekra, GÜT KÜS,TÜV oder auf einer richtigen Prüfanlagen vom TÜV gemacht worden. Auch in den Werkstätten gibt es schwarze Schafe die schon mal eine gefälligkeits Hauptuntersuchumg machen. Ein Problen könnten auch die zwei Monate sein, den dann wird behautet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung OK war.
Sollten Sie im ADAC sein, ist dies auch eine gute anlauf Stelle.

mfG

k. Fischer