Also hii
ich bin 18 jahre alt und lebe bei meinen eltern und meinen 3 geschwistern. mein vater ist teilzeitarbeiter und verdient monatlich 500 euro brutto.
und bekommt dazu noch lebensunterhalt von der ARGE.
ich besuche seit september 2010 eine berufsfachschule die monatlich 210Euro gekostet.
deshalb habe ich Bafög beantragt und nach 4 monaten bewillgit bekommen.
Das geld der 4 monate hat die ARGE das geld vom bafög amt in anspruch genommen weil ich in dem zeitraum von der ARGE lebensunterhalt bekommen hatte.
und die ARGE nimmt weiterhin anspruch auf mein bafög gehalt als mein lebensunterhalt.
Welches recht habe ich in der situation??
Hallo,bei diesem Thema kann ich leider nicht weiterhelfen sorry,viel Glück weiterhin.Gr.Gudrun.
Hallo
da du deinen Lebensunterhalt noch nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kannst und unter 25 J. alt bist, gehörst du erstmal automatisch zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern.
Der Gesamtbedarf von jedem von Euch wird separat errechnet. Bei dir sind das deine 287 € Regelsatz und deine anteiligen (1/6) Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Heizung) plus evtl. Mehrbedarfe, falls welche vorliegen (z.B. bei chronischer Erkrankung o.ä.)
Einkommen, das du hast, wird auf deinen Gesamtbedarf angerechnet - d.h. von deiner ALG2- Leistung „abgezogen“. Dazu gehört z.B. dein Kindergeld, Jobeinkommen abzüglich Freibeträgen usw.
Bafög ist eine ALG2- vorrangige Leistung. Bis dein Bafög- Antrag bearbeitet war, hat die ARGE solange deinen Lebensunterhalt gesichert, weil das Geld von der Bafögstelle noch nicht bei Euch einging. Jetzt, wo die Bafög-Nachzahlung für diese 4 Monate ausgezahlt wird, steht der ARGE die Rückzahlung der ALG2- Leistungen zu , die sie für dich während dieser Zeit quasi „vorgestreckt“ haben. - Falls du neben dem Bafög Anspruch auf ALG2-Leistungen (für deine Unterkunftskosten) hast, rechnet die ARGE dein Einkommen/ Bafög auf deinen Bedarf an . Mit deinem anrechenbaren Einkommen musst du deinen Lebensunterhalt/ Mietanteil bestreiten - und was du selbst an anrechenbarem Einkommen hast, benötigst du entsprechend nicht als Hilfeleistung von der ARGE. Der für die Ausbildung bestimmte, zweckgebundene Teil deines Bafögs darf dabei nicht als Einkommen angerechnet werden.
Zu Bafög /ALG2- Anspruch schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0 und http://hartz.info/index.php?topic=18200.msg155140#ms…
LG
Dass mußt du mit dem entsprechenden Amt kleren. sobald du etwas vom Arbeitsagentur oder sozialamt bekommst, mußt du zusatzverdienst, oder alles was an deinem Konto angezahlt wird, melden. ARGE hat mindestgrenze was du behalten darfsst, und den Rest wird abgezogen. Viel Glück
Hallo,
da bin ich leider überfragt. sorry.
mfg
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du meinst, dass die ARGE deine Grundsicherung um den Betrag des BAföGs kürzt. Leider hast du den letzten Teil deiner Anfrage so difus geschrieben, dass man den Sinn dahinter kaum verstehen kann…
Sollte es jedoch so sein, wie von mir angenommen, hat die ARGE völlig richtig reagiert.
Die BAföG-Leistungen sind anzurechnen, d.h. vom Regelsatz abzuziehen, da sie als Einkommen anzusehen sind.
Da du 4 Monate lang Alg II bekommen hast, für die dir nachträglich BAföG bewilligt wurden, musst du das zu Unrecht erhaltene Alg II natürlich zurückzahlen!
Gruß
Sorry, da bin ich leider überfragt.
Viel Erfolg
das kann dir dein BaföG Beamter besser erklären, dafür sind die da
hast du inzwischen schon antwort bekommen?
für mich scheint es, das dort ein umweg genommen wird… also du bekommst jetzt bafög und geld von der arge? und die arge will das geld gleich wieder haben habben sie dir da sgeld nur geben weil du ja „kein“ bafög bekommst obwohl du es ja mittlerweile bekommst… rede mit der arge… nicht übers telefon sondern mach einen termin und schreib dir vorher alle unklrheuten auf!