Welches Recht (Baurecht/Mietrecht oder Vertragsrecht) greift bei folgenden Beispiel Rechtsfall:
lt. Hauskaufvertrag ist die Restsumme von XYZ Euro fällig nach aller erledigter Restarbeiten/offenen Punkte. Der Bauherr hatte einige Mängel und offenen Punkte schriftlich der Hausbaufirma angezeigt, die 1. bis zum heutigen Tage nicht erfüllt wurden und 2. die Hausbaufirma inzwischen Insolvenz gegangen war. Nun fordert die Hausbaufirma, die inzwischen wieder insolvent ist (durch neue Geldgeber), die offene Restsumme XYZ ein und will dann die Restarbeiten nach Erhalt durchführen. Der Bauherr streubt sich gegen eine kpl. Vorauszhlg. der offenen Restsumme und hat angeboten ein drittel davon vorab zu zahlen und den Rest bei Erledigung der offenen Punkte [kein Vertrauen in die Hausbaufirma). Nun will die Hausbaufirma rechtlich gegen Ihn vorgehen und das Geld einklagen!
Hallo,
Welches Recht (Baurecht/Mietrecht oder Vertragsrecht) greift
bei folgenden Beispiel Rechtsfall:
Der Hauskaufvertrag.
Der Bauherr streubt sich gegen eine kpl.
Vorauszhlg. der offenen Restsumme und hat angeboten ein
drittel davon vorab zu zahlen und den Rest bei Erledigung der
offenen Punkte [kein Vertrauen in die Hausbaufirma).
Ist ein Entgegenkommen wegen Eigeninteresse, dagegen gibt es nichts einzuwenden.
Nun will
die Hausbaufirma rechtlich gegen Ihn vorgehen und das Geld
einklagen!
Abwarten und Tee trinken. Die versuchen es halt.
Gruß
Der Franke
geschrieben von „Der Franke“:
Welches Recht (Baurecht/Mietrecht oder Vertragsrecht) greift
bei folgenden Beispiel Rechtsfall:Der Hauskaufvertrag.
Ja ist schon klar, die Frage bezieht sich eher darauf, daß wir eine Private RS-Vers. haben ohne Miet-RS! Und ob die dann die Deckung übernimmt, wenn es sich z.Bsp. um Vertragsrecht handelt.
Guten Morgen,
Ja ist schon klar, die Frage bezieht sich eher darauf, daß wir
eine Private RS-Vers. haben ohne Miet-RS! Und ob die dann die
Deckung übernimmt, wenn es sich z.Bsp. um Vertragsrecht
handelt.
M.W. übernimmt keine Rechtschutzversicherung derartige Angelegenheiten. Selbst spezielle Versicherungen für Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz halten sich hier raus:
http://www.versicherung.net/rechtsschutz/wohnungs-un…
Dort sind u.a. ausgeschlossen:
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben des Versicherungsnehmers.
Mal bei der Versicherung nachfragen.
Gruß
Der Franke