Die Männer A+B haben einen Lebenspartnerschaftsvertrag in Deutschland geschlossen,beide sind deutsche Staatsbürger.A wohnt nun in Bulgarien,wo dieser Vertrag nicht anerkannt wird.
Es kommt zur Scheidung-gilt nun deutsches Recht (Vermögen,Unterhalt) oder bulgariches?
Würde mich brennend interessieren
Achim
Es kommt zur Scheidung-gilt nun deutsches Recht
(Vermögen,Unterhalt) oder bulgariches?
Bulgarisches Recht kann doch gar nicht gelten, da die Lebenspartnerschaft in Bulgarien nicht anerkannt wird (dann kann dort auch keine scheidung erfolgen). Bei Ehescheidungen muß diese beim Gericht des letzten gemeinsamen Wohnortes eingereicht werden, vermutlich gilt das für Lebenspartnerschaften auch. Das wäre dann wohl ein deutsches Gericht und damit gilt deutsches Recht.
Hallo Nordlicht
erstmal Danke für Dein Arrangement-hoffe aber sehr (hoffe),das Du Unrecht hast.Da A in Bulgarien gemeldet ist und zZ nicht verlassen kann,könnte es kritisch für ihn werden.
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erstmal Danke für Dein Arrangement-hoffe aber sehr (hoffe),das
Du Unrecht hast.
Wie soll eine Lebenspartnerschaft, die es für die Bulgaren nicht gibt, in Bulgarien geschieden werden ?
Da A in Bulgarien gemeldet ist und zZ nicht verlassen kann,
Muß er auch nicht, er braucht nur einen Anwalt in D.
könnte es kritisch für ihn werden.
Wieso ?