Hi David,
das ist eine schwierige Frage.
Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass Du laut Mietvertrag noch der rechtmäßige Mieter mit den Rechten und Pflichten bist, zumindest bis zum Ende des Monats, also bis zum 31.05…
Theoretisch könntest Du den neuen Mieter tatsächlich entfernen und das grundsätzlich auch mit Zwang, was aber nur nach den Buchstaben des Rechts geht, hier nach den Vorschriften des BGB.
Es stellt sich hier aber die Frage, was tatsächlich zuvor vereinbart wurde.
Wenn ich es richtig verstehe, ist es so, dass Du „angemerkt“ hast, dass man sich die Miete ja teilen könne.
Ist ein Vertrag geschlossen worden? Auch ein mündlciher Vertrag mit eindeutiger Zustimmung und Vereinbarung der genauen Höhe des Preises wäre erforderlich.
Wenn dem so ist und dies auch beweisbar, dann sähe es so aus, dass es einklagbar wäre. Gibt es Zeugen, die dabei waren?
Dies kann man entweder der anderen „Partei“ also dem Nachmieter androhen oder gleich einen Anwalt aufsuchen.
Stellt sich wiederum die Frage, was macht dieser. Zahlt er, alles gut, zahlt er nicht, was dann…
Dann kan man einen Zivilprozess anstrengen. Der Weg ist lang und nicht kostengünstig, weil man einen Anwalt braucht. Der kostet und die Kosten muss man vorstrecken, kann sie aber mit einklagen.
Kommt es zum Gerichtsverfahren und endet dieses im Vergleich (was häufig vom Richter vorgeschlagen wird, sollte die Beweislage nciht eindeutig genug sein). Im Falle eines Vergleichs trägt jede Partei die Kosten des Anwalts selbst.
Was bedeutet das praktisch:
Der neue Mieter will nicht zahlen. Sehr ärgerlich. Wenn die Hälfte der Miete nicht zu hoch ist, dann sollte man sich sehr gut überlegen, zu klagen. Auch bei einer Rechtschutzversicherung zahlt man meist € 200,- Eigenanteil.
Ich vermute einfach einmal aufgrund der Schilderung, dass Du mit dem Nachmieter nett geredet hast, er/sie alles zusagte und dann einfach nicht zahlt.
Es ist zwar sehr ärgerlich, aber ich prognostiziere einmal, dass Du nicht viele Möglichkeiten hast, das Geld zu bekommen.
Einfach jemanden aus der Wohnung werfen. Nun ja, Vermieter die das Pech hatten, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, bekommen die Leute auch meist erst nach jahrelangem Rechtstreit aus der Wohnung, ohne dass sie einen einzigen Cent sehen.
Was ist mein Rat:
Es ist ärgerlich und nervt unglaublich, aber ich würde wahrscheinlich die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Den Schaden hast Du, der bleibt wohl bei Dir und ich denke, Du kannst rechtmäßig nicht viel gewinnen.
Ich glaube, Du wirst es zähneknirschend hinnehmen müssen. Aber ich weiß auch, man sieht sich immer 2x im Leben und dann ist es vielleicht anders herum.
Mir fällt gerade ein, ist er schon eingezogen oder renoviert er noch?
Dann könnte man vielleicht die Schlösser austauschen, was aber auch kostet. Wenn die andere Person schon in der Wohnung lebt, dann würde ich es lassen. Man ärgert sich nur und hat doch das Nachsehen.
Sorry, dass ich keinen anderen Rat gebe. Aber ich denke, es lohnt sich nicht, da wirklich viel Energie zu verschwenden, auch wenn es mies von dem Nachmieter ist…
Gruß
Eterno-Media