Welches Recht habe ich bei Garantie?

Guten Tag,

ich hätte gerne gewusst, ob ein Hersteller bei der Inanspruchnahme einer Garantie auch einen Austausch der Ware vornehmen kann und den Artikel gegen einen anderen ersetzen darf.

Muss der Hersteller dann einen gleichwertigen Artikel bezogen auf den Kaufpreis oder einen gleichwertigen Aritkel bezogen auf die Gleichwertigkeit der Ware liefern?

Wäre klasse, wenn mir jemand dies beantworten könnte.

Schönen Tag noch,
Holger

Guten Tag,

die Rechte und Pflichten aus einer Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die der Ware mit Sicherheit beigelegen haben.
Sie dürfen das nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln, die sie jedoch nur dem Verkäufer als Ihrem Vertragspartner gegenüber geltend machen könne.

DLucas

Guten Tag,

ich hätte gerne gewusst, ob ein Hersteller bei der
Inanspruchnahme einer Garantie auch einen Austausch der Ware
vornehmen kann und den Artikel gegen einen anderen ersetzen
darf.

Wenn der Hersteller eine Garantie einräumt, so kann er einen kaputten Artikel reparieren oder diesen austauschen. Dabei wird in der Regel ein gleichwertiger Artikel in Bezug auf die Ware geliefert werden. Dies ist auch angemessen, da kein Hersteller zB eine 10jährige Garantie einräumt und nach neun Jahren ein wesentlich hochwertigeres Produkt liefern will.

Viele Grüße
Werner

Hallo,

Wenn der Hersteller eine Garantie einräumt, so kann er einen
kaputten Artikel reparieren oder diesen austauschen.

Nein. Er könnte auch eine Entschädigung zahlen oder einen Ausgleich in Form eines Warengutscheins oder in Form einer Weltreise.
Was genau, geht ausschließlich aus den Garantiebedingungen hervor, die niemand hier kennt.

Dabei
wird in der Regel ein gleichwertiger Artikel in Bezug auf die
Ware geliefert werden.

Kann schon sein. Muss aber nicht.

Dies ist auch angemessen, da kein
Hersteller zB eine 10jährige Garantie einräumt und nach neun
Jahren ein wesentlich hochwertigeres Produkt liefern will.

Warum nicht? Glaubst Du, er will stattdessen von allen Produkten ein paar im Lager aufheben für eventuelle Garantiefälle? Oder extra nochmal eine Serie 10MB-Festplatten herstellen, um nichts höherwertiges liefern zu müssen?

Irgendwie eine seltsame Antwort von einem Rechtsreferendar. Stimmt Deine Vika?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nein. Er könnte auch eine Entschädigung zahlen oder einen
Ausgleich in Form eines Warengutscheins oder in Form einer
Weltreise.
Was genau, geht ausschließlich aus den Garantiebedingungen
hervor, die niemand hier kennt.

Stimmt. Deshalb schrieb ich auch „kann“. Die beiden Varianten sind wohl die am häufigsten gewählten.

Kann schon sein. Muss aber nicht.

Hab ich geschrieben, dass es sein muss?

Warum nicht? Glaubst Du, er will stattdessen von allen
Produkten ein paar im Lager aufheben für eventuelle
Garantiefälle? Oder extra nochmal eine Serie 10MB-Festplatten
herstellen, um nichts höherwertiges liefern zu müssen?

Nein, natürlich nicht, aber er wird sich bei seiner Nachlieferung nicht daran orientieren, wieviel das Produkt damals gekostet hat, sondern an der Vergleichbarkeit mit der ursprünglichen Ware. Wenn das Produkt aufgrund des technischen Fortschritts nicht mehr verfügbar ist, wird er sicherlich ein höherwertiges liefern. Aber nur deshalb und nicht, weil das alte früher mal soviel gekostet hat wie das neue heutzutage!

Irgendwie eine seltsame Antwort von einem Rechtsreferendar.

Nicht alles, was man nicht gleich versteht, ist seltsam.

