Welches Recht habe ich als Mieter?

Ich hoffe, mir kann jemand einen Rat gaben. Wir (mein Mann, ich und unser Sohn 2) wohnen seit ca. 2Jahren in einem 2 Familienhaus zur Miete. Über uns wohnt die Tochter des Vermieters mit ihrem Schäferhund. Dieser Hund macht ständig in den Garten. Und nicht nur das, der Sandkasten wurde schon angepinkelt und auch meine Wäschespinne blieb nicht verschohnt. Ausserdem kommt ständig Besuch mit Hund, der dann auch noch in den Garten macht. Solch ein Besuchshund hat dann auch noch den Lieblingsball von meinem Sohn zerbissen, was ich grad durch zufall festgestellt hab. Mir reicht es jetzt!!! Weiß jemand, welche Rechte ich habe? Kann ich fordern, dass der Garten abgetrennt wird? Die Gartennutzung ist nur mündlich besprochen.

Hallo Guten Morgen,
da kann ich leider nicht weiterhelfen,doch soviel sei gesagt wenn Sie sich nicht im Guten über dieses Thema einigen können rate ich Ihnen auszuziehen.Und da die Gartennutzung nur mündlich vereinbart wurde haben Sie schlechte Karten,leider.Der Ärger ist vorprogrammiert wenn der Vermieter keine Einsicht zeigt,denken Sie an Ihr Kind.

MfG Angela

Ach mündliche Vereinbarungen sind zu halten und hier scheinen die hygienischen Bedingungen dringend eine Änderung der Hundehaltung zu fordern.

Gruß
pete88

Hallo,

welches Recht als Mieter in diesem Fall besteht, kann ich leider nicht sagen. Ich würde sowohl Tochter als auch Vermieter zu einem ruhigen Gespräch einladen und diesen Sachverhalt dann klären. Vielleicht stößt man ja auf Verständins bei der Hundebesitzerin?
In so einem Fall ist häufig auch der Mieterverein sehr hilfreich.

MfG
petra0801

Theoretisch könntest du natürlich Schadensersatz fordern.
Also eine Reinigung der Wäschespinne, einen neuen Ball für deinen Sohn etc.

Aber wie wäre es, wenn du einfach mal hingehst und freundlich mit ihnen redest?
Vielleicht kann man da ja zusammen eine Lösung finden?

Ansonsten glaube ich persönlich, dass du da nicht viele Chancen haben wirst, wenn sich „im Guten“ keine Lösung finden lässt.
Da es die Tochter vom Vermieter ist wird er an sie ja nichts rankommen lassen.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo

Liebe Ratsuchende,
ein Recht zur Gartennutzung haben Sie leider nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Eine mündliche Absprache ist schwierig zu beweisen.
Ist der Sandkasten vom Vermieter zur Verfügung gestellt und hat bisher niemand etwas gegen die Nutzung durch Ihren Sohn gesagt, könnten Sie vielleicht versuchen, mit der Hundebesitzerin zu sprechen und sie darum bitten, den Hund woanders Gassi gehen zu lassen.
Viel Glück!

Hallo Gloria,

haben Sie schon mit Ihrem Vermieter gesprochen? Ja, und er stellt diesen Misstand nicht ab?
Haben Sie Nebenkosten, z.B Gartenarbeiten, oder haben Sie Hausmeisterkosten vereinbart? Dann haben Sie eine Handhabe, dass der Garten auch für Sie sauber und hundefrei zu halten ist.
Dass der Hund in den Sandkasten macht, ist nicht zu akzeptieren.
Es ist schwierig einen Mietminderungsgrund zu quantifizieren, da sollten Sie sich von einem Mieterverein, oder von einem Anwalt beraten lassen.

Sollten Sie noch kein Gespräch mit Ihrem Vermieter geführt haben - holen Sie das nach.

Zeigt sich der VM nicht einsichtig, würde ich mir einen Umzug überlegen. Sie könnten natürlich auch klagen, aber das sollte Ihnen ein Anwalt raten.

Gruß Fred

Hallo Gloria,

angesichts dessen, dass der Hund der Tochter des Vermietes gehört, halte ich es für sinnvoll, sic mit dem Vater in Verbindung zun setzen und gegebenenfalls den Gartenbereich ,den ihr nutzt selber abzuteilen.

lg

Sorry,
aber in so einem Fall bin ich etwas überfragt, da das normale Mietrecht nicht unbedingt schlüssig greift.
Das ist eher Zivilrecht.
MfG

Hallo Gloria,
leider fürchte ich, wenn die Gartennutzung nicht im Mietvertrag festgehalten wurde, sieht die Rechtslage nicht gut aus. Allerdings hängt dies auch von der Dauer der bereits bestehenden Duldung ab.
Dies trifft aber auch auf die Rechte des Hundes zu.
An deiner Stelle würde ich zuerst mal friedlich mit der Vermietertochter reden und um eine gütliche Einigung bitten.
Sollte dies nicht nutzen, die nächste Instanz, also den Vermieter einschalten. Er wird zwar voraussichtlich seine Tochter schützen, aber andresrseits auch einen zahlenden Mieter nicht vergraulen wollen.
Wenn auch dies nichts bringt, bleibt noch der Gang zum Schiedsmann,der meist im Rathaus anzutreffen ist.
Gegen eine geringe Gebühr, schlichtet er im Vorfeld Uneinigkeiten um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Alles Gute Petra

Hallo Gloria,

alles sehr schwierig zu lösen. Der Mietvertrag und dessen Inhalt sind Ausschlag gebend. Einer Änderung des Vertrages müssen alle Vertragsparteien zustimmen. Für Schäden durch den Hund haftet der Halter.

LG
hubu

Hallo, Die Antwort kommt spät aber ich war im Urlaub.
Ich sehe da nur die Möglichkeit einer gütlichen Einigung da kein schriftlicher Vertrag besteht.

Gruß connection

Ich bitte um Entschuldigung für meine verspätete Antwort.
Ich sag dann mal: die „mündliche“ Gartennutzung ist Vertaglich abgesegnet, da Ihr den Garten wiederspruchslos nutzen dürft.
Durch die Verunreinigungen entseht ein Mangel an der Mietsache.
Weist Euren Vermieter daraur hinn, das Ihr, aus diesem Grund die Miete mindert werdet.
Angebracht weren 12,-€.
Die Ballgeschichte ist eine andere Sache.
Da ist der Hundehalter in der Pflicht (Sachbeschädigung).
Entweder zahlt Er einfach einen neuen Ball, oder Ihr macht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.