Hallo zusammen,
meine Vermieterin möchte das ich meine Fenster geschlossen halten, welches ich oft nicht tue, da ich freilaufende Katzen habe. Nun möchte sie mir verbieten die Fenster zu öffnen, wenn ich nciht zuhause bin und hat mir ebenfalls damit gedroht in meine Wohnung zu gehen, sollte ich mich nciht daran halten, um die Fenster selber zu schließen. Darf Sie mir verbieten meine Fenster zu öffnen? Sie selbst wohnt mit im Haus, hat Sie dann auch Hausrecht über meine Wohnung?
Vielen Dank
Hallo,
tut mir leid, aber das weiß ich auch nicht. Kann es mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass sie das darf.
Gruss
Hallo, wohnst Du im Erdgeschoß? Vielleicht hat die Vermieterin Angst, daß jemand einbricht, geht leider ganz fix, habe bei einem Einbruch meinen gesamten Schmuck verloren. In die Wohnung darf sie nicht gehen.
Grüße
Micha.Bär
Hallo zusammen,
meine Vermieterin möchte das ich meine Fenster geschlossen
halten, welches ich oft nicht tue, da ich freilaufende Katzen
habe. Nun möchte sie mir verbieten die Fenster zu öffnen, wenn
ich nicht zuhause bin und hat mir ebenfalls damit gedroht in meine Wohnung zu gehen, sollte ich mich nciht daran halten, um die Fenster selber zu schließen. Darf Sie mir verbieten meineFenster zu öffnen? Sie selbst wohnt mit im Haus, hat Sie dann
auch Hausrecht über meine Wohnung? Vielen Dank