Welches Recht wird angewendet?

Hallo!

Eigentümer E vermietet seine Wohnung an Maklerin M, die darin zunächsdt ihren studierenden Sohn S wohnen lässt. Der Mietvertrag ist ein gewöhnlicher Standardwohnraummietvertrag. Als S auszieht, wird die Wohnung von M mit dem Einverständnis von E gewerbsmäßig untervermietet. M macht das mit mehreren Wohnungen, die sie immer monatsweise oder vierteljährlich vermietet, zum Beispiel an Leute, die nur für ein Projekt oder ein Praktikum in der Staat sind.

Die Frage ist nun: Ist hier das Mietrecht für Wohnraum anzuwenden oder das für eine gewerbliche Zwischenvermietung? Da gibt mW Unterschiede, was zum Beispiel die Kündigung und auch den Status des Untermieters betrifft.

Oder anders gesagt: Müsste man M rechtlich nun als normale Mieterin (der Vertragszustand) betrachten oder als gewerbliche Zwischenvermieterin (der Istzustand).

Gruß,
Max

Hallo Max,

Die Frage ist nun: Ist hier das Mietrecht für Wohnraum
anzuwenden oder das für eine gewerbliche Zwischenvermietung?
Da gibt mW Unterschiede, was zum Beispiel die Kündigung und
auch den Status des Untermieters betrifft.

Zur Zwischenvermietung:

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht_ve…

Oder anders gesagt: Müsste man M rechtlich nun als normale
Mieterin (der Vertragszustand) betrachten oder als gewerbliche
Zwischenvermieterin (der Istzustand).

Naja, ich würde es so verstehen:

Durch die Vereinbarung zwischen Mieterin und Vermieter fand eine Vertragsänderung statt, so dass aus dem Wohnraummietvertrag nun ein dem Zweck nach gewerblicher Mietvertrag geworden ist. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

Gruß

Joschi

Hallo,
imho geht es nicht darum, wie genau man die Wohnung nutzt, sondern dass es eine ist. Im Gesetzestext steht nur was von „auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften“ (http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html). Und das bleibt es ja auch dann, wenn man untervermietet, egal ob gewerblich oder nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

imho geht es nicht darum, wie genau man die Wohnung nutzt,
sondern dass es eine ist.

Nein, das ist nicht richtig. Das Gesetz unterscheidet sehr wohl zwischen gewerblicher Zwischenvermietung und einem „normalen“ Mietverhältnis:

http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html

Davon betroffen ist zum Beispiel das Verhältnis von Erstvermieter zu Letzvermieter und die Frage, wer den Kündigungsschutz genießt, der Zwischenvermieter oder der Untermieter.

Gruß,
Max

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Durch die Vereinbarung zwischen Mieterin und Vermieter fand
eine Vertragsänderung statt, so dass aus dem
Wohnraummietvertrag nun ein dem Zweck nach gewerblicher
Mietvertrag geworden ist.

Hmmmm … guter Gedanke. Danke!

gruß,
Max

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Hallo,
wie wäre es denn, wenn Du mal sagst, worum es Dir eigentlich geht?
Gruß
loderunner (ianal)

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wie wäre es denn, wenn Du mal sagst, worum es Dir eigentlich
geht?

Um das, was in meiner Frage steht:

A und B haben über eine Wohnung einen Standardwohnmietvertrag geschlossen. Mittlerweile betätigt sich B aber als gewerblicher Zwischenvermieter. Müsster man bei einer Beurteilung der Situation eher die rechtlichen Bestimmungen für gewöhnliche Mietverträge oder die für eine gewerbliche Zwischenvermietung?

Ein Unterschied ist zum Beispiel: Bei einem gewöhnlichen Mietvertrag genießt der Erstmieter Mieterschutz, nicht aber der Untermieter. Wird dem Erstmieter rechtmäßig gekündigt, muss auch der Untermieter ausziehen.

Bei einer gewerblichen Zwischenvermietung hat der Erstmieter keinen Mieterschutz, aber der Untermieter. Wird dem Erstmieter gekündigt, tritt der Vermieter bzw. ein neuer Zwischenvermieter in den Vertrag mit dem Untermieter ein.

Lies Dir einfach mal den Link von Joschi durch - da ist das sehr gut erklärt.

Gruß,
M.

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