Welches Recht habe ich noch?

Guten Tag,

ich versuche mal das alles kurz und knackig rüber zu bringen.
Mein Mietvertrag meiner ALTEN Wohnung endet am 31.05.11. Derzeit wohne ich schon meiner neuen Wohnung. Schlüsselübergabe der alten Wohnung konnte am 29.04.11 nicht durchgeführt werden weil es streitigkeiten gab. Da ich aber ab dem 1.5 schon in die neue Wohnung bin musste ich ja quasi 2 mal miete zahlen, für die neue und für die alte.
Meinen nachmieter habe ich dann reingelassen in die alte, mit der bitte das wir uns doch die Miete teilen. Die offizielle Schlüsselübergabe war dann am 6.4.
Nun möchte mit mein netter Nachmieter nichts zahlen, frechheit. Im grunde genommen ist es doch noch meine Wohnung und ich könnte ihn rausschmeißen und erst wieder ab dem 1.6 in die Wohnung lassen, ist das richtig? Was könnte ich tun sollte er mich nicht in die Wohnung lassen die ja eigentlich noch mir gehört wenn ich richtig liege?

Besten Dank
Grüße
David

Guten Tag,

kurze und knackige Antwort::::: runterschlucken und vergessen
Gruß
Martin

Hi David, Du bist einen Monat früher ausgezogen. Die Rechtslage sieht so aus: Voraussetzung ist, daß der Vermieter (Vm)den Nachmieter akzeptiert, er kann ihn auch ohne Angabe von Gründen ablehnen („weil ihm seine Nase nicht paßt“) jedoch ist der Vm ab dem dritten „gleichwertigen“ Nachmieter beweispflichtig, warum er ihn nicht nimmt (wegen Schikaneverbot). Gleichwertig oder „adäquat“, wie es im Gesetz steht, ist ein Mieter vor allem dann, wenn er nachweisen kann, daß er die Miete zahlen kann, also durch Arbeitsplatz oder einen Bürgen.- Angenommen, der Vm akzeptiert Deinen Nachmieter, dann muß der Vm mit Dir eine Wohnungsübergabe machen und auch die Zählerstände usw. festhalten und schriftlich erklären, daß Euer Mietvertrag am 31.04.11 geendet hat. Da dies wohl nicht erfolgt ist und es auch Streitigkeiten (mit wem, mit dem Vm?) gab, hast Du rechtlich gesehen die Wohnung an die andere Person untervermietet. In vielen Mietverträgen ist dies ohne Rücksprache mit dem Vm ausgeschlossen. Du haftest dann jedenfalls bis zum Ende Deiner Mietzeit für die Miete und Schäden. Natürlich kannst Du den Typ bis zum 1.6. rausschmeißen, es ist ja nach wie vor Deine Wohnung. Die Verbräuche- Strom, Wasser usw. gehen ja letztendlich auch zu Deinen Lasten.- Sorry, ist eine blöde Situation für Dich, deswegen würde ich mit dem Vm sprechen, wenn der neue Mieter, was er rechtl. garnicht ist, jetzt schon keine Miete zahlt… Der Vm soll Dich aus dem Mietvertrag entlassen, andernfalls soll der Nachmieter Dir Deine Schlüssel wiedergeben und am 1.6. gibst Du diese Deinem Vm. Dann hast Du jedenfalls die Gewißheit, daß niemand auf Deine Kosten Strom und Wasser usw. verbraucht- Wenn es irgend geht und noch nicht gemacht worden ist, lies die Zählerstände Wasser, Strom und Heizung ab. Falls Heizungsröhrchen vorhanden sind, schreib alle Zählerstände (links+rechts) auf und mach zusätzl. Fotos davon. Am besten zusammen mit dem Vm oder mit mitgebrachten Zeugen (2)- Falls der Nachmieter die Schlüssel nicht herausgibt, kannst Du auch die Polizei holen, besser ist zunächst, mit Vm und Nachmieter zu sprechen.-
Gruß, Achim

