Welches Recht gilt bei internationalen Vereinen?

Wir haben einen internationalen Verein gegründet, Mitglieder sind wiederum Vereine aus unterschiedlichen Ländern der EU und Schweiz. Welches Recht ist auf den Verein anwendbar? Ist es das Recht des Ortes, an dem die jeweiligen Tagungen stattfinden oder gibt es ein internationales Recht, das zur Anwendung kommt? Oder gibt es ggfs. noch andere Bestimmungen?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

Es gilt das Land wo der Verein eingetragen wurde. Wenn der Verein beim deutschen Amtsgericht eingetragen ist, gilt das deutsche Vereinsrecht!

Hallöchen,

ich kann nur vermuten, daß hier das gilt, was auch im Gesellschaftsrecht Anwendung findet.
Entscheidend ist da der Sitz der Firma/des Vereins. Hat dieser seinen Sitz in Deutschland, gilt wahscheinlich deutsches Recht - bei einem anderen Sitz ist es entsprechend.

Beste Grüße

oeffiforever
03322-279480

Hallo,

ich kann etwas zu deutschem Steuerrecht sagen und auch eingeschränkt zu Vereinsrecht im zivilrechtlichen Sinne.

Aber bei internationalem Recht habe ich gar keine ahnung. Die frage ist wahrscheinlich zu erst mal, wo der Verein denn überhaupt eingetragen ist.

Gruß
Jörg Emmerich

Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um einen e.V. handelt, der bei einem deutschen Registergericht eingetragen worden ist.

Da ist die Antwort einfach: es gilt zuerst einmal deutsches Recht, da der Verein seinen Sitz in Deutschland hat.

Da bin ich überfragt,

Der Verein muss ja irgendwo eingetragen sein, irgendwo seinen Hauptsitz haben (zumindest wenn er rechtsfähig ist).
Ich denke, das das das dortige Recht guilt.
Gruß HH

Hallo, leider kann ich zu diesem Thema nicht beitragen.
Mit besten Grüßen - UK

Hallo !

Als Verein bildet Ihr zunächst mal eine Juristische Person. Gewöhnlich werden in einer Vereinssatzung auch rechtliche Eckpunkte festgelegt wie z.B. der Gerichtsstand; nach der deutschen Zivilprozessordnung ist der Gerichtsstand i.d.R. dort, wo auch die Verwaltung des Vereins geführt wird.
Meines Erachtens unterliegt die Juristische Person dem
Recht, das am gewählten Gerichtsstand gilt.
Allerdings gibt es ja auch ein Internationales Recht, das z.B. länderübergreifend Ehe- und Erbrechtsfragen regelt. Ob da etwas spezielles für internationale Vereine geregelt ist, weiß ich nicht. Aber es gibt ja
darauf spezialisierte Rechtsanwälte, die Euch da verbindlich beraten können.

Gruß von
Monika

Hallo AktivistSchwarzePumpe,

ich bin leider kein Experte und hier kann ich auch
nicht weiterhelfen.
Möglicherweise hilft das Portal Jurathek etwas weiter.

Viel Glück.

Ciao fly

Moin,
da bin ich leider überfragt.

MfG
Auwi

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
mfg
manfred

Hallo!

Soweit ich weiss gilt das Recht des Landes in dem der Verein gegruendet wurde. Das ist der Vereinsitz, nicht der Geschaeftsbetrieb.

Hallo , schwarze Pumpe,
tut mir leid, hier kann ich dir nicht weiter helfen.
Gruß

Schützenmeister

Hallo,
nach meiner Kenntnis gilt immer das Recht des Landes, in dem der Verein registriert ist. In dem Falle also vermutlich das deutsche Vereinsrecht. Für internationale Mitglieder gibt es dann keine Sonderrechte.
Viele Grüße,
Friedemann Herbig.

Der Sitz des Vereins - das Landesvereinsrecht

Hallo,

sorry aber wie das mit dem Vereinsrecht auf internationaler Ebene aussieht, weis ich nicht so genau.

Ich vermute aber, dass die ähnlich genahdhabt wird wie beim Handelsrecht.

Der Sitz des Vereins liegt ja in Deutschland. Das heißt hier wird der Verein Körperschaftssteuerpflichtig.

Wenn die europäischen Vereine Mitgliedsbeiträge zahlen, so werden die auch in Deutschland dem Verein zugeordnet und unterleigen somit dem deutschen Steuerrecht.

Wenn allerdings ein Tagung im Ausland stattfindet und dort Einnahmen aus Bewirtung geleistet werden, so sind warscheinlich hier die landesspezifischen Vereinsrecht wirksam.

Ihr sollte euch hier einemal Rat über die europäische Union in Brüssel besorgen. Die geben einen eigentlich zu solchen Dingen umfangreice Auskunft.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallo „Aktivist“,

die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach und wird auch bereits vom Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB direkt gegeben:

Denn § 24 BGB bestimmt

„Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.“

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html

und § 55 BGB regelt

„Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.“

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__55.html

Damit gilt für den Verein auch bei internationalen Aktivitäten stets vorrangig das deutsche Vereinsrecht. Das ist problemlos auch bei grenzüberschreitenden Vereinsaktivitäten, wie auch dieser bekannte Verein „madamfo Ghana“ mit Schwerpunkt in Ghana/Westafrika zeigt:

Weitere wichtige Vereins-Tipps und Hilfen, sowie auch regelmässig aktuelle Gratis-Vereins-News und Newsletter finden Sie auch auf meinem Portal

http://mein-erfolgreicher-verein.de/

Beste Vereinsgrüsse aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte