Meine Lebensgefährtin arbeitet bei einer Leiharbeitsfirma in Pforzheim.
Als Lohnabrechnung bekommt sie nur den DATEV-Beleg, auf dem nur gezahlten Beträge ohne Bezug zur tatsächlich erbrachter Arbeitszeit ausgewiesen werden.
Mehrfache Aufforderungen, eine normale und nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen, wurden mit dem Versprechen dies zukünftig zu tun verschoben. Seit etwa 9 Monaten wird meine Lebensgefärtin nun schon verschaukelt.
Welches Recht hat sie auf eine sachlich richtige und nachvollziebare Arbeitszeitabrechnung?
Oder sind Zeitarbeitsfirmen von einer Nachweispflicht befreit?
Hallo hapo,
das kann ich mir kaum vorstellen, DATEV erstellt korrekte Ausdrucke. Möglicherweise wird das so aber auch von der dortigen Lohnabrechnung so erzeugt, weil die Sachbearbeiter das so machen. Erschient mir fast schon abenteuerlich. Meistens ist links unten der Kasten mit den aufgelaufenen Werten. Dort ist eigentlich immer auch der Saldo der Arbeitsstunden ersichtlich. Im oberen Teil der Lohnabrechnung kann TATSÄCHLICH nur das stehen, was erarbeitet wurde im Abrechnungszeitraum undwas AUSBEZAHLT wurde. Bitte einmal die Lohnabrechnung genau studieren.
Hallo hapo,
es gibt „Grundrechte“, die für jeden Arbeitnehmer gelten und diese sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die Abrechnung des Arbeitsentgeltes ist in der Gewerbeordnung (GewO) § 108 geregelt. Dor steht ganz genau, was in der Abrechnung stehen muss. Z. B. Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonst. Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich. Wenn Du das Gesetz in google eingibst, kannst Du mehr drüber lesen. Auch in den §§ 106, 107 und z. B. 109 steht was zum Arbeitszeugnis.
Viel Erfolg und laßt Euch das nicht gefallen. Es gibt ganz klare gesetzliche Aussagen dazu.
Viele Grüße
Claudia
Ja genau das ist das abenteuerliche.
Es werden nur die ausbezahlten Stunden, ein Fahrgeld als Geldwert und evtl. Auszahlungen aus der Gleitzeit ausgewiesen. Der aktuelle Stand des AZK wird auch informell ausgewiesen.
Wie diese Zahlen zustande kommen, kann oder will niemand sagen. Mit Druck über RTL versuche ich nun endlich eine durchschaubare Abrechnung zu bekommen. Der Geschäftsführer läßt sich verleugnen und hat gestern bei meiner Lebensgefährtin mit unterdrückter Rufnummer angerufen und versucht sie einzuschüchtern.
Mit den Grundrechten gegenüber Zeitarbeitsfirmen ist das scheinbar nicht mehr ganz so einfach.
Ich vermute mal hier geht nur was mit Öffenlichkeit und juristischem Beistand. Aber welcher Zeitarbeiter hat noch Geld für eine Rechtsschutzversicherung übrig um den langen Prozessweg zu finanzieren? Deswegen fühlen sich diese Gangster auch so sicher.
Aber ein Geschäftsführer, der seine Rufnummer und die Geschäftsadresse verbergen muß spricht für sich.
Das hörst sich jetzt sehr frustriert an. Ich weiß, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Aber trotzdem kann ich nur sagen, gib’ nicht auf. Diese Rechte sind Grundrechte, egal ob Zeitarbeitsfirma oder nicht. Um Mitarbeiter verleihen zu können, braucht man eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit. Es könnte dort sehr wohl jemanden interessieren, wie die Zeitarbeitsfirma arbeitet. Dieses Verfahren der Erlabunis gibt es ja, damit auch in diesem Bereich Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden. Ihr könnt auch mal beim Arbeitsgericht anrufen, dort gibt es auch kostenlose Beratungsstellen oder Auskünft. Vielleicht seid Ihr nicht die ersten, die mit dieser Firma und deren Vorgehen so nicht einverstanden sind. Je mehr sich wehren, desto weniger können die weiter so mit Mitarbeitern umgehen.Und umgekehrt gilt das ebenso. Also: Nicht aufgeben!
Hallo,
schwer zu beantworten bei Zeitarbeit. Da sollte der Gesetztgeber eine Reglung treffen. Ein bei der Agentur für Arbeit anrufen und fragen, oder auch die KK.
Die werden Dir die nächsten Schritte sagen. Notfalls dann das Arbeitsgericht. Oder wenn Du die Möglichkeit hast an die öffentlichkeit gehen Akte bei Sat oder RTL und die Verleih Firma nennen.
Viel Erfolg
Hallo hapo,
natürlich sind Zeitarbeitsfirmen nicht von diesen Pflichten entbunden - ganz im Gegenteil. Wo jeder „normale“ Arbeitgeber vieles treiben kann ohne belangt zu werden bzw. allzu negative Folgen fürchten zu müssen, da gibt es für Zeitarbeitsfirmen den § 3 (1) Nr. 1 AÜG, der eine Zuverlässigkeit fordert, andernfalls die Erlaubnis zum Betreiben der Firma erlöschen könnte (http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__3.html).
Nach § 108 GewO ist der AG verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Lohnabrechnung zu erteilen. (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html)
Ich würde wie folgt vorgehen:
- Nochmaliges persönliches Vorsprechen (mit Zeugen!) beim Disponenten und fragen, was eigentlich das Problem ist.
- Sollte die nächste Lohnabrechnung nicht passen: schriftlich (mit Einwurfeinschreiben) den Arbeitgeber abmahnen(! ja, das geht:wink: und nach o. g. Paragrafen eine Abrechnung für die vergangenen Monate fordern. Dafür 2 Wochen Frist setzen.
- Nach 2 Wochen nochmals schriftlich anmahnen und darauf hinweisen, dass man zur fristlosen Kündigung greifen darf, wieder 2 Wochen Frist
- Verstreicht auch die letzte Frist, kann Deine Lebensgefährtin fristlos kündigen, Schadensersatz, etc. und eine ordentliche Lohnabrechnung einklagen.
Ob sie das will, weiß ich natürlich nicht. Man kann auch die Lohnabrechnung ohne Kündigung einklagen, aber ich denke, dass das dann eh darauf hinauslaufen wird, wenn man solche Geschütze auffahren muss.
Also: vorher den friedvollen Weg über Gespräch suchen.
Gruß
Harry
Hallo,
also so gut kenn ich mich da leider auch ned aus. Aber ich denke wohl kaum, dass deine Frau eine normal nachvollziehbare Abrechnung bekommen wird, da es leider die Regel ist bei Zeitarbeitsfirmen, dass man nur den Datev-Beleg bekommt. Die tatsächlich gezhalten Summen bekommt ein Mitarbeiter nicht mit, außer er hat Zugang zu den Rechnungen die die Zeitarbeitsfirma an den Betrieb schickt, was ich aber eher für unwarscheinlich halte. Kommt drauf an welche Tätigkeit deine Frau ausübt, ist sie z.b. als normale Sachbearbeiterin eingestezt ist der normale Stundensatz bei einer Zeitarbeitsfirma 23 € brutto. Die kann jedoch varieieren, je nachdem wie viel der Betrieb bereit ist zu zahlen. Es gibt Betriebe die mehr zahlen das ist gut für die Leihfirma oder Betriebe die weniger zahlen das ist für beiden Parteien schlecht. Im Endeffekt bekommts immer der LAN zu spüren.
Sie hat ab dem ersten Beschäftigungsmonat einen arbeitsrechtlich einklagbaren Anspruch auf eine reguläre Lohnabrechnung gerade bei einer Zeitarbeitsfirma. Eine pünktliche und korrekte Lohnabrechnung sollte für jede Firma eines Selbstverständlichkeit sein.
Hallo, da kann ich leider keine qualifizierte Auntwort drauf geben. VG
Meine Lebensgefährtin arbeitet bei einer Leiharbeitsfirma in
Pforzheim.
Als Lohnabrechnung bekommt sie nur den DATEV-Beleg, auf dem
nur gezahlten Beträge ohne Bezug zur tatsächlich erbrachter
Arbeitszeit ausgewiesen werden.
Mehrfache Aufforderungen, eine normale und nachvollziehbare
Abrechnung zu erstellen, wurden mit dem Versprechen dies
zukünftig zu tun verschoben. Seit etwa 9 Monaten wird meine
Lebensgefärtin nun schon verschaukelt.
Welches Recht hat sie auf eine sachlich richtige und
nachvollziebare Arbeitszeitabrechnung?
Oder sind Zeitarbeitsfirmen von einer Nachweispflicht befreit?
Hallo,
jede Firma muss eine richtige Lohnabrechnung erstellen und dem Mitarbeiter aushändigen. Die DATEV Lohnabrechnung ist dabei vollkommen korrekt.
Den Stundennachweis muss doch der Mitarbeiter jeweils beim Arbeitgeber einreichen. Ist je nach System sehr unterschiedlich. Als Zeitrbeiterin müssen Sie 40 Stunden die Woche leisten und erbrigen. Wie das bei Mehr oder Minderarbeit verrechnet wird, kann ich Ihnen nicht sagen.
Beste Grüße
Frank Seiler
Hallo hapo,
ZA-Firmen sind natürlich nicht davon befreit, die sollen mal ne ordentliche Abrechnung erstellen
Viele Grüße,
Paula