Hallo,
laut vertrag steht dem nachmieter zwar erst die wohnung ab dem 01.06. zu, jedoch haben sie den fehler der schlüsselübergabe bereits vollzogen, ohne daß sie eine schriftliche fixierung ihrer absprache getroffen haben. sie können alle register ziehen, von anwalt bis zum gericht. es ist jedoch eine kostenfrage und die können nur sie allein beantworten.

mit freundlichen grüssen

Hi David,

erstmal die Info: ich habe in den Niederlanden studiert und kann fuer deutsches recht nur grobe Ideen gebe. Bitte gehe zu einem deutschen Experten fuer mehr.

Ein paar Fragen zum Nachdenken:

  1. Ist der „Nachmieter“ vom Vermieter zugelassen oder ist er eigentlich zur Zeit „Untermieter“ bei Dir, ohne Zustimmung des Vermieters?

  2. Falls er Untermieter ist, solltest Du ihn rauskriegen - aber das braucht einen Anwalt. Der sagt mehr. Ich wurde sehr vorsichtig sein, was der Vermieter sagt - normalerweise darf man nicht untervermieten…

  3. Falls alles mit Deinem Vermeiter abgesprochen ist, sollte eigentlich auch klar sein, wer was bezahlt. Mal nachdenken, was dan dessen Verantwortung ist. Was meinst du hier mit „offizielle Schlüsselübergabe“?? Das sollte man einmal durchdenken, bevor man mit irgendwas droht - am einfachsten ist, falls Du deine Zahlungen an vermieter hier einstellen kannst - Motto „Recht haben ist eines, Recht kriegen was anderes“.

mfg
Stephan

Hallo,

das mit der parallelen Mietzahlung für zwei Wohnungen hast Du selbst so entschieden. Offensichtlich hast Du Dich nicht vorher ausreichend gut um die Abwicklung gekümmert.

Dass Du nun auch noch den neuen Mieter in die Wohnung läßt, obwohl Du selbst noch die Miete zahlst, grenzt schon an Dummheit.

Sorry für die klaren Worte, aber was willst Du JETZT, im nachhinein noch machen?

Die Wohnung „gehört“ Dir eben nicht mehr, wenn sie schon übergeben ist.

Wenn Du aber den Schlüssel offiziell - und nachweislich - übergeben hast, bist Du eigentlich doch fein raus aus der Sache.

Sprich mal mit dem Ex-Vermieter. Meines Erachtens kannst Du es verhandeln, keine Miete mehr zu bezahlen, da Du mangels Schlüssel auch nicht mehr über die Wohnung verfügen kannst.

Gruß
Alfred

Hallo,

haben sie es schriftlich fixiert, dass die Miete geteilt werden soll, haben Sie einen Anspruch. Ansonsten nicht, da sie billigend in Kauf genommen haben, dass der Nachmieter einzieht - da sie ihm den Schlüssel gegeben haben.

Eine Wohnungsübergabe aufgrund von Streitigkeiten - diese müssten Sie hier genauer ausführen - nicht durchzuführen ist seitens des Vermieters unzulässig. Sie sind dann - sofern Sie bei dem Termin waren und nachweislich kein Vermieter vor Ort war (bspw. durch Zeugen belegt) dann nicht unbedingt mehr verpflichtet Miete zu zahlen, außer Sie waren noch innerhalb des Vertrages i.e. die 3-monatige Kündigungsfrist ist nicht abeglaufen.

Haben Sie nichts schriftliches können Sie das als Frechheit deklarieren wie Sie wollen, ich gebe Ihnen sogar Recht, aber dann haben Sie wenig Chancen, denn es steht Aussage gegen Aussage.

MFG

Vippi

Wenn er nicht zahlt, können Sie eine Räumungsklage gegen Ihn einreichen, die aber vor dem eigentlichen offiziellen Übernahmetermin nicht mehr zieht. Über eine vereinbarte und nicht geleistete Zahlung können Sie ihm einen Mahnbescheid zukommen lassen, wenn Sie Ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach beweisen können.