Viele Grüße
Werner

ich hatte die Frage so verstanden, dass …
Hallo,

Stimmt. Deshalb schrieb ich auch „kann“. Die beiden Varianten
sind wohl die am häufigsten gewählten.

Kann schon sein. Muss aber nicht.

Hab ich geschrieben, dass es sein muss?

Nein, natürlich nicht, aber er wird sich bei seiner
Nachlieferung nicht daran orientieren, wieviel das Produkt
damals gekostet hat, sondern an der Vergleichbarkeit mit der
ursprünglichen Ware. Wenn das Produkt aufgrund des technischen
Fortschritts nicht mehr verfügbar ist, wird er sicherlich ein
höherwertiges liefern. Aber nur deshalb und nicht, weil das
alte früher mal soviel gekostet hat wie das neue heutzutage!

ich hatte die Frage so verstanden, dass der Poster die Rechtslage wissen wollte, nicht, was für den Garanten das wirtschaftlichste oder sinnvollste ist oder wie das „üblicherweise“ gehandhabt wird.

Auf die Rechtslage gehst du aber überhaupt nicht ein. Das ist für einen Rechtsreferendar in der Tat sehr merkwürdig.

Und als jemand, der einige Jahre im Servicegeschäft tätig war, kann ich dir sagen, dass du auch mit deiner wirtschaftlichen Einschätzung daneben liegst.

Gruß

S.J.

So? Wie läuft es denn im Servicegeschäft?

Wenn ich vor 9 Jahren einen Golf 3 gekauft habe mit 10 Jahren Garantie, habe ich dann heute im Garantiefall einen Anspruch auf nen Golf 5, weil der heute soviel kostet wie ein 3er damals? Wohl nicht. Wenn der Hersteller einen 5er als Ersatz liefert, ist das nett von ihm, man kann es allerdings nicht verlangen. Somit bezieht sich die Gleichwertigkeit auf die Ware, nicht auf den Kaufpreis.

Allein darauf war nämlich die Ausgangsfrage gerichtet. Das steht genau so auch kaum im Gesetz.

Warum nicht? Glaubst Du, er will stattdessen von allen
Produkten ein paar im Lager aufheben für eventuelle
Garantiefälle? Oder extra nochmal eine Serie 10MB-Festplatten
herstellen, um nichts höherwertiges liefern zu müssen?

Tja, du wirst es nicht glauben, aber genau das machen viele Hersteller aus der von dir bemühten Computerbranche. Und genau deswegen wird die Garantie auf Ersatzteile inzwischen auf teilweise unter 5 Jahren beschränkt - Lager kosten nämlich Geld. Ein Rechner mit einer 10MB-Platte würde nämlich auch gar nicht groß was anderes vertragen. Im Extremfall muss der Hersteller sogar extra Platten umbauen, so passiert, als es keine 2,5" SCSI-Laufwerke mehr gab und einige Hersteller noch Geräte mit solchen reparieren mußten, da wurden dann IDE-Platten extra mit einem SCSI-Controller umgebaut.
Schon mal dran gedacht, daß auf vollständig neuen Geräten gar nicht mehr die Software der alten Geräte laufen würde? Und was _das_ an Mehrkosten bedeuten würde?

Wenn schon Beispiele, dann auch passende. Neuer heißt nicht immer, daß es auch was höherwertiges sein muss, vieles paßt nämlich dann schlicht und einfach nicht (mehr).

Hallo,

Was genau, geht ausschließlich aus den Garantiebedingungen
hervor, die niemand hier kennt.

Stimmt. Deshalb schrieb ich auch „kann“.

Du schriebst ‚kann A oder B‘. Nicht ‚kann z.B. A oder B oder was anderes‘. Und dass man nur darauf Anspruch hat, was in den Garantiebedingungen steht, bist Du gar nicht eingegangen.

Die beiden Varianten sind wohl die am häufigsten gewählten.

Vielleicht. Aber eben nicht die einzigen, wie es aus Deinem Text hervorging. Lies nochmal nach.

Kann schon sein. Muss aber nicht.

Hab ich geschrieben, dass es sein muss?

Ja. Andere Möglichkeiten hast Du schließlich nicht erwähnt.

Irgendwie eine seltsame Antwort von einem Rechtsreferendar.

Nicht alles, was man nicht gleich versteht, ist seltsam.

Nicht alles, was man nicht gleich versteht, ist verständlich ausgedrückt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
schon wieder einen Text nicht verstanden? Warum schreibst Du denn dann was wildes dazu, anstatt nachzufragen, worum es eigentlich geht?
Gruß
loderunner

Hallo,
schon wieder einen Text nicht verstanden? Warum schreibst Du
denn dann was wildes dazu, anstatt nachzufragen, worum es
eigentlich geht?

Nun, hier noch mal dein Beitrag:

Warum nicht? Glaubst Du, er will stattdessen von allen Produkten ein
paar im Lager aufheben für eventuelle Garantiefälle? Oder extra
nochmal eine Serie 10MB-Festplatten herstellen, um nichts
höherwertiges liefern zu müssen?

Und das ist schlicht und einfach Blödsinn.

Ich glaube eher, daß du keine Beispiele aus der Computerwelt bemühen solltest. Denn selbstverständlich bewahren Hersteller jede Menge Ersatzgeräte auf, um Garantien abzuwickeln. Noch mal ein einfacheres Beispiel für dich:
Seagate IDE-Platte, 750GB, Enterprise Edition
Darauf gibt der Hersteller 5 Jahre Garantie. Nur werden keine heute IDE-Platten mehr hergestellt (von Seagte), nur noch SATA. Wenn du aber die IDE-Platte in einem FC-RAID verbaut hast, zusammen mit 15 anderen, hilft es dir nu mal gar nichts, wenn Seagate dir nun eine tolle neue 2TB-SATA-Platte als Ersatz anbietet. Du kannst sie nämlich schlicht und einfach nicht gebrauchen. Also muss Seagate entweder eine neue IDE-Platte liefern oder die defekte reparieren. Und genau das wird auch passieren, du bekommst vermutlich eine mit einem Aufkleber „refurbished“, ab und an auch mal eine nagelneue aus den Beständen des Herstellers. Auch eine ersatzweise Lieferung eines anderen Modells kann unbrauchbar sein, denn bei RAIDs muß die Blockanzahl passen, da darf nicht ein Block weniger drauf sein, von Sync-Problemen mal ganz abgesehen.
Fazit: Alle Hersteller lagern ausreichend Ersatzgeräte ein, denn in vielen Fällen ist eine Ersatzlieferung eines anderen oder neueren Modells nicht tauglich. Das betrifft nicht nur die Hersteller von Festplatten, sondern auch von Netzwerkkarten, Prozessoren, I/O-Controllern, Motherboards, RAM etc. Auch Komplettsysteme sind da nicht anders, denn wer ein Netzwerk mit 500x dem gleichen PC betreut, wird dem Hersteller was husten, wenn der als Ersatz ein anderes Modell liefert, egal ob das schneller oder chicer ist. Ein Hersteller, der so etwas macht, ist aus dem Enterprise-Markt raus.
Firmen wie Dell bieten kleine Server oft schon unter 400.- an - mit der gesetzlichen Gewährleistung. Erhöht man die Garantie auf 5 Jahre, kostet das Gerät dann aber auch mal mehr als 2000.- Nu rate mal, warum? Richtig, weil die Lagerung von Ersatzgeräten 'ne Menge Geld kostet und Kapital bindet.

Hallo,
wie kommst Du darauf, dass Dein Beispiel mein anderes Beispiel widerlegen könnte? Warum glaubst Du, dass man daraus eine allgemeine Regel ableiten kann, aus meinem aber nicht? Wie kommst Du dazu, aus einem Einzelfall eine allgemeine Regelung für alle Garantievertäge und alle Hersteller der Welt ableiten zu wollen?
Au weiah!
Gruß
loderunner

Hallo,
wie kommst Du darauf, dass Dein Beispiel mein anderes Beispiel
widerlegen könnte?

