Hallo,ich habe eine last-minute Frage. Muss gleich eine Hausarbeit im Zivilrecht abgeben, habe dabei übersehen, dass § § 312d BGB geändert wurde. Im Schreiben des Anbieters steht, Rechtsgrundlage sei § 312d III Nr. 2. Der ist aber im August weggefallen. Vorauf soll ich mich beziehen aufs alte oder neue Recht für das Widerrufsrecht? Stehe total auf dem Schlauch.
Bitte, bitte Hilfe 
Hausarbeit ist vor Änderung des Gestzes ausgegeben worden, keine Datumsangaben im Sachverhalt…
Hallo,
Hausarbeit ist vor Änderung des Gestzes ausgegeben worden,
keine Datumsangaben im Sachverhalt…
ich würde mich auf die alte Rechtslage beziehen, dies aber entsprechend begründen und darauf hinweisen, dass es zwischenzeitlich eine Änderung gab. Mna kann natürlich den Fall nach beiden Rechtslagen behandeln.
Gruß
S.J.