Hallo,

da bin ich mir leider nicht ganz Sicher.
Kann nicht sagen in wie weit Du noch Hausrecht hast, wo der Mietvertrag augenscheinlich verlängert wurde bis 1.6.

freundlichen Gruß
Wolf

Hi David,

das ist eine schwierige Frage.

Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass Du laut Mietvertrag noch der rechtmäßige Mieter mit den Rechten und Pflichten bist, zumindest bis zum Ende des Monats, also bis zum 31.05…

Theoretisch könntest Du den neuen Mieter tatsächlich entfernen und das grundsätzlich auch mit Zwang, was aber nur nach den Buchstaben des Rechts geht, hier nach den Vorschriften des BGB.

Es stellt sich hier aber die Frage, was tatsächlich zuvor vereinbart wurde.
Wenn ich es richtig verstehe, ist es so, dass Du „angemerkt“ hast, dass man sich die Miete ja teilen könne.

Ist ein Vertrag geschlossen worden? Auch ein mündlciher Vertrag mit eindeutiger Zustimmung und Vereinbarung der genauen Höhe des Preises wäre erforderlich.
Wenn dem so ist und dies auch beweisbar, dann sähe es so aus, dass es einklagbar wäre. Gibt es Zeugen, die dabei waren?
Dies kann man entweder der anderen „Partei“ also dem Nachmieter androhen oder gleich einen Anwalt aufsuchen.
Stellt sich wiederum die Frage, was macht dieser. Zahlt er, alles gut, zahlt er nicht, was dann…
Dann kan man einen Zivilprozess anstrengen. Der Weg ist lang und nicht kostengünstig, weil man einen Anwalt braucht. Der kostet und die Kosten muss man vorstrecken, kann sie aber mit einklagen.
Kommt es zum Gerichtsverfahren und endet dieses im Vergleich (was häufig vom Richter vorgeschlagen wird, sollte die Beweislage nciht eindeutig genug sein). Im Falle eines Vergleichs trägt jede Partei die Kosten des Anwalts selbst.

Was bedeutet das praktisch:

Der neue Mieter will nicht zahlen. Sehr ärgerlich. Wenn die Hälfte der Miete nicht zu hoch ist, dann sollte man sich sehr gut überlegen, zu klagen. Auch bei einer Rechtschutzversicherung zahlt man meist € 200,- Eigenanteil.
Ich vermute einfach einmal aufgrund der Schilderung, dass Du mit dem Nachmieter nett geredet hast, er/sie alles zusagte und dann einfach nicht zahlt.
Es ist zwar sehr ärgerlich, aber ich prognostiziere einmal, dass Du nicht viele Möglichkeiten hast, das Geld zu bekommen.
Einfach jemanden aus der Wohnung werfen. Nun ja, Vermieter die das Pech hatten, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, bekommen die Leute auch meist erst nach jahrelangem Rechtstreit aus der Wohnung, ohne dass sie einen einzigen Cent sehen.

Was ist mein Rat:
Es ist ärgerlich und nervt unglaublich, aber ich würde wahrscheinlich die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Den Schaden hast Du, der bleibt wohl bei Dir und ich denke, Du kannst rechtmäßig nicht viel gewinnen.
Ich glaube, Du wirst es zähneknirschend hinnehmen müssen. Aber ich weiß auch, man sieht sich immer 2x im Leben und dann ist es vielleicht anders herum.

Mir fällt gerade ein, ist er schon eingezogen oder renoviert er noch?

Dann könnte man vielleicht die Schlösser austauschen, was aber auch kostet. Wenn die andere Person schon in der Wohnung lebt, dann würde ich es lassen. Man ärgert sich nur und hat doch das Nachsehen.

Sorry, dass ich keinen anderen Rat gebe. Aber ich denke, es lohnt sich nicht, da wirklich viel Energie zu verschwenden, auch wenn es mies von dem Nachmieter ist…

Gruß
Eterno-Media