Ganz einfach, weil du diesen Bereich als Beispiel gewählt hast - und da ist es schlicht falsch.

Au weiah!

Jo, bliebt bitte der EDV fern und nimmt Toaster oder Einmachtöpfe.

Hallo,

wie kommst Du darauf, dass Dein Beispiel mein anderes Beispiel
widerlegen könnte?

Ganz einfach, weil du diesen Bereich als Beispiel gewählt hast

  • und da ist es schlicht falsch.

Tja, das nennt man wohl unzulässige Verallgemeinerung. Nur, weil Du mal irgendwo irgendwas erlebt hast, gilt das natürlich weltweit.
Ich darf Dich hiermit darauf aufmerksam machen, dass Du keineswegs der Nabel der Welt bist. Es gibt durchaus noch andere Firmen auf der Welt als die, die Du zu kennen glaubst. Und aus Deiner schmalen Wissensbasis dann eine allgemeine Regel basteln zu wollen und zu behaupten, alles andere wäre Unsinn, ist schlicht Unsinn.
Aber das kennen wir ja hier von Dir.
Es bleibt beim

Au weiah!

Gruß
loderunner

Tja, da muss man wohl davon ausgehen, daß du einfach keine Ahnung von dem Gebiet hast. Macht ja auch nichts.
Du mußt mir jetzt nur noch verraten, woher der Hersteller eigentlich weiß, daß er dir ruhig eine andere Platte schicken darf, mir aber nicht. Muss ein toller Hersteller sein, denn er kann offensichtlich hellsehen. o_O

Wie viele RMA-Anträge hast du schon bearbeitet bzw. gestellt?

Tja, da muss man wohl davon ausgehen, daß du einfach keine
Ahnung von dem Gebiet hast. Macht ja auch nichts.

Nein, das macht mir tatsächlich nichts. Was interessiert’s die Eiche, wenn das … Du weißt schon.

Du mußt mir jetzt nur noch verraten, …

Nein, das muss ich nicht. Ich habe offenbar andere Erfahrungen gemacht (immerhin habe ich schon bei einem deutschen PC-Hersteller gearbeitet) und kann genau gar nichts daran ändern, dass Du Deine rein persönlichen Erfahrungen als weltweit gültig hinstellst. Dein Wort ist natürlich nur für Dich Gesetz, alle anderen hier im Forum wissen, was davon zu halten ist: nichts.

Nein, das muss ich nicht. Ich habe offenbar andere Erfahrungen
gemacht (immerhin habe ich schon bei einem deutschen
PC-Hersteller gearbeitet)

Ach, und dieser Hersteller hat lustige Ersatzlieferungen nach seinem Gutdünken an seine Kunden geschickt? Weia… Außerdem hat das mit den Herstellern der Bauteile und deren Garantieleistungen gegenüber Endkunden nichts zu tun. Aber das wirst du nun eh gleich wieder abstreiten. *kopfschüttel*

Dich Gesetz, alle anderen hier im Forum wissen, was davon zu
halten ist: nichts.

*tätschel*

Hallo,

Nein, das muss ich nicht. Ich habe offenbar andere Erfahrungen
gemacht (immerhin habe ich schon bei einem deutschen
PC-Hersteller gearbeitet)

Ach, und dieser Hersteller hat lustige Ersatzlieferungen nach
seinem Gutdünken an seine Kunden geschickt?

Nein. Nicht nach Gutdünken, sondern nach den Garantiebedingungen.

Weia… Außerdem
hat das mit den Herstellern der Bauteile und deren
Garantieleistungen gegenüber Endkunden nichts zu tun.

Sondern?
Schon wieder Probleme mit dem Leseverstehen? Gehe zurück auf Los und probier’s nochmal.

Aber das
wirst du nun eh gleich wieder abstreiten. *kopfschüttel*

Nein, nur korrigieren.

Gruß
loderunner