wenn eine Marke bei Deutschen Patent und Markenamt eingetragen ist von Firma A, kann dann die selbe Marke als EU-Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alicante von jemand anders eingetragen werden? und wenn ja, welches recht geht vor??
wenn eine Marke bei Deutschen Patent und Markenamt eingetragen
ist von Firma A, kann dann die selbe Marke als EU-Marke beim
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Alicante von jemand
anders eingetragen werden? und wenn ja, welches recht geht
vor??
diese Frage kann nur ein Patentanwalt beantworten, der die genauen Daten und Eintragungsmodalitäten kennt.